Guten Abend,
ich suche einen Anwalt in Berlin der sich mit dem Thema Wohnrecht in Verbindung mit Strafrecht auskennt. Zur kurzen Fall Beschreibung:
Ich wohne in einem Viertel das modernisiert wird und ich deswegen umgesetzt worden bin. Meine Alte Wohnung (A) hatte ich laut Mietvertrag bis zum 31.05.2010 und habe ein neuen Mietvertrag für die neue Wohnung (B)zum 01.06.2010 angetreten. Da das Haus modernisiert wird wurde mir mündlich zugesagt das ich „wenn nötig“ ein bißchen mehr zeit lassen kann. Nun wurden leider darauf 2 monate und die Gewobag Berlin hat doch echt ohne 3 maliges anmahnen oder der Räumungsklage meine Wohnung, wo noch 75-80% meines Lebens drin stand, leer geräumt. Hatte dem Hausverwalter gefragt was nun passiert und wer meine Sachen ersetzt, darauf hin sollte ich eine liste fertig machen, was auch getan wurde. Hatte nun mehr als 2 monate auf eine Antwort der Versicherung gewartet und nun eine Ablehnung bekommen. Soll aber für 2 monate und 8 tage nachträglich miete bezahlen^^.
Würde mich freuen wenn mir hier geholfen werden könnte, ich bin nämlich langsam am verzweifeln und würde ungerne bei denen im Büro ausrasten.
ohne gerichtlichen „Titel“ darf kein Eigentümer eine Wohnung räumen lassen ohne sich strafbar zu machen, § 231 BGB. Anwälte würde ich mir vom Berliner Mieterverein empfehlen lassen, weil die ihre Leute kennen.
wenn ich es richtig verstanden habe, ist aufgrund einer Räumungsklage und des darauf wohl ergangenen Urteils Deine alte Wohnung leer geräumt worden.
Hierzu meine kurze Einschätzung:
Wenn Dein alter Mietvertrag zum 31.05.2010 endete, wärst Du grundsätzlich dazu verpflichtet gewesen die Wohnung bis dahin auch zu räumen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Dir eine etwaige Räumungsfrist o.ä. gewährt worden wäre. Dies müsstest Du aber auch beweisen können, daher sind mündliche Abreden ohne Zeugen hier eher wertlos.
Es gibt keinen Grundsatz, dass vorher eine 3-malige (Ab)Mahnung zu erfolgen hat.
Hast Du keine Kenntnis vom gerichtlichen Räumungsverfahren gehabt?
Warst Du schon umgemeldet, oder war bei der alten Wohnung noch dein Name an der Tür und am Briefkasten verzeichnet? Ob Dich insoweit ein Verschulden trifft vermag ich nicht so ohne weiteres zu beurteilen.
Wer hat denn die Wohnung leer geräumt? Erfolgte die Räumung durch einen Gerichtsvollzieher oder hat der alte VM sein Vermieterpfandrecht ausgeübt und die Sachen eingelagert/versteigert/entsorgt?
Je nachdem um welche Gegenstände es sich handelt (pfändbare oder unpfändbare) gelten unterschiedliche Regelungen.
Einen konkreten RA mag ich nicht vorschlagen, die zuvor erwähnten Fragen solltest Du Dir aber vorher selbst beantworten.
Ich hoffe mein Ratschlag klingt nicht zu hart, aber mir scheint schon eine gewisse Zeit ins Land gezogen zu sein, so dass eine Rückgängigmachung des Geschehenen nur sehr begrenzt möglich sein dürfte.
Also meine Hausverwaltung ist einfach ohne Benachrichtigung oder Räumungsklage in die whg rein.Fotos wurden auch gemacht^^. Die Wohnung wird von einer Firma gemacht die entrümpeln, soweit ich weiß. Das schlimme daran ist ja das intakte Geräte etc unter den Leuten aufgeteilt werden^^. Sie waren ja auch bereit es zu bezahlen, bzw über die Versicherung laufen zu lassen ohne wenn und aber und das schärfste ist das ist wie schon erwähnt gut 800€ miete zahlen soll für 2 monate und 8 tage.
Hallo,
ich hatte noch vergessen hinzu zu fügen das mein Name unten an der Klingel und oben an der Tür Klingel dran war, um gemeldet war ich noch nicht ! die erst folgte erst vor ca 4 wochen.
sorry, kenne keine Anwälte aus Berlin, da ich aus Süddeutschland bin. Strafrechtliches liegt hier mE nicht vor. Diebstahl ist es nur, wenn eine Aneignungsabsicht an Deinen Gegenständen da ist, dh, sich der Dieb daran bereichern will bzw. die Sachen in sein Eigentum übergehen lassen möchte. Dies dürfte hier nicht vorliegen. Wegen Anwalt zu Mietrecht wende Dich doch an den Mieterschutzbund. Die kennen die Spezialisten.
