angenommen Person A war in einer leitenden Funktion vor der Schwangeschaft beschäftigt, ist nun nach der Geburt ein Jahr zu Hause geblieben und will nun wieder arbeiten. Welchen Arbeitsplatz muß ihr der Arbeitgeber anbieten.
Den gleichen?
Einen gleichwertigen?
Oder nur irgendeinen Arbeitsplatz?
Und wie sieht es hierbei mit der Bezahlung aus?
Gleich wie vorher oder dem Arbeitsplatz angepaßt?
angenommen Person A war in einer leitenden Funktion vor der
Schwangeschaft beschäftigt, ist nun nach der Geburt ein Jahr
zu Hause geblieben und will nun wieder arbeiten. Welchen
Arbeitsplatz muß ihr der Arbeitgeber anbieten.
Den gleichen?
– Nein
Einen gleichwertigen?
– Das trifft es am ehesten. Zumindest einen gemäß Arbeitvertrag.
Oder nur irgendeinen Arbeitsplatz?
– Nein
Und wie sieht es hierbei mit der Bezahlung aus?
– Die sollte sich nicht ändern.
Gleich wie vorher oder dem Arbeitsplatz angepaßt?
– Kommt theoretisch drauf an. In der Regel wird es „wie vorher“ sein müssen. Ausnahmen bestätigen die Regel.