Welcher Betrieb stellt einen Schwerbehinderten ein

Welche Firmen oder Unternehmen stellen Schwerbehinderten ein? Betriebe müssen ja sonst eine Ausgleichsabgabe zahlen wenn sie sie nicht einstellen.

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50 GdS (Stoffwechselstörundg im Gehirn) und bin derzeit arbeitslos/ 27 Jahre.

Wie wäre es mit dem Öffentlichen Dienst?
Dort werden wie überall schwerbehinderte bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Insbesondere muss man sich keine Sorgen darum machen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und man nicht benachteiligt wird.

Gruß Andreas

Verheimlichung der Behinderung
sollte man die behinderung erst gar nicht in der bewerbung/vorstellungsgespräch erwähnen? weil dies schreckt ja ab.

ich bin fachkraft hatte aber bisher kein glück bei stellenzusagen.

durch medikamente habe ich keine enschränkungen und kann einen ganz normalen arbeitstag bewältigen.

sollte man die behinderung erst gar nicht in der bewerbung/vorstellungsgespräch erwähnen?

Nein, eine Behinderung muß im Bewerbungsverfahren angegeben werden.

Hallo,

das

Nein, eine Behinderung muß im Bewerbungsverfahren angegeben
werden.

kann man so ganz pauschal nicht sagen.
Im Bewerbungsverfahren müssen Behinderungen mit einem GdB von 50 oder mehr angegeben werden. (Ist ja hier wohl der Fall)

Ist die Behinderung geringer und wirkt sie sich nicht auf die Ausübung der Tätigkeit aus, darf sie verschwiegen werden.
http://www.verdi.de/recht/rechtstipps/das_zustandeko…

Gruß
Wawi

und wirkt sie sich nicht auf die Ausübung der Tätigkeit aus,

Das ist das Problem, hier kann es durhaus zu Meinungsverschiedenheiten zwischen AG und AN kommen.

sollte man die behinderung erst gar nicht in der
bewerbung/vorstellungsgespräch erwähnen? weil dies schreckt ja
ab.

Nein, sie „schreckt“ im Öffentlichen Dienst nicht ab, im Gegenteil, sie bringt den „Vorteil“ gleichgeeigneten Bewerbern ohne Behinderung vorgezogen zu werden. Das Grundgesetz garantiert jedem Deutschen jedes öffentliche Amt ausüben zu dürfen, sofern er sich mit seiner persönlichen Eignung, Befähigung und Leistung gegen andere Bewerber durchsetzen kann. Eine Behinderung kann natürlich Einfluss auf Eignung, Befähigung und Leistung haben, weswegen ein behinderter Mensch logischer Weise nicht Soldat, Feuerwehrmann oder Polizist werden kann, aber überall wo diese Beeinflussung nicht gegeben ist werden behinderte Menschen im öffentlichen Dienst bevorzugt eingestellt.
Die Behinderung zu verheimlichen wäre in diesem Fall aber nicht erlaubt (vor allem, wäre es auch regelmäßig nicht möglich, da es in vielen Bereichen Einstellungsuntersuchungen gibt) und könnte als (Einstellungs-)Betrug gewertet werden.
Vor allem aber ist es schlicht auch kontraproduktiv die Behinderung zu verheimlichen, denn dann ist auch eine Bevorzugung nicht möglich.

durch medikamente habe ich keine enschränkungen und kann einen
ganz normalen arbeitstag bewältigen.

Das klingt doch klasse.
Ich persönlich kenne viele behinderte Kollegen in der Bundeswehrverwaltung und finde es absolut klasse, dass es diese Bevorzugung gibt. Und um es ganz klar zu sagen: ich habe bisher nur Positives mit diesen Kollegen erlebt, vor allem weil diese Kollegen meiner Meinung nach oft viel offener, menschlicher und bedachter vorgehen, als der abgestumpfte Durchschnittsdeutsche.
Abgesehen davon kann man sich darauf verlassen, dass bei öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherren Beteiligungsrechte und behindertengerechte Gestaltung der Arbeitsumgebung auch praktiziert wird und im Zweifelsfall effektiv eingefordert werden kann.

Gruß Andreas