Welchen Anwalt müsste man aufsuchen, wenn man das Gefühl hat von einer Bank über den Tisch gezogen zu werden? z.B. wenn die Bank nur Kontoauszüge heraus gibt, nachdem man pro Stück 5€ bezahlt?
Danke für die Antwort
Welchen Anwalt müsste man aufsuchen, wenn man das Gefühl hat
von einer Bank über den Tisch gezogen zu werden? z.B. wenn die
Bank nur Kontoauszüge heraus gibt, nachdem man pro Stück 5€
bezahlt?
Bevor Du zu einem Anwalt rennst, sollten wir erst einmal klären, was da genau passiert ist. Handelt es sich um Duplikate alter Auszüge?
Gruß
Christian
Hallo,
Bevor Du zu einem Anwalt rennst, sollten wir erst einmal
klären, was da genau passiert ist. Handelt es sich um
Duplikate alter Auszüge?
Die Frage war schon einmal eingestellt wurde aber wegen der 1129 gelöscht.
Dabei handelte es sich um Duplikate, weil der Zugriff zu den Originalen verlegt wurde.
An den Fragesteller: Es kann auch mehr Story dastehen, nur in der Ich-Form wird es gelöscht …
Grüße
Bevor Du zu einem Anwalt rennst, sollten wir erst einmal
klären, was da genau passiert ist. Handelt es sich um
Duplikate alter Auszüge?Gruß
Christian
Tja das ist kompliziert,weil es ja sehr abstrakt sein muss, nicht wahr? (Bin neu hier)
Also man nehme an, dass man Besitzer einer Kreditkarte ist und damit 1x etwas gekauft hat.Durch einen Umzug verliert man die Unterlagen der Bank und bittet diese mehrfach per Mail Kontakt aufzunehmen, nichts passiert. Die Bank bucht einfach Beträge ab. Nachdem diese von der Person zurückgebucht werden, schaltet die bank ein Inkasso-Unternehmen ein. Dort steht lediglich ein Betrag der eingetrieben werden soll + Inkassogebühren. Der Betrag ist um ein vielfaches höher als der Betrag der damals mit der Karte ausgegeben wurde. Auf die nachfrage nach den Kontoauszügen bekommt ma die zuerst erwähnte Antwort.
L.G. Andrea
Hallo,
Die Frage war schon einmal eingestellt wurde aber wegen der
1129 gelöscht.
Dabei handelte es sich um Duplikate, weil der Zugriff zu den
Originalen verlegt wurde.An den Fragesteller: Es kann auch mehr Story dastehen, nur in
der Ich-Form wird es gelöscht …Grüße
Genau, Danke. Hab es jetzt nochmal geschildert, hoffe, dass es so richtig ist. Muss man ja höllisch aufpassen.
Also die Daten hätten online abgerufen werden können, nur diese Zugangsdaten hatte ich vorübergehend nicht mehr. War die chaotische Zeit des Umzugs.
Schön zu sehen, dass es hier Leute gibt, die wirklich helfen wollen. Gestern hatte ich auf die gelöschte Anfrage trotzdem 2 Antworten bekommen. Da stand nur sowas wie „das ist aber naiv…“ mehr nicht. War erst einmal sehr enttäuschend.Hoffe es war nur eine Ausnahme.
Also Danke nochmal an die, die sich wirklich Zeit nehmen.
Hallo!
Der Sachverhalt mag kompliziert scheinen, rechtlich sehe ich da aber keine großen Schwierigkeiten. Der Anwalt muss also keine spezielle Spezialbildung aufweisen können, zwei Staatsexamina dürften vollkommen reichen.
Hallo,
Also die Daten hätten online abgerufen werden können, nur
diese Zugangsdaten hatte ich vorübergehend nicht mehr. War die
chaotische Zeit des Umzugs.
