Welcher Fachanwalt ?

Benötige einen Fachanwalt.

-> Trennung von Lebensgefährtin

Streitobjekt : Haus

Welches Fachgebiet benötige ich?

Familienrecht oder Eherecht

Hallo Udo,

Familien- und Eherecht sind gleichbedeutend. Technisch gesehen duerfte es sich bei Deinem Fall um Zivilrecht handeln, da ihr nicht verheiratet seid. Bist aber damit bei einem Fachanwalt fuer Familien-?Eherecht am besten aufgehoben

Hallo,

da brauchst Du natürlich einen Anwalt für Familienrecht (Scheidung).

Grüße beesener24

Am besten einen Anwalt der beide Gebiete abdeckt.

Ich würde Anwaalt für Familienrecht nehmen , denn Lebensgemeinschaft fällt da drunter

da hast du echt glück denn ein sehr guter freund von mir ist familienrichter am olg. sehe ihn im laufe der nächsten woche und sag dir bis spätestens do. bescheid. bitte sende mir zwischenzeitlich ein memo ggf. mit ort der verhandlung(zwecks empfehlung fachanwalt)der typ ist bundesweit voll fit. meine mail [email protected]

Hallo Udo,

ich empfehle eine Anwaltskanzlei mit mehreren Fachanwälten, insb. mit einem Fachanwalt für Familienrecht und einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wobei der Fachanwalt für Familienrecht der erste Ansprechpartner sein sollte. Wenn mehrere Anwälte in einer Sozietät zusammenarbeiten, ist die Möglichkeit gegeben, dass sich ihr „direkter“ Anwalt im Zweifel bei einem Kollegen rückversichern kann. Sollte es in ihrer Umgebung keine solche Kanzlei geben, empfehle ich einen Fachanwalt für Familienrecht.

Einen Fachanwalt für Nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt es nicht, jedoch haben sich einige Anwälte auf dieses Gebiet spezialisiert.

Mit freundlichen Grüßen!

Hallo,

Einen Fachanwalt in Eherecht gibt es nicht. Es gibt in Deutschland nur 14 Rechtsgebiete auf denen ein Jurist den „Titel“ Fachanwalt machen kann.
Dazu gehört das Familienrecht. Die Familie ist in Deutschland ein schützenswertes Gut. Dazu zählt die kinderlose Ehe genauso wie die Ehe mit Kindern.
Daher kann die Antwort nur Familienrecht lauten.

Außerdem bitte ich folgendes bei der Anwaltssuche zu beachten:
Ein Anwalt darf nicht mehr als fünf Schwerpunkte insgesamt benennen, davon höchstens drei Tätigkeitsschwerpunkte. Interessenschwerpunkte darf nur benennen, wer besondere Kenntnisse auf dem benannten Gebiet nachweisen kann, die im Studium, durch vorherige Berufstätigkeit, durch Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden. Tätigkeitsschwerpunkte darf nur benennen, wer zusätzlich auf dem benannten Gebiet nach der Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens zwei Jahren in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.

Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben.

LG

Hallo Felidae87 !

Das sind doch hervoragende Antworten !

Vielen, vielen Dank !

Udo

Rückmeldung,
danke für die Anfrage, bin mir für diesen Bereich nicht ganz sicher, würde aber den Bereich Eherecht wählen.
Eine Rechtsberatung ist aber normalerweise über die Rechtschutzversicherung kostenlos gedeckt. Heist Kurzanfrage mit Schilderung des akt. Falls und Kontaktdaten Anwaltskanzlei-Sparte zur Rechtsberatung v d RSVersicherung für den Wohnort geben lassen. mfG K.