Welcher bzw. wieviel Urlaub steht mir noch zu? Resturlaub

Wenn ein AN seit September 2012 langzeitkrank ist und ab Februar 2014 wieder tätig wird bei seinem AG, welcher Urlaub steht ihm noch zu?
2012 Urlaubsanspruch 30 Tage…genommen bis zur Krankheit 12 Tage
2013 Urlaubsanspruch 30 Tage…genommen keinen Tag da das ganze Jahr krank, (evtl 5 zusätzliche Tage da ab Juli 2013 eine Schwerbehinderung zu 100% vorliegt)
2014 Urlaubsanspruch 30 Tage + 5 zusätzliche aufgrund der Schwerbehinderung.

Der AN hat eine normale 5 Tage Woche.

Wieviel und welcher Urlaub steht Ihm bei Arbeitsantritt im Februar 2014 zu??

Vielen Dank.

Hallo! Es tut mir leid, aber zu diesen Fragen, zwecks Beantwortung, habe ich keine Ahnung. L.G. Vielleicht die Stelle ansprechen, die die Schwerbehinderung anerkannt hat?!

Hallo Dumbofant
zu deiner Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich hoffe das es dir jemand hier beantworten kann.

Kann ich leider nicht beantworten.
Gruß
E.

Ganz ehrlich, ich kenne niemand der so lange krank ist und dann wieder normal arbeitet. Normalerweise würde ich sagen, dass von einem Jahr einem der Urlaub komplett zusteht, aber von zwei ? Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Allerdings würde ich an dessen Stelle auch niemals auf den gesamten Urlaub bestehen, da ich ja lange genug weg war und froh wäre wenn ich diesen Job behalten kann und nicht noch zusätzlich auf Urlaub klage. Ich glaub das kommt nicht gut und wäre auch nicht mein Ding.
LG

Tut mir leid. Ich kenne mich mit Urlaub machen aus. Bist du in der Gewerkschaft - da gibt es Beratung, oder mal im Arbeitsgericht nachfragen, die können eventuell auch beraten.

Tut mir leid, dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die kann ich nicht beantworten.
LG
Mike-Lohfelden

Hallo,
das kann ich nicht beantworten. Bitte bei der Gewerkschaft, Betriebsrat o.ä. nachfragen.

Alles GUte boboitze

Da sollte man sich doch sicherlich mal bei der zuständigen Gewerkschaft beraten lassen. Die Rechtsprechung ist so unterschiedlich, und der Fakt so wichtig,dass hier ein Stochern im Heuhaufen.keinesfalls weiterhelfen kann

da gibt es einiges zu berücksichtigen …
Tarifverträge etc…
Das kann nicht ganz pauschal gesagt werden.
Müsste ich für IGM in den Tarifverträgen nachlesen.
Falls Gewerkschaftsmitglied bitte auf bei der Gewerkschaft nachfragen.
Das Ganze ist nicht ganz einfach…
ULI

Hallo Dumbofant,

ich bin z.Z. wegen erhöhtem Arbeitsanfall nicht in der Lage, zeitnah zu antworten.
Solltest du dennoch warten wollen, lass es mich bitte wissen.

Vielen Dank
B.Reinhardt

Hallo dumbofant74,
es tut mir leid. Die Rechtssicherheit ist in diesem Fall bei mir nicht so gross, um eine konkrete Antwort geben zu können.
Vielleicht könnte man aber bei einer Berufsvertretung Näheres erfahren.
Gruss Wilfried