Angenommen man möchte übers Internet Erotikartikel vertreiben. Welche Art von Anwalt wäre der Richtige, um Auskunft über die gesetzlichen Grundlagen zu erhalten?!
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Danke im voraus!!
Angenommen man möchte übers Internet Erotikartikel vertreiben. Welche Art von Anwalt wäre der Richtige, um Auskunft über die gesetzlichen Grundlagen zu erhalten?!
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Danke im voraus!!
Manchmal hilft schon das einfachste: http://www.rechtsanwaltsuche.de/
Hallo Morgenstern,
ohne die Anwaltssuche, die dir empfohlen wurde, durchforscht zu haben, denke ich sagen zu können, dass es keinen Fahanwalt für Erotik-Kommerz geben wird. 
Wenn man ein Geschäft eröffnet, und sich von Anfang rechtlich beraten lässt, ist man sicher auf der sicheren Seite. Aber auch auf der teuren. Kannst du dir das wirklich leisten und ist es wirklich nötig?
Guck doch einfach bei den bereits existierenden Internetversendern rein, auch in die Papierversandprodukte. Was die seit Langem machen, kannst auch du ohne großes Risiko tun.
Gruß
Peter
Moin,
ohne die Anwaltssuche, die dir empfohlen wurde, durchforscht
zu haben, denke ich sagen zu können, dass es keinen Fahanwalt
für Erotik-Kommerz geben wird.
Einen Fachanwalt nicht, aber speziell was Internetrecht, Teledienstgesetz etc.
Wenn man ein Geschäft eröffnet, und sich von Anfang rechtlich
beraten lässt, ist man sicher auf der sicheren Seite. Aber
auch auf der teuren. Kannst du dir das wirklich leisten und
ist es wirklich nötig?
Bleibt jeden selbst überlassen, aber meist ist es günstiger etwas Geld für diese Sachen auszugeben als die meist teueren Abmahnungen zu zahlen.
Guck doch einfach bei den bereits existierenden
Internetversendern rein, auch in die Papierversandprodukte.
Was die seit Langem machen, kannst auch du ohne großes Risiko
tun.
Hört sich ja so an das alles was „Internetversendern“ und „Papierversandprodukte“ ohne Risiko und Gesetzeskonfer ist. M.E. ein sehr gefährlicher Tipp.
Gruß
das ist so ziemlich jeder, außer du hast jemanden mit spezialgebieten wie unternehmskaufrecht oder baurecht.
die rechtsfragen des vertragsschlußes im intnet kann jeder, der als interessenscherwepunkt allgemeines zivil- oder vertragsrecht angibt oder agb-recht. weil es vorliegend aber um erotik-artikel geht, ist auch das strafrecht und die sich ändernde rspr. zu jugendschutz im internet zu beachten. insgesamt aber alles halb so wild.
mfg Astrachan