folgendes Szenario. Ich hab einen Nebenjob, der mir im Jahr sagen wir 7000€ einbringt. Hinzu kommen pro Jahr sagen wir 8000€ Kapitalerträge. Somit bin ich über dem Grundfreibetrag. Wie wird das nun besteuert? Die Einkommenssteuerklasse in der ich sein sollte liegt unter 25%, und auf Kapitalerträge müsste ich normalerweise die 25% bezahlen, was zahle ich im Endeffekt?
bei dem nebenjob handelt es sich vermutlich um erträge aus selbstständiger tätigkeit die erträge aus zinsen oder kursgewinnen sind ein eigener punkt wobei es in ö wieder eine regelung gibt … erträge aus aktien die wir länger als 1 jahr in unserem besitz hatten sind steuerfrei alles andere muss mit dem einkommenssteuersatz besteuert werden.
wenn du die steuererklärung machst musst du allso dein einkommen aus unselbstständiger tätigkeit angeben + einkommen aus selbstständiger tätigkeit + erträge aus kapitalanlagen (kursgewinne von aktien die unter einem jahr gehalten wurden, zinsen vom sparbuch sind endbesteuert und müssen somit nicht mehr angegeben werden)
in dieser steuererklärung berechnest du dir somit eine neue basis von der aus dann die lohnsteuer berechnet wird. es kann somit auch ein höherer steuersatz angewendet werden. du wirst also nachzahlen müssen
Das Finanzamt führt eine sog. Günstigerprüfung durch. Liegt dabei der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz, so gilt ersterer.
Es wird also immer der kleinere Steuersatz gewählt-vorausgesetzt, es wird eine Steuererklärung gemacht.
Würde keine Steuererklärung gemacht werden, käme es nicht zur Rückerstattung der zuviel gezahlten Steuer (25%-pers. Steuersatz).
Die Steuerberechnung ist abhängig von vielen Faktoren.
Steuerklasse, Versicherungsbeiträge zur Krankenkassen, Renten- und Pflegeversicherung und und und. Mit etwas ‚Geschick‘ zahlt man da keine Steuern.
Ein lediger zahlt für 15.000€ runde 618€ Steuern. Hierbei sind keinerlei Kosten abgezogen.
Am besten gibst Du Deine Daten hier mal ein und Du bekomst sofort eine Antwort.
Sorry, das ist nicht mein Spezialgebiet aber aus meiner Erfahrung wird alles in einen Pott geworfen und dann der entsprechende Steuersatz ermittelt. Im Zweifel für den Staat.
hallo,
so detailliert wie deine frage ist meine antwort.
ist der nebenjob (583 p.m.) netto oder brutto?
von den 8k kap-ertr wirst du nach o.g. ‚zahlen‘ prozentualen anteil zurueck erhalten.
viel erfolg, flor41
Hallo Around320,
nach Abzug des Sparerfreibetrages von 801 €uro für Ledige, werden die diesen Betrag übersteigenden Kapitalerträge bereits durch das jeweilige Institut (z.B. Hausbank) mit 25% Kapitalertragssteuern zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % gemindert ausgezahlt. Die Kapitalertragssteuer ist unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Wichtig dabei ist, dass die Freistellungsbescheinigungen (Gesamt 801 €uro für Ledige) richtig und zeitgerecht ausgestellt sind.
Ich hoffe, diese Auskunft hilft weiter.
Beste Grüße
Wald
es sind die zusätzlichen 8000 € mit dem GRENZsteuersatz zu versteuern. Anders gesagt, in der Steuertabelle (Grund- oder -splitting-)für das bereits vorhandene Einkommen die Steuerlast ermitteln, dann für das um 8000 erhöhte Einkommen die Steuer feststellen und dann die Steuerdifferenz bilden.
H.K.