ich kann dir nur sagen wie das in österreich ist
bei uns gibt es nach dem gesetz 7 einkunftsarten
bei dem nebenjob handelt es sich vermutlich um erträge aus selbstständiger tätigkeit die erträge aus zinsen oder kursgewinnen sind ein eigener punkt wobei es in ö wieder eine regelung gibt … erträge aus aktien die wir länger als 1 jahr in unserem besitz hatten sind steuerfrei alles andere muss mit dem einkommenssteuersatz besteuert werden.
wenn du die steuererklärung machst musst du allso dein einkommen aus unselbstständiger tätigkeit angeben + einkommen aus selbstständiger tätigkeit + erträge aus kapitalanlagen (kursgewinne von aktien die unter einem jahr gehalten wurden, zinsen vom sparbuch sind endbesteuert und müssen somit nicht mehr angegeben werden)
in dieser steuererklärung berechnest du dir somit eine neue basis von der aus dann die lohnsteuer berechnet wird. es kann somit auch ein höherer steuersatz angewendet werden. du wirst also nachzahlen müssen 
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(%C3%96…
der link erklärt dir die einkunftsarten in österreich
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutsc…
der erklärts für deutschland