Welcher Anwalt ist der Richtige?

Zu welchem Anwalt muss ich gehen, wenn mich ein Zahnarzt falsch behandelt hat?

Hallo!

zu einem Rechtsanwalt…

Nein Spaß beiseite. Es gibt durchaus einige, die auf Arzthaftungsrecht spezialisiert sind. Aber ich sag jetzt mal so: solche Prozesse sind sowieso Sachverständigenprozesse, also meiner Meinung nach braucht man da jetzt nicht unbedingt Spezialisten.

Gruß
Tom

Hi,

zu einem Rechtsanwalt…

*gg*

[…] Aber ich sag jetzt mal :so: solche Prozesse sind sowieso Sachverständigenprozesse, also meiner Meinung nach braucht man da jetzt nicht unbedingt Spezialisten.

Die Ansicht teile ich nicht uneingeschränkt. Ich war früher als Referendarin selber in einer Arzthaftungskammer und man erkannte stets sehr leicht - auch ohne auf den Briefbogen zu gucken -, welcher der Anwesenden Fachanwalt oder zumindest häufiger im Bereich Arzthaftung tätig war und wer nicht.
Das führte bei der damaligen Kammer im Besprechungsraum (vor und während der Verhandlungen) zu manch fiesen Bemerkungen und für den Mandanten kann es dazu führen, dass er über Chancen und Risiken des Prozesses nicht hinreichend aufgeklärt wird. Etwa weil der „normale“ Anwalt z.B. nicht den Unterschied zwischen Diagnoseirrtum und Diagnosefehler kennt, geschweige denn von der BWL-Umkehr nur beim groben Behandlungsfehler weiß, noch von den Voraussetzungen der Auflärungsrüge und der hypothetischen Einwilligung Kenntnis hat.
Oder er schon gar nicht hinreichend erfasst, um welchen medizinischen Sachverhalt es sich handelt.

Ja, es gibt solche und solche. Es war nur in den allermeisten Fällen sehr auffällig :smile:

Ich würde daher bei diesen Prozessen stets „empfehlen“, einen ausgewiesenen Fachanwalt, mindestens aber einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der ausweislich seiner eigenen Beschreibung, regelmäßig Arzthaftungssachen macht.

Nichtsdestotrotz kann natürlich immer jeder Anwalt befragt werden. Entweder fuchst der sich dann in den unbekannten Rechtsbereich rein oder er verweist auf einen fachkundigen Kollegen.

LG Pia

Schon wieder so ausufernd geschrieben… Sorry! :smile:)

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Schon wieder so ausufernd geschrieben… Sorry! :smile:)

Wieso? Ist doch inhaltlich nix gewesen, was jetzt unnötig oder sinnfrei gewesen wäre :smiley:

Mein einziger Einwand wäre:

Die Ansicht teile ich nicht uneingeschränkt.

… das „uneingeschränkt“ zu streichen. Aber das Streichen dieser diplomatischen Floskel hast du ja mit dem Rest deiner Ausführung selbst erledigt :wink:

Oder er schon gar nicht hinreichend erfasst, um welchen
medizinischen Sachverhalt es sich handelt.

Au ja. Das kann einem dann aber auch gleich bei „spezialisierten“ Anwälten passieren. Manche machen „nur in Geburt“, oder „nur Hüftgelenke“. Aber das sieht man im Profil bzw. man sollte konkret abfragen, welcher Art und welchen Umfang bisherige Fälle hatten.
Und überhaupt gilt bei der Wahl ein Auge drauf zu legen, dass es gerade unter den jüngeren viele gibt, die sich aus dem Haifischbecken Anwalt erheben wollen mit einer derartigen Spezialisierung, sich aber nicht im Klaren darüber sind, wie komplex die Materie ist. Will heißen: Ein Anwalt, der nicht den Drive hat, so Anwalt zu sein und Medizinrecht nur macht, weil er sich vom Trend etwas verspricht, ist für den Betroffenen suboptimal.

Hallo!

Anwalt für Hüftgelenke - so einen Quatsch wird ja wohl keiner ernst nehmen

Gruß
Tom