Hallo und vorab danke an alle, die mir eine adäquate Auskunft über nachfolgendes Thema geben können, ggf. sogar mit Querverweisen auf evtl. Gerichtsverfahren, etc.:
Mein Vermieter hat derzeit eine Gebäudeversicherung die zum einen recht alt und unheimlich teuer ist. Im Vergleich zu anderen VersAnbietern gibt es für den gleichen VersUmfang wesentlich bessere / kostengünstigere Angebote.
Aber muss denn wirklich alles abgesichert sein. z.B. Elementarschäden wie Erdbeben usw., ist dies im Sinne der Wirtschaftlichkeit überhaupt korrekt? Eine normal gute GV würde es schon für weniger als 25% des alten Vertrages geben.
Sie haben das Recht, Ihren Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Künmdigungfrist zu kündigen. Auf das Eigentum Ihres Vermieters und dessen Versicherung haben Sie keinen Einfluß!
Sie haben das Recht, Ihren Mietvertrag unter Einhaltung der
gesetzlichen Künmdigungfrist zu kündigen. Auf das Eigentum
Ihres Vermieters und dessen Versicherung haben Sie keinen
Einfluß!
Danke für die rasche Antwort, aber ich habe nicht vor zu kündigen. Meine Frage bezieht sich auf eine evtl. Abänderung des Vertrages ähnlich wie beim Gasanbieter. Hier ist der Vermieter auch verpflichtet im Sinne der Wirtschaftlichkeit gemäß Aussage Mieterbund dem Mieter ein adäquates Angebot entgegen zu bringen um unnötige Ausgabe zu vermeiden.
Hallo,
grundsätzlich kann ich Dir hier nicht weiterhelfen. Ich denke aber, dass es sinnvoll ist dem Vermieter zu empfehlen, dass er einen Versicherungsvergleich durchführt und dann gegebenenfalls einen Wechsel vornimmt. Hierbei sind aber bei der Kündigung die oftmals langen Laufzeiten der Verträge zu beachten.
Freundliche Grüße
Udo
Hallo M&M,
der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, mit dem erhaltenen Geld wirtschaftlich unzugehen (Wirtschaftlichkeitsgebot). Wenn Sie feststellen, daß Abrechnungspositionen deutlich unwirtschaftlich sind, können Sie den Vermieter auffordern, das zu ändern. Ob Sie die Miete kürzen können, kann ich nicht beurteilen.
Benennen Sie dem Vermieter z. B. andere vergleichbares Versicherungen (vergleichbare Leistung !), die deutlich günstiger versichern und weisen Sie ihn auf das Wirtschaftlichkeitsgebot hin.
Eine Elementarschadenversicherung ist sicher vernünftig und nicht zu beanstanden.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Moin!
Ja, darf!
Gruß
PS: Sprechen Sie mit Ihrem VM. Machen Sie ihm das Leben leichter, zeigen Sie Eigeninitiative und präsentieren Sie Ihre Vorschläge.
VM sind nämlich auch „nur“ Menschen…
Dank, danke an alle, mit soviel guten Vorschlägen und Tipps hätte ich nicht gerechnet. Natürlich rede ich mit meinem VM. Wir sind ja alle erwachsen. Manchmal ist es aber auch ganz gut den ein oder anderen Gedanken von Mitmenschen zu erhalten, die einem bei der Argumentation weiter helfen.
Ich bin sehr zufrieden mit all euren Antworten. Vielen Dank nochmals.
LG M&M
Grundsätzlich gilt: der Vermieter muss wirtschaftlich einkaufen, auch für die Versicherung: wenn Sie den 14er Wert haben, können Sie Vergleiche anstellen:
- Feuer + Wasser + Sturm (ist minimum)
- Glasversicherung wäre ggf. für alle sinnvoll und ist preiswerter als über die Hausratversicherung
- Elementar-vers. ist sehr sinnvoll (kostet nur wenig!!) wenn Wasser vom Fluss oder Berg bedrohlich sind oder Erdbeben oder Erdrutsch (wie in Köln!!) Die Prämie macht nur 10 oder 20 euro aus für ein grosses Gebäude!
- Haushaftpflicht ist unbedingt erforderlich
- Mietausfallversicherung ist auch noch sinnvoll, wenn es eine grosse Mietimmobilie wäre. Hier weis ich nur nicht, ob dies nur zu Laten des Vermieters wäre.
