Welchen Sinn macht es sich sein Pflichtteil schon zu Lebzeiten auszahlen zu lassen?

Hallo,

Macht es einen Sinn sich seinen Pflichtteil schon zu Lebzeiten auszahlen zu lassen?
Was gäbe es für Vor- oder Nachteile?

lg kitty

Man kann es noch verprassen. Wenn man bereits tot ist, nützt einem keine Auszahlung mehr etwas.

Redest Du vom Pflichtteil eines Erbes? - Das kann man sich nicht „auszahlen lassen“! Das kann man nur vom Erblasser bekommen.

Gruß Oberberger

Der vermeintliche Tote wäre der Erblasser; der kann sich ja schlecht den Pflichtteil seiner Erben auszahlen lassen, da er ihm ja schon gehört.

Gruß Oberberger

ok- angenommen es wird einem das Pflichtteil angeboten- oder besser ein Betrag, der dann als Pflichtteil gelten soll (aber nicht faktisch bestätigt).

Sollte man dem nachgeben oder besser drauf verzichten?

lg kitty

Ich habe ehrlichgesagt wenig Ahnung davon; die Frage an sich klang nur ziemlich unplausibel für mich!

Vom Gefühl her würde ich dem Erblasser immer raten, sein Geld zusammen zu halten, da er es eventuell selber noch für die eigene Pflege (oder ähnliches) benötigt. Du kannst die Erbschaft - genau aus dem selben Grund - sowieso nicht „verprassen“, da sie Dir im Extremfall wieder weggenommen würde, um die Pflege des Erblassers zu finanzieren. Hättest Du sie trotzdem „verprasst“, wäre das dann wahrscheinlich Dein Problem!

Der einzige - für mich vorstellbare - sinnvolle Grund wäre, dass man das Geld vor irgendwem oder Irgendwas „in Sicherheit“ bringen muss, weil der Erblasser (z. B.) stark dement ist und die billige polnische Pflegekraft dafür noch sehr jung. Sie war jung und brauchte das Geld…

Aber wie gesagt, ich habe wenig Ahnung. Warte mal auf bessere Antworten…

Gruß Oberberger

Jetzt haben wir aber schon zu zweit interpretiert, was?

zu lebzeiten gibt es keinen pflichtteil. deine frage ergibt deshalb keinen sinn.

Das klingt alles unplausibel.

Es wird einem kein Pflichtteil angeboten. Das ist ja ein Recht, man bekommt es mindestens im Todesfall immer, egal was z.B. im Testament steht.

Was sein kann, man soll auf sein zukünftiges Pflichtteil verzichten. Dieses Recht lässt man sich eben in Geld abgelten. Darüber muss ein Notarvertrag aufgesetzt werden.
Der ist bindend und unwiderruflich (nur in beiderseitigem Einverständnis möglich).

So etwas ist nicht selten. Etwa wenn es Haus/Firma gibt, die im Erbfall einem Erben zukommen soll und nicht durch möglichen Verkauf wegfallen soll weil man kein Geld für Pflichtteil aufbringen kann.
Dann versucht man es dem Pflichtteilsberechtigten eben schon vor dem Erbfall mit Geld „auszureden“.
Er verzichtet auf Ansprüche, bekommt aber schon jetzt Geld. Höhe kann man ja aushandeln, Man dürfte den Wert in etwa kennen, den das Erbe hätte.
Man muss aber bedenken, später zählt der Wert zum Todeszeitpunkt. Der kann höher als zur Zeit aber sehr wohl auch viel weniger sein. Er könnte sogar negativ werden, also Schulden statt Vermögen !

Man weiß also nie direkt, was ein Pflichtteil später mal wert sein könnte.

Und das muss man in Überlegung einbeziehen, ob man sich sein Pflichtteilsrecht vorzeitig abgelten lässt.

MfG
duck313

Ich hatte ja auch geschrieben, dass ich eigentlich keine Ahnung von der Sache „an sich“ habe.

Aber, dass die Fragestellung „Fragen“ aufwirft, war kaum zu überlesen!

Gruß Oberberger