Hallo,
wenn man im April 2010 mit 63 Jahren in Rente gehen könnte, aufgrund einer Schwerbehinderung, von z.Zt 80%. Das Versorgungsamt beabsichtigt den GdB auf 40 runter zu setzen. Dagegen wird dann natürlich Widerspruch eingelegt. Wie ist es jetzt aber mit der Rente, den Antrag kann man ab Ende Dezember 09 stellen. Gilt dann noch 80%, weil der andere Bescheid anfgefochten wird oder gilt schon der neue? Oder wartet die RV bis der Widerspruch geklärt ist? Bei der RV bekommt man dazu keine zufriedenstellende Antwort.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Viele Grüße
Krümelmonster
Für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ist es erforderlich, dass zu Beginn der Rente, hier also April 2010, die Schwerbehinderung vorliegt. Was dann ab Mai 2010 passiert ist völlig egal.
Wenn der vorhandene Ausweis eine Gültigkeit bis April 2010 oder länger hat, den Rentenantrag ca. 3 Monate vor dem Rentenbeginn stellen und den Ausweis vorlegen.
Das Versorgungsamt hat wohl erst eine Anhörung zu beabsichtigten Neufeststellung des GdB vorgenommen. Vermutlich wird auch ein entsprechender Bescheid erteilt, egal wie man sich äußert.
Dann gilt folgendes:
alle Fristen möglichst voll ausschöpfen, den Widerspruch erst kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist einlegen. Falls über den Widerspruch zügig entschieden wird, z.B. im Januar oder Februar 2010 beim Sozialgericht Klage erheben (kostenlos).
Hintergrund für diese legale Verfahrensweise ist § 69 Abs. 5 SGB IX. Hiernach wird der Ausweis erst berichtigt, sobald eine Neufeststellung unanfechtbar geworden ist.
TrixiMaus
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort, da ist ja schon einiges klarer, aber wie sieht das mit der RV aus, wartet die mit der Bearbeitung des Rentenantrags dann nicht automatisch bis die Schwerbehindertenangelegenheit beim Versorgunsamt geklärt ist? Oder müssen die den Antrag bearbeiten?
Krümelmonster
Guten Tag,
Nun, wenn bei der Rentenantragstellung ein zum Zeitpunkt des Rentenbeginnes noch gültiger Schwerbehindertenausweis vorgelegt wird, ist doch für die DRV alles in Ordnung.
Die DRV weis doch von einem möglichen Verfahren nichts und wartet auch nichts ab. Das Verfahren bezüglich der Schwerbehinderteneigenschaft kann - wenn z.B Klage erhoben wird - noch Monate dauern und erst danach wird der Ausweis ungültig.
TrixiMaus