Welcher Absender 'zählt' in Banküberweisung ?

Hallo,

kurze Frage:

da man ja üblicherweise nicht die KOntoauszüge des Empfängers zu sehen bekommt, würde es mich mal interessiren, welcher Absender dort in einer Buchung erscheint: Ist es der, welcher manuell vom Absender in das Überweisungsformular eingegeben wurde ? Oder sendet die Bank die Absender-Daten, wie sie zu der dazugehörigen Abesender-Kontonummer bei der Bank hinterlegt sind ?

Was würde z.b. passieren, wenn die Absender-Daten komplett falsch eingetragen sind, weil Jemand ausversehen das vorgefertigte Überweisungsformular (KOntonummer, bLZ, etc. bereits eingetragen)seiner Ehefrau benutzt ? Wird der Absender überhaupt irgendwie geprüft ?

HIntergrund:

Meine Mutter wollte einige Rechnungen von ihrem Konto im Namen meines Vaters bezahlen, da der im Krankenhaus liegt. Da sind wohl Posten dabei, die wegen der Identifzierung eindeutig dem Namen auf der Rechnung ensprechen sollten. Da meine Mutter einen Doppelnamen hat, wollte sie nun einfach nur unseren Familiennamen als Absender eintragen. Nützt das etwas, oder erscheint automatisch doch der Doppelname auf der Buchung des Empfängers ?

Weiß da Jemand Bescheid ?

Gruß,

Susanne

Hallo,

da Überweisungen mit möglichst geringem manuellen Aufwand durchgeführt werden müssen um günstig und schnell zu sein, wird von Banken in der Regel der hinterlegte Name genutzt. Will sagen: ich wüsste keine, die das anders macht, was nicht heisst, dass die Privatbank Graf Koks es nicht anders handhaben könnte, denn eine allgemeine verbindliche Regel gibt es m.W. nicht - also einfach bei deinem Kreditinstitut nachfragen, die wissen das genau.

Grüße

Uwe

Moin,

es gibt auch Lösungen, die bis zu einem bestimmten Betrag den Auftraggeber automatisch aus dem Bestand zusteuern und nur bei hohen Beträgen den Beleg zur Kontrolle einem Mitarbeiter vorlegen.

In der Regel wird aber bei Auftraggebern tatsächlich der Name aus dem Bestand genommen. Ausnahme sind die Kassenkonten, also z.B. bei Barüberweisungen. Denn hier ist der Name im Bestand idR der der Bank und das käme da nicht so gut :smile:

Auch bei Losen darf der Auftraggebername nicht aus dem Bestand zugesteuert werden, da hier nicht der Kontoinhaber relevant ist, sondern der, der das Los bezahlt.

Grüße,
-Efchen