Ich empfehle, bein Einbruchsdezernat (über die Vermittlung der Polizeidienststelle)anzurufen ujnhd die Tagebuchnummer zu erfragen (darunter ist der Vorgang bei der Polizei in Bearbeitung)und weiter zu fragen, ob schon ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft vorhanden ist. Sie können aber auch bis zu Ihrer Vernehmung warten und dann danach fragen. Handelt es sich um eine Vernehmung oder um eine Anhörung ? Bitte genau fragen, ob man als Zeuge/Geschädigter befragt wird oder als Beschuldigter. Im letzteren Fall muss man nämlich belehrt werden und kann die Aussage verweigern und erst auch einmal einen Rechtsanawlt konsultieren.
Ich gehe von einer Geschädigtenanhörung aus. Entweder haben die Beamten seinerzeit nicht alles zu Protokoll genommen und irgendwelche Angaben fehlen der sachbearbeitenden Dienststelle noch, oder man will etwas zu den Schäden wissen. Dass das solange dauert, ist bedauerlich, aber erstens ist Urlaubszeit und zweitens sind gerade Einbrüche das tägliche Brot für die Polizei, und da kann es sich schon mal stauen.
Ich bitte, bei der Polizei nichts dazu zu sagen, woher Sie die Infos haben, denn es ist schon fast eine Rechtsberatung, und das darf ich nicht. Ein vager Hinweis „Ich habe mich im Internet kundig gemacht“ genügt.
Wenn gegen Sie ermittelt wird, muss man Ihnen das sagen. In Frage käme m.E. etwa der Verdacht eines Versicherungsbetruges. Um Himmels willen, ich will Ihnen nichts unterstellen, ich meine nur so. Eine „komplette Überwachung“ Ihrer Person (Telefon, Internet, Bank usw.) ist wegen einer solchen „geringfügigen Straftat“ nicht möglich. Entschuldigen Sie bitte, für Sie wird das schon ein schmerzhafter Schlag und eine sehr unangenehme Erfahrung gewesen sein, mit dem Einbruch ins eigene Haus konfrontiert zu werden, aber im Reigen der täglich anfallenden Straftaten ist das wirklich nur ein kleinerer Fall.
Dann wünsche ich Ihnen, dass die leidige Sache bald vorbei ist und die Versicherung das ihre dazu beiträgt, dass bald alles wieder im Lot ist.
Mit freundlichen Grüßen,
W.Görtz