hallo!
Es geht um eine Frage, die den WBS und eine Wohnung in Berlin betrifft.
Im Inserat ist zu lesen: “Kooperationsvereinbarung Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und Soziale Wohnraumversorgung“ angeboten. Das Angebot richtet sich an Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 140% und bis 220% der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG”
PDF-Download dieser Kooperationsvereinbarung:
Zitat daraus: “Diese Anzahl von Wohnungen wird jeweils hälftig an Haushalte mit einem Einkommen bis einschließlich 140 % und an Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 140 % und bis 220 % der Einkommensgrenzen nach § 9 Absatz 2 WoFG vergeben.”
Welche dieser WBS werden nun für die Wohnung akzeptiert?
WBS 140, 160, 180, 220?
oder auch WBS 100, also WBS 100, 140, 160, 180, 220?
Weiterführende Frage: Kann man einen WBS 140 erfolgreich beantragen, wenn man die Einkommensgrenze nicht überschreitet? Könnte man also, obwohl man auch einen WBS 100 bekommen könnte stattdessen einen WBS 140 bekommen?
“Der „WBS 140“ besagt, dass die jeweils maßgebliche bundesgesetzliche Einkommensgrenze des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um höchstens 40 Prozent überschritten wird.”
danke