Welcher Briefkopf bei Schreiben einer Erbengemeinschaft

Hallo,

wie müßte wohl der Briefkopf bei einem Schreiben oder einer Rechnung
von einer Erbengemeinschaft aussehen? 
Müßten die Erben alle namentlich mit Adresse genannt werden, oder
sollte es genügen „Erbengemeinschaft XXXX Adresse“ zu schreiben?

Wäre interessant dies zu wissen.

Danke für Eure Antworten

Gruß Karin

Hallo Karin,
ich persönlich denke " Erbengemeinschaft XY Adresse" würde genügen. Weiss es aber nicht 100%. Kommt auch darauf an, ob es sich um eine  geschäftlich oder mehr private Angelegenheit handelt.

Gruß Pigo

Hallo,

wenn es z.B. 25 Erben wären, wäre alle Erben in die Adresse aufzunehmen einfach unmöglich. Dies haben auch die Finanzbehörden geregelt:
http://www.sakd.de/fileadmin/pruefung/fachartikel/be…

In Deinem Fall (Rechnung, Briefkopf) genügt es vollkommen:

Erbengemeinschaft XY, i.A. oder z.H Karin xy, Adresse"

So verfahren Kreditinstitute ebenfalls.

Gruß

divo

Es kommt auf den Zweck des Briefes und den Status des Empfängers an. Wenn z.B. die Erbengemeinschaft als Hauseigentümerin bei der Behörde eine Genehmigung beantragt, sollten entweder alle mit Adresse aufgeführt werden oder -im Falle einer Bevollmächtigung- die vollständigen Angaben des Bevollmächtigten unter Nennung des Erblassers und seiner Erben mit Namen.

Danke Dir für Deine antwort.

lg Karin

Klasse, danke für Deine antwort.

lg Karin