Welcher Anspruch für Zahnersatz

Im Jahr 2004 wurde ein Kariesdefekt entfernt und der Zahn mit einem Cerec 3D-Inlay repariert. Von den Gesamtkosten hat die Krankenkasse damals lediglich ca. 10% übernommen.

Leider ist die Wurzel des behandelten Zahnes nun vor ein paar Tagen abgestorben (ohne neuen Kariesdefekt - lt. Zahnarzt hat das wurzelnahe Inlay evtl. auch nach Jahren zu Durchblutungsstörungen der Wurzel geführt, was letztendlich das Absterben verursacht hat)

Bei der Wurzelbehandlung wurde das teure selbstbezahlte Inlay wieder zerstört, da man sonst nicht an die Wurzel gekommen wäre. Die Wurzelbehandlung wird in den nächsten Tagen abgeschlossen werden.

Nun ist meine Frage folgende:
Da ich bisher bereits ein Cerec Inlay hatte, frage ich mich, ob nun evtl. die Krankenkasse gleichwertiges wieder ersetzen muss, oder ob trotz der bisher besseren Füllung nur eine billige Kassenleistung gezahlt wird? Hätte ich Anspruch, da bereits ein teures selbstbezahltes drin war, welches nicht durch mein Verschulden raus musste ein gleiches auf Kassenkosten zu bekommen?

Danke Stefan

Servus Stefan,

keine Chance - nada! Leider.

Gruß

Kai Müller

Hallo,

Wenn wieder eine Inlay gemacht wird, wirst Du leider wieder fast nix kriegen, weil die Kasse bei einem Inlay den Zuschuss auf der Basis einer gleichgroßen Füllung ausrechnet. Der Preis für eine Füllung ist aber im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Inlays sehr niedrig. Sollte der Zahn nach der Wurzekanalbehandlung aber jetzt so stark geschädigt sein, dass eine Krone(der ganze Zahn ist von der Restauration bedeckt) oder Teilkrone (die Kaufläche ist von der Restauration bedeckt) benötigt wird, sieht es wieder anders aus.

Gruß Christian