Welchen Umfang habe die Ermittlungen

Hallo, bei mir wurde vor ca. eineinhalb Monaten eingebrochen. Die Höhe des Schadens beläuft sich auf über 20.000€, der schaden setzt sich etwa 1:1 in Vandalismus und Diebstahl zusammen.
In den letzten Tagen habe ich immer wieder versucht mit den Polizisten in kontakt zutreten die den Einbruch besichtigt hatten. Um zu erfahren ob eine Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft vorliegt(für die Versicherung). Immer wieder wurde ich damit vertröstet die Kollegen sind krank im Urlaub oder momentan auf Lehrgang.
Jetzt habe ich einen Termin zu einer Vernehmung bekommen. Ist dies die Normale Wort laut?
Wenn die Polizei jetzt nicht nur gegen unbekannt ermittelt sonder auch noch gegen mich, wie könnten solche Ermittlungen aussehen?
Kann ich mit einer Komplet Überwachung rechnen Tel, Internet, Bank? 
Fragen zum mir und Interessen, Beruf und mein Umfeld haben Sie mir schon beider Tatort Begehung zu genüge gestellt!

Danke fürs lesen und eure Antwarten!

Prinzipiell wird vorerst gegen unbekannte Täter ermittelt. Es stellt sich die Frage, welche Spuren am Tatort gesichert wurden und von wem diese sind (vom Täter, von Bewohnern). Die ARt der SPuren ist auch noch interessant (DNA, Finger, Blut etc.)
Falls die Spurenlage den Schluß zulassen sollte, daß der Einbruch „fingiert“ oder „vorgetäuscht“ ist, müssen Sie mit Ermittlungen wegen möglichem Versicherungsbetrug rechnen.

Die Vernehmung ist Standard. Fragen Sie in welcher Eigenschaft Sie vernommen werden, Auskunftsperson oder Beschuldigter, das ist schon sehr aussagekräftig.

Kranke und im Urlaub befindliche Kollegen sind kein Grund für die Nichtzurverfügungstellung erforderlicher Unterlagen. Ich würde die nächste vorgesetzte Dienststelle damit befassen. Sie sind ja kein Bittsteller bei der Polizei, sondern haben Rechte.

In Österreich haben Sie auch Akteneinsicht. In Deutschland nur ein Anwalt.

An Ihrer Stelle würde ich sofort den Status der Ermittlungen klären lassen und zwar haben die einen VErdacht gegen Sie oder nicht.

liebe Grüsse!

Hallo,
…hier nur kurz eine Amtwort von mir, da ich gerade wenig Zeit habe:

  • Aktenzeichen muß Dir die Polizei eigentlich gleich geben. Krankheit Sachbearbeiterin ist unakzeptabel.
  • Vernehmung als Zeuige ist üblich. Beschuldigter ?
  • Komplettüberwachung nur bei schweren Straftaten möglich. Einbruch ist keine schwere Straftat.

Gruß

Hallo,

also das mit den Fragen als sie bei Dir waren ist normal. Die müssen ja wissen, in welchem Umfeld sie ermitteln müssen.
Und das mit der Vernehmung ist auch oke. Ich denke das ist lediglich eine Zeugenvernehmung. Und selbst wenn sie einen Verdacht hätten, dass Du das selber gemacht hättest, warum auch immer, überwachen sie nich gleich Dein ganzes Leben^^ Abgesehn davon dürfen die das garnicht^^ Wegen so einem „geringen“ Fall (sry aus polizeilicher Sicht ist so ein Eingruchdiebstahl nicht sehr hoch angesiedelt^^) gibt ein Richter niemals die Erlaubnis zu so einer totalen Überwachung.
Und bei der Vernehmug ist sicherlich auch Dein Sachbearbeiter dabei. Der kann Dir Auskunft über Dein Aktenzeichen geben.