Sie können dem Vermieter Ihren Vergleich schicken und den MEHR-Betrag NICHT zahlen, den die Versicherung des Vermieters kosten würde. Er kann das so lassen (den Vertrag) oder die Versicherung wechseln. Manchmal müssen die Vermieter einen Anschub bekommen, die Hausverträge immer zu prüfen. Das ist fast immer aus Bequemlichkeit. Den Brief per Boten einwerfen (oder für 6 Euro per Rückschein)!!!
elementarschäden halte ich nach F+W+S für sehr wichtig, da auch die Prämie sehr gering ist : werden Sie im Vergleich sehen. Sie können wie ein Vermieter die Anfragen zur Hausversicherung starten. Leider brauchen Sie dazu den 14er Wert OSDER die Gebäudedaten (Baujahr, alle Flächen…)
Eine alte Versicherung ist nicht unbedingt falsch, das dort viele Risiken abgedeckt sind, die neue nicht oder nur gegen öhere Prämie absichern. Viele (alte) DDR Verträge ist vile besser als die neuen der BRD Versicherungen!!! Jetzt beim Wasser der Neisse, wo das Haus weg war, auch in den Nachrichten gesagt!!! Nur muss die Prämie wie in Stiftung Warentest gut sein, also preiswert und hohe Deckung!!! Siehe Finanztest!!!
Hallo!!
Die Wirtschaftlichkeit einer Versicherung muss vom Vermieter, bei Einsprüchen der Mieter, geprüft werden. Was er absichert ist aber meines Wissens seine Sache.
Gruß
Peter
Hallo,
diese Fraeg(n) sind eher was für einen Juristen, als für Versicherungsleute…
Mir ist nicht bekannt, dass der Mieter dem Vermieter vorschreiben darf, ob dieser eine Elementardeckung abschließt oder nicht. Da sträubt sich mein Rechtsempfinden…
Allerdings hörte ich von Fällen, in denen der Mieter dem Vermieter Nachweis erbracht hat, dass der vom Vermieter abgeschlossene Vers.-Schutz anderswo preiswerter zu haben ist und der Vermieter dann entweder dort abschließen oder die Nebenkosten entspr. reduzieren musste. Das wiederum ist akzeptabel.
Ansonsten, wie eingangs erwähnt: frage lieber einen Juristen.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
hallo,
also Erdbeben haben wir auch nicht…aber ob man den VM vorschreiben kann, was man versicht…weiß ich nicht
lisa
Haben Sie schon mal mit Ihrem Vermieter darüber gesprochen? Allerdings müssen sie die Höhe des Versicherungsschutzes schon Ihrem Mieter überlassen.
Herta Bassauer
hallo, ich schlage vor, Sie sprechen mit Ihrem Vermieter im Guten, legen ihm Alternativangebote vor, ohne zu drohen oder zu verlangen. Einfach mal seine Gesinnung prüfen. Sollte das nicht helfen, könnten Sie mit den anderen Vermietern einen gemeinsamen Brief verfassen, in dem Sie den Versicherungswechsel einfordern. Erst, wenn er dann nicht reagiert, sollte er über einen Anwalt angeschrieben werden. Im Übrigen ist es so, dass die Versicherungsunternehmen keine exakten Vergleichsangebote machen können, weil alle verschiedene Produkte verkaufen, die andere Bausteine beinhalten. Somit sollte es schwer sein, einen Vergleich zu finden. Und die Elementarschäden wie bspw Erdbeben sind selten aber wuchtig, und im Preis meistens relativ gering, die machen also das Geld nicht aus.
Hallo guten Tag
Elementar-Versicherungen gehören zu den Betriebskosten.
Würden Sie dem Vemieter beistehen wenn sein Haus durch eien Elementarschaden beschädigt wird? Man kann den Vermieter nicht zumuten sein Gebäude nicht genug Abzusichern.Die Unwetter werden immer häufiger.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Eine ordentliche Police für weniger Geld zu erhalten ist sicherlich kein Problem, das sollte machbar sein. Ob der Einschluss der Gefahren sinnvoll ist hängt a) von sachlichen und b) auch von emotionalen Kriterien ab. Letzteres daher, da euer Vermieter sicherlich anders am Haus hängt als die Mieter. Er trägt schließlich das Risiko und die Unsicherheit eines auch in Deutschland möglichen Totalschadens. Deutschland ist ein Erdbebengebiet, wir haben zahlreiche große Vulkangebiete (alleins chon der Rheingraben oder das Erzgebirge), die teilweise noch aktiv sind. Dass 30 Jahre Ruhe im Karton war heisst ja nicht, dass es nicht wieder passieren kann und was Hochwasser etc. anbetriff, so sollte die Elbeflut noch gut in Erinnerung sein. Es bleiben dazu Schäden durch Schneedruck (Eissporthalleneinsturz vor 3 Jahren…), Erdfall etc. Insofern sollte da eine gute Abwägung durch den Vermieter vorgenommen werden. Man sollte froh sein, wenn man den Schutz überhaupt noch erhält, das ist beileibe nicht selbstverständlich. Die großen Katastrophen werden schließlich noch zunehmen. Eine Anpassung an moderne Gebäudebestandteile in Verbindung mit preiswerterem Vers.schutz sollte aber sicher zu erreichen sein. Da spielt bestimmt auch gerne mal die Bequemlichkeit eine Rolle.
