Welchen Unterhalt bekommt die Ehefrau?

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Mann hat ein großes Alkoholproblem seit Jahren,ich bin durch zwei Hüftoperationen in kürzester Zeit krank und halte es nicht mehr in dieser Ehe aus, muss mich immer beschimpfen lassen es besteht familiäre Gewalt.Durch meine Erkrankung kann ich auch nicht ins Frauenhaus ziehen. Ich kann auch nicht eine Beratung durch ein Rechtsanwalt erhalten, da ich ja noch mit mein Ehemann in der Wohnung lebe. Der lehnt die Bezahlung ab.Was erhalte ich vor und nach der Scheidung als Unterhalt?
Mein Mann müsste bis zur Scheidung mit einer einstweiligen Verfügung aus der Wohnung, damit ich alles abklären kann.
Wer kann mir hier helfen?
Von der Tochter erhalte ich keine Hilfe.

Liebe Ratsuchende,

Sie können sich doch Rat von einem Rechtsanwalt holen, hierzu gibt es die Beratungshilfe, wenn Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, können sie diese in Anspruch nehmen. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht auf der Rechtsantragsstelle.
Des weiteren würde ich dringend raten, tatsächlich einen/eine Kollegen/Kollegin aufzusuchen. Sollte ihr Ehemann Gewalt gegenüber Ihnen ausüben, so können Sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §§ 1 und 2 Gewaltschutzgesetz stellen.
Der Unterhalt während der Trennung bemisst sich nach dem Halbteilungsgrundsatz. Nach Abzug von Berufsbeingten Aufwendungen und einem Erwerbstätigenbonous, sowie in der Ehe angelegten Verbindlichkeiten (so wird bei jedem Ehegatten gerechnet) werden die Einkünfte zusammen gerechnet und jeder erhält rechnerisch davon die Hälfte. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.