Richtig, aber wenn man unterlagen verliert sollte man sich darum kümmern, dass neue herangeschafft werden. Mit einem lieben Anruf o.ä. hätte man sicher neue Zugangsdaten bekommen.
Schön zu sehen, dass es hier Leute gibt, die wirklich helfen
wollen. Gestern hatte ich auf die gelöschte Anfrage trotzdem 2
Antworten bekommen. Da stand nur sowas wie „das ist aber
naiv…“ mehr nicht. War erst einmal sehr enttäuschend.Hoffe
es war nur eine Ausnahme.
je nachdem, bei dem was ich gestern schon gelesen habe, bin ich noch immer der Meinung, dass die betreffende Person mehr als nur naiv war. Ich schreibe nur keine 5 Seiten wenn ich eh weiß, dass der Artikel in maximal 5h gelöscht wird.
Jetzt nochmal, ich hoffe ich erinnere mich richtig:
Die Person wird sicher noch einige Probleme bekommen, denn wie es klang kam es zu nicht selbst getätigten Abbuchungen, welche jedoch ignoriert und nicht storniert wurden. Die Kontoauszüge wären online abrufbar gewesen und hätten kontrolliert werden müssen - wenn ich nicht irre sind Umsätze die nach 6 Wochen nicht storniert wurden akzeptiert. Diese werden eben online zugestellt und die Person muss sich um den Abruf kümmern.
Wenn man bemerkt, dass Beträge gebucht werden die nicht getätigt wurden sollte man sich mit der Bank in verbindung setzen (und zwar auch mal per Telefon und nicht nur via Mail) und das so klären und nicht einfach nur den Abrechnungsbetrag rückbuchen - da ist es doch vorprogrammiert das es Stress gibt…
Desshalb kann die Person bevor/neben dem Anwalt ersteinmal normal versuchen Ihren Kram zu retten/ordnen, indem man
A) Die Bank um eine erneute Loginzuteilung Bittet - die Kontoauszüge sind noch auf bestimmte Zeit online abrufbar, vlt findet man da noch alles was man braucht
B) Wenn man sicher ist, dass man eben nichts selbst gebucht hat die Karte endlich sperren (wobei das A sein sollte …)
C) Generell die Bank informieren, dass man den Verdacht hat, dass mit der Karte Schindluder getrieben wurde und ersteinmal Bitten die Vollstreckung vlt auf Eis zu legen bis es geprüft wurde - o.ä. je nach dem was klappt
Anwalt: Ist bei dem Hickhack sicher nicht die schlechteste Idee - Es gibt Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, vlt ist was etwas für die Person
Grüße
Hallo,
Da stand nur sowas wie „das ist aber
naiv…“ mehr nicht. War erst einmal sehr enttäuschend.Hoffe
es war nur eine Ausnahme.
Also Danke nochmal an die, die sich wirklich Zeit nehmen.
Die Antworten wollten darauf hinweisen, dass schon die Idee, von einer bösartigen Bank über den Tisch gezogen zu werden, bei Weitem nicht die naheliegenste ist.
Der Kreditkartenbesitzer hat in größeren Zeitabständen Buchungen, die er nicht autorisiert hat. Die kommen nach allgemeiner Lebenserfahrung durch technische Fehler oder deutlich wahrscheinlicher durch Missbrauch Dritter zustande. Nun, die Zugangsdaten zur Online-Verwaltung sind verloren.
Daneben ist die Kostenpflichtigkeit von nicht-elektronischen Kreditkarten-Auszügen nicht ungewöhnlich und den AGB des Kreditkartenvertrages zu entnehmen.
Ein beispielhaftes, möglicherweise auch das zutreffende Leistungsverzeichnis ist hier zu finden: https://service.lbb.de/portal/amazon/pdf/1161106464.pdf
Das sind Aspekte, die man berücksichtigen muss, wenn man nicht kurzerhand mit derselben „Naivität“ einen Anwalt beauftragen will, mit der man schon bisher Geld losgeworden ist.
