Hallo Leute,
schreibe morgen Wirtschaftsprivatklausur. Sitze gerade vor einer Altklausur, leider ohne Lösung. In dem Fall ist es so, dass die K ein PKW gekauft hat, der laut Werbung nur 3Liter verbrauchen darf. Sie verbraucht aber mit dem Auto 3,2 Liter. Im Grunde geht man da mit Sachmangel §434 I 2 Nr. 3 ran. Das ist aber kein Sachmangel, weil die Abweichung zu gering ist. Ich weiß, dass unsere Prof da mal was beiläufig erwähnt hat, finde den § aber nicht. Mit welchem § kille ich den Sachmangel? Was muss ich da anwenden? Wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet…
Danke
André
Dafür gibt es keinen speziellen §. Das musst du einfach aus der Norm herleiten.
Levay
Mh, wie würde ich das dann in meinem Fall machen? Das Auto verbraucht 3,2 l statt 3,0 l. Sage ich dann einfach: " es liegt kein Sachmangel vor, da dass Auto ein bissl mehr Benzin verbraucht als in der Werbung angepriesen. Liegt unter 10% so kann man nicht von einem Sachmangel sondern einer verbrauchsspezifischen bzw. produktspezifischen Abweichung handelt." Oder wie gehe ich da vor?
Ob das inhaltlich zutrifft, habe ich jetzt nicht überprüft. Aber rein von der Darstellung her ist es richtig, ja.
Es müsste ein Sachmangel vorliegen. Sachmangel ist die für den Käufer ungünstige Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit. Vorliegend war ein Verbrauch von 3,0 l vereinbart (Soll-Beschaffenheit). Tatsächlich verbraucht der Wagen aber 3,2 l (Ist-Beschaffenheit). Fraglich ist, ob auch in dieser geringen Abweichung eine sachmangelbegründende Abweichung gesehen werden kann. [Argumente dagegen.] Mithin liegt kein Sachmangel vor.
Levay
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Top Danke… habe ich verstanden… mal sehen wie die Klausur wird ,-))
Und, wie ist es gelaufen?