Die Äbtissen leitete ein Nonnenkloster. Sie war zuständig für alles, was damit in Verbindung stand. Sie hatte also nicht nur für Ordnung und Zucht unter den Nonnen und Novizinnen zu sorgen, sondern auch geschäftliche Dinge zu regeln. Zu einem Kloster gehörten auch Ländereien, die verwaltet werden mussten und ähnliche Dinge.
Die Äbtissin unterstand außschließlich der katholischen Kirche. Meistens waren Nonnenklöster Schwester- „Unternehmen“ der männlichen Variante. Hier in Köln gab es z.B. unter anderem das Benedektinerkloster dem die Benedektinerinnen unterstanden. Die Nonnenkloster wurden also durch die männlichen Kloster überprüft und unterstützt. Das wird bei den Dominikanern, den Machabäern und anderen nicht anders gewesen sein.
Hallo anne,
nun, ich versuche dir die frage so kurz wie möglich zu beantworten :
"Eine Äbtissin hatte den gleichen Status wie der Abt, sie war/ist Leiterin bzw. Vorsteherin einer Abtei (Kloster mit dazugehörenden Ländereien) und dies in sogenannten „Mönchs- bzw. Nonnenorden“, dh. z.B. bei den Zisternzienser- oder bei den Benediktinermönchen/-nonnen. Ein Abt/Äbtissin ist nicht gleich ein Bischof, denn die Abteien - Vorsteher waren nur dem Papst(direkt)unterstellt.
Falls Dir diese Erklärung noch nicht ganz reichen sollte, kannst Du dies unter den nachstehenden Links noch genauer erfahren. http://de.wikipedia.org/wiki/Abt http://de.wikipedia.org/wiki/Religiöse_Titel
Hoffe Dir soweit weiter geholfen zu haben und stehe dir gerne auch bei weiteren Fragen, gerne, soweit möglich, zur Verfügung.
LG dein mittelalterwelt.ch - team
erst einmal, ich sitze in Amerika an einem U.S. keyboard, deswegen entschuldige die seltsamen Umlaute, ich habe keine.
Die meisten Aebte hatten Bischofsstatus und, in grossen Teilen Europas gleichzeitig weltlich einen Status der ungefaehr einem Baron vergleichbar war. Der Grund war, dass grosse Kloester bisweilen mehrere Doerfer besassen und auch die sogenannte Halsgerichtsbarkeit inne hatten.
Frauenkloester waren meist Maennerkloestern nachgeordnet. Ein Aebtissin hatte demnach keinen Bischofsrang sondern ihr Bischof war der Abt des Maennerklosters. Das gleiche glat entsprechend fuer die Halsgerichtbarkeit auf weltlicher Ebene.
Aaaaber … es gab Ausnahmen von der Regel. In Einzelfaellen waren Frauenkloester nicht assoziiert mit einem Maennerkloster und in diesen seltenen Faellen war der uebergeordnete Bischof der Bischof des Weltklerus in dem entsprechenden Gebiet.
Grundsaetzlich konnten Frauen keinen Bischofsstatus erwerben weil sie nicht zum Priester geweiht werden konnten. Im Mittelalter weil sie gar nicht erst Theologie studieren konnten, heute weil die katholische Kirche das immer noch ablehnt. Es hat sich also nicht viel geandert.
I.d.R. hatten Äbtissinnen nach Macht und Recihtum ihrer Familie bzw. ihres Klosters mal mehr mal weniger macht als ihre männlichen Kollegen. Ganz ohne männlichen Beistand wurden Frauen trotzdem nicht gelassen und ein Bischof stand immer über einem Abt, er wird ja auch von ihm „behutet“ = bekam seinen Hut vom Bischof verliehen.
Liebe Anne, wenn’s der geschichtskurs nicht weiß, wer dann?
Äbtistinnen sind nicht gleich Bischöfinnen, die gabs erst sehr viel später.
Aber ich empfehle mal zu lesen
"die mittelalterlichen Damenstifte als Bastion der Frauenmacht’ von Robert Suckale
Der Titel beantwortet ja einen Teil der Frage schon.
Herzliche Grüße
eine Äbtissin hat im Mittelalter ein Nonnenkloster geleitet, jedoch hatte sie diesbezüglich nach außen wenig Spielraum, denn nach der damaligen Glaubensauffassung, war „Eva durch die Sünde in die Welt gekommen“. So hatte sie zwar im Kloster sämtliche Befugnisse, aber es war undenkbar, dass sie das Amt einer Bischöfin annehmen könnte. Auch die Reformation durch Luther in der frühen Neuzeit hat daran zunächst nicht viel geändert. Die meisten Christlichen Glaubensrichtungen tun sich bis heute schwer, eine Frau als Bischöfin einzusetzen. Eine erfreuliche Ausnahme war Frau Margot Käßmann, die bis 2010 in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover als Landesbischöfin vorstand.
Leider fehlt mir jetzt die Zeit, intensiv in das Thema einzusteigen, aber ich hoffe, Dir ein paar Stichworte gegeben zu haben. Interessant ist es zu diesem Thema auch mal unter dem Begriff „Beginen“ nachzuschauen.
dass ein Abt im Mittelalter gleichzeitig auch ein Bischof gewesen sein soll ist mir neu, das habe ich noch nie gehört.
Bischöfe wurden und werden vom Papst bzw. seinen Vertretern (Kardinälen etc.) berufen und beriefen dann ihrerseits weitere Untergebene und „Verwalter“, wie etwa Priester und Äbte.
Eine Äbtissin könnte niemals den Rang eines Bischofs erreichen, da in der katholischen Kirche damals wie heute Frauen keine höheren Ämter ausfüllen dürfen. Daher war/ist sie zwar als Konvent(=Kloster)-Leiterin und „Verwalterin“ z.B: für Vermögen etc. eingesetzt, untersteht aber immer noch einem höhergestellten männlichen Kirchenoberen, entweder einem Abt aus dem selben Orden (auch wenn man meinen würde Abt und Äbtissin wären gleichgestellt - Frauen sind immer eine Stufe tiefer in der katholischen Rangordnung) oder eben dem nächsten Bischof o.ä.
Hoffe geholfen zu haben!
Ein Abt war im Mittelalter gleichzeitig auch ein Bischof - war
eine Äbtissin demnach auch eine Bischöfin? Wem unterstand sie?
Hallo Anne.
Kirchenrechtlich (Katholische Kirche )ist ein Abt kein Bischof. Ein Bischof kann aber ein Abt sein. z.B. war St. Ulrich Bischof
v. Augsburg und Abt des Klosters Kempten.
Eine Frau kann und konnte nie in der kath.
Kirche ( ganz Europa vor der Reformation)
ein Weiheamt (Diakon, Priester,etc. innehaben.
Also wird eine Äbtissin einem Mann unterstehen.Wem, das hing vom Rang der Abtei ab. Abt, Bischof, Pabst.
Nach weltlichem Recht konnte sie aber
sehr hoch stehen.In Lindau gab es
im alten Reich Fürstäbtissinnen.
(Romantische Liebesgeschichte v. H.W.Geisler er liebe Augustin)
–> Abtissinnen aus Ottonischem Hause!