Hallo Benjamin! Leider bin ich keine Anwältin und komme auch nicht aus Berlin. Aber Du hast ja schon einige Antworten bekommen. Mit anwaltlicher Unterstützung scheint mir in Deinem Fall aber noch einiges möglich zu sein. Ich würde mich an Deiner Stelle auch an den Mieterschutzbund oder einen Mieterverein wenden, in Berlin z.B. unter http://www.mieterschutzbund-berlin.de/2_3.html
Generell macht es aus meiner Erfahrung Sinn, dort Mitglied zu werden (48 Euro im Jahr), denn bei allen Fragen zum Mietrecht hast Du dort ExpertInnen vor Ort, die auch ein bis zwei beeindruckende Briefe schreiben können, was oft schon viel bewirkt.
Konkret zu Deinem Fall: ich habe noch nie davon gehört, daß ein Vermieter ohne Räumungsklage und Gerichtsvollzieher eine Wohnung räumen darf. Da scheint mir einiges im illegalen Bereich abgelaufen zu sein. Dazu ist vielleicht folgender Link ganz aufschlußreich: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/qb-270.htm
Und selbst in härteren Fällen ist eine Räumung nicht zulässsig: http://www.meinmietrecht.de/Artikel/Wohnungsraeumung…
Das scheint doch ganz aussichtsreich zu sein. Du solltest jetzt allerdings so schnell wie möglich Kontakt zu einem Anwalt oder zum Mieterschutzbund aufnehmen. Nicht daß da noch einige Fristen verstreichen und es daran scheitert. Ich wünsche Dir viel Erfolg und schreib doch noch mal, wie´s weitergegangen ist. Schöne Grüße Iris
Hallo Benjamin,
bin leider der falsche Ansprechpartner- wohne im Ruhrgebiet. Um einen Fachmann zu bekommen, würde ich mich an die Anwaltskammer in Berlin wenden. Dort ist sicher jemand in der Lage dir einen guten Anwalt zu benennen.
also die eigenmächtige Inbesitznahme der Wohnung dürfte einen Hausfriedensbruch darstellen.
Natürlich sind sie auch zum Schadensersatz verpflichtet, wobei Du belegen müsstest, welche Gegenstände zu welchem Wert in der Wohnung vorhanden waren.
Etwas anders sieht es mit der Miete bzw. Nutzungsentschädigung aus. Grundsätzlich gilt hier, dass bis zur Rückgabe der Wohnung (sprich Schlüssel) der Mieter die entsprechende Miete schuldet. Da Du die Wohnung nicht zurückgegeben hast schuldest Du nach meiner Ansciht auch die Miete bis zur (unrechtmäßigen) Inbesitznahme der Wohnung durch die Hausverwaltung.
Ohne Anwalt dürfte es angesichts der selbstherrlichen Art und Weise der Hausverwaltung schwer werden.
Viel Glück.
Guten Abend,
ich bedanke mich sehr für die vielen guten Tips!. Ich habe morgen ein Termin bei einem Anwalt und werde die Gewobag nun Aus Schadensersatz und Körperverletzung verklagen, sie haben ja auch mein ganzes leben der vergangen Jahre ausgelöscht.
Ich habe nun noch eine kleine frage. Und zwar habe ich am Freitag die Betriebskostenabrechung bekommen, dürfen sie die 870€ für die 2 monate und 8 tage einbehalten ?, denn sicher ob ihnen auch das Geld zu steht ist es ja noch nicht, denke ich. Das würde mich noch mehr ärgern denn ich habe ein + von 1.085€ und fände es echt unfair wenn sie so dreist sind und einfach mal das Geld einbehalten weil sie es ja eh schon praktisch in der Hand haben.
Ein schönen 3 Advent noch
Mit freundlichen grüßen
Benjamin K.
entschuldige die verspätete Antwort, bin zur Zeit etwas im Studienstress.
Kann dir aber leider nicht weiterhelfen (fand es nur nicht angebracht, gar nicht zu antworten…)
die antwort kommt etwas verspätet, aber zufälliger weise kann ich obwohl ich aus köln komme folgende kanzlei empfehlen in berlin über die mein bruder kürzlich eine komplizierte angelegenheit mit erfolg lösen konnte: [email protected]