Grüße
Richard
Hallo,
Der Kreditkartenbesitzer hat in größeren Zeitabständen
Buchungen, die er nicht autorisiert hat. Die kommen nach
allgemeiner Lebenserfahrung durch technische Fehler oder
deutlich wahrscheinlicher durch Missbrauch Dritter zustande.
Nun, die Zugangsdaten zur Online-Verwaltung sind verloren.
Missbrauch kann ausgeschlossen werden.Wenn man im Dezember mit der Karte etwas kauft und im Januar wird ein betrag abgebucht, der zum damaligen Kauf passt ist ja alles i.O. Wenn dann aber im Februar wiederum ein betrag abgebucht wird, dann wird man ja stutzig. Das Geld wurde von der Person zurückgebucht. Als es im März wieder zu einer Abbuchung ka, wurde auch dies zurückgebucht und damit widersprochen. Wie bereits erwähnt hatte die Person die Bank mehrfach per Mail gebeten sich mit ihr in Kontakt zu setzen.Bereits im februar!
Daneben ist die Kostenpflichtigkeit von nicht-elektronischen
Kreditkarten-Auszügen nicht ungewöhnlich und den AGB des
Kreditkartenvertrages zu entnehmen.
Ein beispielhaftes, möglicherweise auch das zutreffende
Leistungsverzeichnis ist hier zu finden:
https://service.lbb.de/portal/amazon/pdf/1161106464.pdf
Das heißt noch lange nicht, dass es rechtens ist. ich erinnere mich, dass Banken jahrelang für Rückbuchungen Gebühren verlangt haben, was auc nicht rechtens war.
Das sind Aspekte, die man berücksichtigen muss, wenn man nicht
kurzerhand mit derselben „Naivität“ einen Anwalt beauftragen
will, mit der man schon bisher Geld losgeworden ist.
Bisher ist die Person ja noch gar kein Geld losgeworden. Klar überlegt man, ob dann nicht drauf gezahlt wird.
Grüße
Richard
Grüße
Andrea
Hallo,
Richtig, aber wenn man unterlagen verliert sollte man sich
darum kümmern, dass neue herangeschafft werden. Mit einem
lieben Anruf o.ä. hätte man sicher neue Zugangsdaten bekommen.
Die Person hatte keine Tel.Nr.!!! Nur die mailadresse, worauf die bank mehrfach gebeten wurde Kontakt aufzunehmen!
Jetzt nochmal, ich hoffe ich erinnere mich richtig:
Die Person wird sicher noch einige Probleme bekommen, denn wie
es klang kam es zu nicht selbst getätigten Abbuchungen, welche
jedoch ignoriert und nicht storniert wurden. Die Kontoauszüge
wären online abrufbar gewesen und hätten kontrolliert werden
müssen - wenn ich nicht irre sind Umsätze die nach 6 Wochen
nicht storniert wurden akzeptiert. Diese werden eben online
zugestellt und die Person muss sich um den Abruf kümmern.
Wenn man bemerkt, dass Beträge gebucht werden die nicht
getätigt wurden sollte man sich mit der Bank in verbindung
setzen (und zwar auch mal per Telefon und nicht nur via Mail)
und das so klären und nicht einfach nur den Abrechnungsbetrag
rückbuchen - da ist es doch vorprogrammiert das es Stress
gibt…
Die Bank hat die Abbuchungen vorgenommen, keine andere Person. Mit der Karte wurde 1x etwas gekauft, dann nicht wieder. Missbrauch kann ausgeschlossen werden.
Es geht doch darum die Auszüge einzusehen. Der hohe betrag wird sicher zustande kommen, weil die Bank irgendwelche Gebühren ansetzen wird, von denen die Person nicht weiß, ob sie die tatsächlich bezahlen muss. Auch aus diesem Grund sollte mal ein Anwalt darauf schauen.