Hallo M & M,
Eine GV sollte die folgenden Risiken abdecken :
Feuer (auch Blitzschlag, Explosion und Implosion), Leitungswasser, Rohrbruch, Frost
Sturm, Hagel
Inwiefern noch Elementarschäden, Graffiti und Glas (Chaoten im Haus) etc. mit abgesichert werden sollen, obliegt dem gesunden Menschenverstand des Hausbesitzers.
Mal so gesagt - wenn ich z.B. in Bonn am Rhein in Hanglage ein Haus hätte, das ab und zu schwimmen geht, dann wäre das zwar ein versicherungswürdiges Risiko, aber doch für die Versicherung ein ziemliches Wagnis.
Die hohe Prämie würde ich eher in Maßnahmen stecken, um das Haus auf die Dauer vor dem Wasser oder drohendem Abrutschen besser zu schützen.
Beste Grüße
hardy
Es ist vollkommen richtig. Viele Vermieter versuchen derzeit, recht teure Elementarversicherungen auf den Mieter abzuwälzen. Die Vewrsicherungswirtschaft schläft nicht und Versicherungen sind letztendlich ein Geschäft mit der Angst der Menschen. So mancher Vermieter wünscht sich sogar, dass ihm das marode alte noch schiefertafelgedeckte Dach vom vermieteten Objekt gefegt wird, um es kostengünstig und mit Vermieterbeiträgen erneuern zu können.
Bei meinem Nachbarn ist nun nachdem er bereits 5 Versicherungen in seiner Nebenkostenabrechnung zu bezahlen hat, auch noch eine sechste Elementarversicherung hinzugekommen.
Anteilsmässig wird er hiermit 36,96 Euro jährl. belastet.
Die gesamte ( 2 Gebäude mit 8 Wohneinheiten Elementarversicherung beläuft sich auf 285,72 Euro
Es besteht bereits seit Jahren:
1.Brandversicherung anteilig 22,17 Euro
2.Sturmschadenversicherung anteilig 16,15 Euro
3.Gewässerschadenversicherung anteilig 9,03 Euro
4.Leitungswasserversicherung anteilig 18,49 Euro
5.Haftpflichtversicherung anteilig 3,22 Euro
Ich habe der zweifellos überversicherten Person geraten, die nächste fällige Monatsmiete abzüglich dieser 36.96 Euro teuren Elementarversicherung zu überweisen.
Weiterhin ist geraten beim Vermieter schriftlich zum Ausdruck zu bringen, dass dieser gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit handelt zumal sich in seinem Wohngebiet kein Gewässer befindet, welches zu bekannten Wasserschäden bei überschwemmungen führen kann. Ebenso ist da kein Vulkan.
Weiterhin hat eine Befragung der umliegenden Hauseigentümer ergeben, dass keiner eine derart kostenintensive Elementarschadenversicherung besitzt und diese zusätzliche Gefahr ( Orkan, Wirbelsturm Hurrikan, Blizzard, Windhose)
Kometeneinschlag ?? durch den geringen Zusatzbeitrag von 1,45 Euro mit in die Sturmschadenversicherung bzw. Gebäudeversicherung eingebaut werden kann.
Soll sich doch der Vermieter darum streiten.
Er bekommt wohl Provision, wenn er unrentable versicherungen verhökert.
Für den Vermieter kann es vernünftige Gründe geben die Gebäudeversicherung so zu belassen wie sie ist.
Altverträge können einzelne Klauseln haben die für den Vesicherungsnehmer viel besser sind wie in neuen Versicherungsbedingungen.
Man muss sich fragen wie der Fragesteller die Preiswürdigkeit und die Versicherungsbedingungen der Gebäudevericherung seines Vermieter beurteilen kann.
Könnte sich der Fragesteller überwinden den Vermieter freundlichst auf seine Vermutungen hin anzusprechen?
Die Gebäudesach- und -Haftpflichtversicherung darf allumfassend sein. Im Gesetz ist die Elementarversicherung sogar ausdrücklich aufgeführt.