wie müßte wohl der Briefkopf bei einem Schreiben oder einer Rechnung
von einer Erbengemeinschaft aussehen?
Müßten die Erben alle namentlich mit Adresse genannt werden, oder
sollte es genügen „Erbengemeinschaft XXXX Adresse“ zu schreiben?
Hallo Karin,
ich persönlich denke " Erbengemeinschaft XY Adresse" würde genügen. Weiss es aber nicht 100%. Kommt auch darauf an, ob es sich um eine geschäftlich oder mehr private Angelegenheit handelt.
Es kommt auf den Zweck des Briefes und den Status des Empfängers an. Wenn z.B. die Erbengemeinschaft als Hauseigentümerin bei der Behörde eine Genehmigung beantragt, sollten entweder alle mit Adresse aufgeführt werden oder -im Falle einer Bevollmächtigung- die vollständigen Angaben des Bevollmächtigten unter Nennung des Erblassers und seiner Erben mit Namen.