In vorderster Linie geht es natürlich darum, ob die 5€ pro Auszug gezahlt werden müssen. Gibt es eine Vorlage wie ein Auszug auszusehen hat? Die Bank kann ihn ja gestalten wie sie will, d.h. pro Seite ein Betrag (mal übertrieben). Auch da kennt sich ja ein Normalbürger nicht aus.
Desshalb kann die Person bevor/neben dem Anwalt ersteinmal
normal versuchen Ihren Kram zu retten/ordnen, indem man
A) Die Bank um eine erneute Loginzuteilung Bittet - die
Kontoauszüge sind noch auf bestimmte Zeit online abrufbar, vlt
findet man da noch alles was man braucht
B) Wenn man sicher ist, dass man eben nichts selbst gebucht
hat die Karte endlich sperren (wobei das A sein sollte …)
C) Generell die Bank informieren, dass man den Verdacht hat,
dass mit der Karte Schindluder getrieben wurde und ersteinmal
Bitten die Vollstreckung vlt auf Eis zu legen bis es geprüft
wurde - o.ä. je nach dem was klapptAnwalt: Ist bei dem Hickhack sicher nicht die schlechteste
Idee - Es gibt Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
vlt ist was etwas für die PersonGrüße
Die Karte wurde von der Bank schon seit längerem gesperrt. Zugangsdaten haben sich angefunden, allerdings darf die Person nicht mehr online zugreifen. Ein Anruf wurde bei der Bank getätigt, allerdings wurde die Person gleich abgekanzelt ohne richtig zuzuhören etc. Einfach nur die Ansage „Zahlen Sie die 5€ dann bekommen Sie die Auszüge.“ Fertig. Ein vernünftiges gespräch war nicht möglich.
Also werde ich mal nach einem Anwalt für bankenrecht schauen.
Danke
L.G. Andrea
Hallo,
Die Person hatte keine Tel.Nr.!!! Nur die mailadresse, worauf
die bank mehrfach gebeten wurde Kontakt aufzunehmen!
Ich wage zu bezweifeln, dass sich von der LBB nirgends eine Telefonnummer finden lässt.
Die Bank hat die Abbuchungen vorgenommen, keine andere Person.
Mit der Karte wurde 1x etwas gekauft, dann nicht wieder.
Missbrauch kann ausgeschlossen werden.
Schon klar, dass die Bank die Abbuchungen vornimmt, aber eine andere Person kann die KK belasten … Wenn es eben die Karte ist die ich denke, kostet diese 20€ Gebühren im Jahr - wenn mehr versucht wurde abzuziehen stimmt ja irgendetwas nicht - zumindest unter der Prämisse, dass die bisherigen „Schulden“ getilgt wurden.
Es geht doch darum die Auszüge einzusehen. Der hohe betrag
wird sicher zustande kommen, weil die Bank irgendwelche
Gebühren ansetzen wird, von denen die Person nicht weiß, ob
sie die tatsächlich bezahlen muss. Auch aus diesem Grund
sollte mal ein Anwalt darauf schauen.
Wie gesagt, es kommen Kartengebühren, aber die bekommt die Person auch mit Anwalt nicht weggezaubert.
In vorderster Linie geht es natürlich darum, ob die 5€ pro
Auszug gezahlt werden müssen. Gibt es eine Vorlage wie ein
Auszug auszusehen hat? Die Bank kann ihn ja gestalten wie sie
will, d.h. pro Seite ein Betrag (mal übertrieben). Auch da
kennt sich ja ein Normalbürger nicht aus.
Die 5€ bezihen sich auf den Auszug nicht auf jedes einzelne Blatt. Und wenn die Person diese eben nicht online abbruft gelten die als nachbestellt und somit ist die Gebühr fällig. Man könnte Glück darin haben, dass die Forderung eben irgendwie bewiesen werden muss und man somit noch „kostenfrei“ an eine Detailaiflistung kommt.
