Welcher Fachanwalt?

Hallo Rechtskündigen!

Eine Person A hat eine Dienstleistung erbracht. Jetzt will die Unternehmer-Agentur B kein Geld zahlen. Die erforderliche Schritten Richtung Mahnverfahren sind alle eingeleitet. B hat gegen den Betrag Widerspruch eingerichtet.

Fragen:

  1. Welchen Anwaltsgebiet ist es? Arbeitsrecht? oder Handelsrecht? oder… welchen?

  2. Kann man irgendwo lesen wieviel so ein Verfahren bzw. die Anwaltstätigkeit (zumindest in ca.) kostet?

Vielen Dank!

Schöne Grüße,
Helena

  1. Welchen Anwaltsgebiet ist es? Arbeitsrecht? oder
    Handelsrecht? oder… welchen?

Ich sehe nichts an dem Fall, was einen Fachanwalt erforderlich macht. Erst recht sehe ich nicht, welcher das sein sollte.

  1. Kann man irgendwo lesen wieviel so ein Verfahren bzw. die
    Anwaltstätigkeit (zumindest in ca.) kostet?

http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrec…

Hallo Levay,
vielen Dank für Deine Antwort.

  1. Welchen Anwaltsgebiet ist es? Arbeitsrecht? oder
    Handelsrecht? oder… welchen?

Ich sehe nichts an dem Fall, was einen Fachanwalt erforderlich
macht. Erst recht sehe ich nicht, welcher das sein sollte.

Es geht um ein Mahnverfahren, der wohl per Gericht geht. Natürlich kann sich A selbst verteidigen, aber A möchte lieber sich einen Anwalt nehmen. Die Frage ist: Welche?

http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrec…

Danke für den Link! Der hilft mir schon sehr viel weiter.
Dafür ein Sternchen!

Schöne Grüße,
Helena

Es geht um ein Mahnverfahren, der wohl per Gericht geht.
Natürlich kann sich A selbst verteidigen, aber A möchte lieber
sich einen Anwalt nehmen. Die Frage ist: Welche?

Einen guten Anwalt zu finden, ist insofern nicht leicht, als die Beurteilung der Qualität für einen Mandanten schwierig ist. Ich sehe aber trotzdem nicht, dass man hier einen Fachanwalt braucht. Ein ordentlich arbeitender Rechtsanwalt, der nicht gerade auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist, sollte es hier tun.

Vielleicht kennst du ja jemanden, der schon mal einen Anwalt hatte, mit dem er zufrieden war. Ansonsten hilft letztlich nur noch das Telefonbuch.

Hallo Levay,

Ich sehe aber trotzdem nicht, dass man hier einen
Fachanwalt braucht. Ein ordentlich arbeitender Rechtsanwalt,
der nicht gerade auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist,
sollte es hier tun.

Vielen Dank! Genau das ist was ich wissen wollte.
Und gibt es einen Preisunterschied zwischen Fachanwalt und ein „ordentlich arbeitender Rechtsanwalt“?

Vielleicht kennst du ja jemanden, der schon mal einen Anwalt
hatte, mit dem er zufrieden war. Ansonsten hilft letztlich nur
noch das Telefonbuch.

Nein, ich kenne niemand. soll ich sagen leider oder zum Glück??? ;o))

Schöne Grüße,
Helena

Vielen Dank! Genau das ist was ich wissen wollte.
Und gibt es einen Preisunterschied zwischen Fachanwalt und ein
„ordentlich arbeitender Rechtsanwalt“?

Ein Fachanwalt ist lediglich ein Rechtsanwalt, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt, z.B. Klausuren zu bestimmten Themen schreibt (und besteht). Es gelten dieselben Bedingungen. Allerdings sind diese Bedingungen auch unter Rechtsanwälten nicht immer gleich. Wenn man auf gesetzliche Basis abrechnet, gilt das, was dir der Kostenrechner sagt. Alles andere ist Vereinbarungssache.

Nein, ich kenne niemand. soll ich sagen leider oder zum
Glück??? ;o))

In dem Fall bedauerlich. Aber du wirst schon einen finden. So kompliziert klingt der Fall bislang ja auch gar nicht.

Hallo Helena
ich gehe davon aus, dass beide Parteien selbständige Unternehmer sind.
In diesem Fall wird nach vorausgegangener erfolgloser Zahlungsaufforderung über das Amtsgericht ein Mahnbescheid erlassen. Dazu benötigt A keinen Anwalt. Wenn B nicht zahlt wird es seinen Grund haben. Er muss das begründen. Andernfalls besteht offensichtlich Zahlungsunwille oder Zahlungsunfähigkeit. In diesem Fall ist der gerichtliche Mahnbescheid richtig. Wenn trotz Mahnbescheid keine Zahlung erfolgt, wird der Gerichtsvollzieher die notwendigen Massnahmen ergreifen. Ist kein Geld da, erfolgt eine Pfändung, ist mangels Masse eine Pfändung nicht möglich, erfolgt Eidesstattliche Erklärung (Offenbarungseid).
Für all diese Dinge ist kein Anwalt notwendig. Handelt es sich jedoch um eine Nichtzahlung wegen Mängel der Leistung, liegt der Fall ganz anderst. Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun. A ist doch nicht Angestellter bei B. Auch hier gilt zunächst mal BGB.

Gruesse
Peter
Rechtsbeistand

Hallo Peter,
vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
In allen was du sagst hast Du Recht und es ist tatsächlich so verlaufen. Eine Ausnahme gibt es jedoch, nämlich:

Wenn B nicht zahlt
wird es seinen Grund haben. Er muss das begründen.

Nein hat er nicht. Aus dem entsprechenden Mahngericht heisst es hochoffiziell: „Der Widerspruch enthält keine Begründung.“

Andernfalls
besteht offensichtlich Zahlungsunwille oder
Zahlungsunfähigkeit.

Ich dachte das ist die Grundlage jeglicher Mahnbeschied. Ist das nicht so?

Auch hier gilt zunächst mal BGB.

Bitte sag eine Laie wie ich, was BGB ist!

Also nochmals vielen, vielen Dank und einen lieben Gruß,
Helena

Hallo Levay,
Also vielen, vielen herzlichen Dank!
wie man sieht, bin ich eine absolute Laie in diesem Thema.

Jetzt ist alles etwas klarer und nun weiß ich was es zu tun ist.

Aber du wirst schon einen finden.

Jöp! Ich werde es gaz gewiß tun.

So kompliziert klingt der Fall bislang ja auch gar nicht.

Danke für die Aufmunterung!

Also, nochmals vielen Dank und einen lieben Gruß,
Helena