mfg

Hallo, bei mir wurde vor ca. eineinhalb Monaten eingebrochen.
Die Höhe des Schadens beläuft sich auf über 20.000€, der
schaden setzt sich etwa 1:1 in Vandalismus und Diebstahl
zusammen.
In den letzten Tagen habe ich immer wieder versucht mit den
Polizisten in kontakt zutreten die den Einbruch besichtigt
hatten. Um zu erfahren ob eine Aktenzeichen bei der
Staatsanwaltschaft vorliegt(für die Versicherung). Immer
wieder wurde ich damit vertröstet die Kollegen sind krank im
Urlaub oder momentan auf Lehrgang.
Jetzt habe ich einen Termin zu einer Vernehmung bekommen. Ist
dies die Normale Wort laut?

Wenn die Polizei jetzt nicht nur gegen unbekannt ermittelt
sonder auch noch gegen mich, wie könnten solche Ermittlungen
aussehen?
Kann ich mit einer Komplet Überwachung rechnen Tel, Internet,
Bank? 
Fragen zum mir und Interessen, Beruf und mein Umfeld haben Sie
mir schon beider Tatort Begehung zu genüge gestellt!

Danke fürs lesen und eure Antwarten!

Hallo Kruemel 5276,

sollte Ihre Darstellung des Sachverhaltes so stimmen - und das setze ich mal voraus - ist es in jedem Fall wichtig hier einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Urlaub und Lehrgang sind mit Sicherheit kein geeigneter Grund dafür, Ihnen nicht das Aktenzeichen mitzuteilen. Nur eine Einsicht in die Akte - wofür Sie einen Rechtsanwalt benötigen - verschafft Ihnen hier die benötigte Klarheit. Sie müssen auch nicht zu der polizeilichen Vernehmung ( sollen Sie als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden? )erscheinen, da Sie auch hier auf Ihre
anwaltliche Vertretung verweisen können.

Ich hoffe, Ihen mit den Informationen geholfen zu haben und bitte Sie, uns für weitergehende Auskünfte persönlich zu kontaktieren

Mit freundlichen Grüßen

D. Brückmann

Ich empfehle, bein Einbruchsdezernat (über die Vermittlung der Polizeidienststelle)anzurufen ujnhd die Tagebuchnummer zu erfragen (darunter ist der Vorgang bei der Polizei in Bearbeitung)und weiter zu fragen, ob schon ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft vorhanden ist. Sie können aber auch bis zu Ihrer Vernehmung warten und dann danach fragen. Handelt es sich um eine Vernehmung oder um eine Anhörung ? Bitte genau fragen, ob man als Zeuge/Geschädigter befragt wird oder als Beschuldigter. Im letzteren Fall muss man nämlich belehrt werden und kann die Aussage verweigern und erst auch einmal einen Rechtsanawlt konsultieren.

Ich gehe von einer Geschädigtenanhörung aus. Entweder haben die Beamten seinerzeit nicht alles zu Protokoll genommen und irgendwelche Angaben fehlen der sachbearbeitenden Dienststelle noch, oder man will etwas zu den Schäden wissen. Dass das solange dauert, ist bedauerlich, aber erstens ist Urlaubszeit und zweitens sind gerade Einbrüche das tägliche Brot für die Polizei, und da kann es sich schon mal stauen.
Ich bitte, bei der Polizei nichts dazu zu sagen, woher Sie die Infos haben, denn es ist schon fast eine Rechtsberatung, und das darf ich nicht. Ein vager Hinweis „Ich habe mich im Internet kundig gemacht“ genügt.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, muss man Ihnen das sagen. In Frage käme m.E. etwa der Verdacht eines Versicherungsbetruges. Um Himmels willen, ich will Ihnen nichts unterstellen, ich meine nur so. Eine „komplette Überwachung“ Ihrer Person (Telefon, Internet, Bank usw.) ist wegen einer solchen „geringfügigen Straftat“ nicht möglich. Entschuldigen Sie bitte, für Sie wird das schon ein schmerzhafter Schlag und eine sehr unangenehme Erfahrung gewesen sein, mit dem Einbruch ins eigene Haus konfrontiert zu werden, aber im Reigen der täglich anfallenden Straftaten ist das wirklich nur ein kleinerer Fall.
Dann wünsche ich Ihnen, dass die leidige Sache bald vorbei ist und die Versicherung das ihre dazu beiträgt, dass bald alles wieder im Lot ist.