Die Karte wurde von der Bank schon seit längerem gesperrt.
Zugangsdaten haben sich angefunden, allerdings darf die Person
nicht mehr online zugreifen. Ein Anruf wurde bei der Bank
getätigt, allerdings wurde die Person gleich abgekanzelt ohne
richtig zuzuhören etc. Einfach nur die Ansage „Zahlen Sie die
5€ dann bekommen Sie die Auszüge.“ Fertig. Ein vernünftiges
gespräch war nicht möglich.
Mh, irgendwie sollte einem schon der Weg zu den Auszügen ermöglicht werden … dann wirds wirklich lustig
Grüße
Hallo,
Missbrauch kann ausgeschlossen werden.Wenn man im Dezember mit
der Karte etwas kauft und im Januar wird ein betrag abgebucht,
der zum damaligen Kauf passt ist ja alles i.O. Wenn dann aber
im Februar wiederum ein betrag abgebucht wird, dann wird man
ja stutzig.
Mir ist nicht klar, inwiefern eine einzige korrekte Buchung Missbrauch für alle Ewigkeit ausschließt? Ich würde nicht unbedingt davon ausgehen, dass Leute, die vielleicht in Größerem Umfang über fremde Kreditkartendaten verfügen, innerhalb weniger Stunden bis ans Limit plündern. Schon weil bei gelegentlichen Abbuchungen offenbar kaum Bedenken bestehen.
Das Geld wurde von der Person zurückgebucht. Als
es im März wieder zu einer Abbuchung ka, wurde auch dies
zurückgebucht und damit widersprochen.
Was soll dieser „Widerspruch“ im Ergebnis bewirken? Die Bank glaubt, einen Anspruch auf das Geld zu haben. Muss nicht stimmen. Da der aber von einem Computersystem ermittelt wird, das täglich tausende andere Transaktionen auch berechnet, liegt der Gedanke fern, die Bank habe sich entschlossen, durch willkürliche Buchungen den Kunden zu schädigen. Rein statistisch ist der Fehler eher in der Natur der Kreditkartenbenutzung als im Abrechnungssystem zu suchen.
Wie bereits erwähnt
hatte die Person die Bank mehrfach per Mail gebeten sich mit
ihr in Kontakt zu setzen.Bereits im februar!
Warum sollte eine Bank sowas per E-Mail diskutieren? Das Zurückbuchen eingezogener Beträge ist für die Bank das vertraute Verhalten von Zahlungsunwilligen. Jeder Kontakt wird auf die Durchsetzung der zurückgebuchten Forderungen gerichtet sein. Das hat sie jetzt doch auch durch ein Inkassounternehmen geschehen lassen.
Das heißt noch lange nicht, dass es rechtens ist. ich erinnere
mich, dass Banken jahrelang für Rückbuchungen Gebühren
verlangt haben, was auc nicht rechtens war.
Stimmt, das könnte man ausfechten. Ich würde trotzdem erstmal die Auszüge anfordern und die Karte sperren. Es liegt auf der Hand, dass die Berechtigung der Forderungen anhand des Ursprungs der zurückgebuchten Transaktionen einzuschätzen ist. Da die Wahrscheinlichkeit einer berechtigten Forderung unangenehm hoch ist, würde ich diesen Punkt hinten anstellen.
Bisher ist die Person ja noch gar kein Geld losgeworden.
Real noch nicht, aber rechtlich möglicherweise längst.
Grüße
Richard
Hallo,
Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Wenn alte Auszüge herangeschafft werden sollen, kostet das Geld, wobei 5 Euro recht günstig sind.
So oder so: Deine Darstellung des Sachverhaltes ist m.E. kaum nachvollziehbar. Bevor ich mich wieder dazu äußere, würde ich gerne wissen, was da nach und nach vorgefallen ist.
Gruß
C.