Mit freundlichen Grüßen,
W.Görtz

Ich empfehle, bein Einbruchsdezernat (über die Vermittlung der Polizeidienststelle)anzurufen ujnhd die Tagebuchnummer zu erfragen (darunter ist der Vorgang bei der Polizei in Bearbeitung)und weiter zu fragen, ob schon ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft vorhanden ist. Sie können aber auch bis zu Ihrer Vernehmung warten und dann danach fragen. Handelt es sich um eine Vernehmung oder um eine Anhörung ? Bitte genau fragen, ob man als Zeuge/Geschädigter befragt wird oder als Beschuldigter. Im letzteren Fall muss man nämlich belehrt werden und kann die Aussage verweigern und erst auch einmal einen Rechtsanawlt konsultieren.

Ich gehe von einer Geschädigtenanhörung aus. Entweder haben die Beamten seinerzeit nicht alles zu Protokoll genommen und irgendwelche Angaben fehlen der sachbearbeitenden Dienststelle noch, oder man will etwas zu den Schäden wissen. Dass das solange dauert, ist bedauerlich, aber erstens ist Urlaubszeit und zweitens sind gerade Einbrüche das tägliche Brot für die Polizei, und da kann es sich schon mal stauen.
Ich bitte, bei der Polizei nichts dazu zu sagen, woher Sie die Infos haben, denn es ist schon fast eine Rechtsberatung, und das darf ich nicht. Ein vager Hinweis „Ich habe mich im Internet kundig gemacht“ genügt.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, muss man Ihnen das sagen. In Frage käme m.E. etwa der Verdacht eines Versicherungsbetruges. Um Himmels willen, ich will Ihnen nichts unterstellen, ich meine nur so. Eine „komplette Überwachung“ Ihrer Person (Telefon, Internet, Bank usw.) ist wegen einer solchen „geringfügigen Straftat“ nicht möglich. Entschuldigen Sie bitte, für Sie wird das schon ein schmerzhafter Schlag und eine sehr unangenehme Erfahrung gewesen sein, mit dem Einbruch ins eigene Haus konfrontiert zu werden, aber im Reigen der täglich anfallenden Straftaten ist das wirklich nur ein kleinerer Fall.
Dann wünsche ich Ihnen, dass die leidige Sache bald vorbei ist und die Versicherung das ihre dazu beiträgt, dass bald alles wieder im Lot ist.

Mit freundlichen Grüßen,
W.Görtz

Hallo Nummer-Krümel,

Eine Vernehmung kann auch bei Zeugen oder Opfern vorgenommen werden, es handelt sich hierbei um ein im bürokratischen Sprachgebrauch üblichen Ausdruck.

Hallo bin da der falsche Ansprechpartner.
Ich empfehle dir zum Anwalt zu gehen.
mfG. dein Experte

Hallo, sorry konnte leider nicht schneller antworten. Soweit ich die Lage der Beschreibung nach einschätze, handelt es sich hier um eine Anhörung. Sie dient in der Regel dazu den Sachverhalt nochmal detailgetreu zu klären. Es ist wichtig, daß Sie hier einen sehr seriösen Eindruck machen. Zu den fortlaufenden Ermittlungen kann ich leider nichts sagen, kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß ohne gravierende Gründe jetzt eine intensive Observation im Raum steht. Ich hoffe wenigstens etwas weitergeholfen zu haben.