Angenommen, jemand droht einer Privatperson an, private und berufliche Daten dieser Privatperson dessen Arbeitgeber und Behörden zu melden sowie die Daten in der Presse breitzutreten. Welcher Fachanwalt ist für einen solchen Fall der geeignete?
Ich weiß nicht, welcher Fachanwalt der geeignete ist, aber üble Nachrede ist es nur, wenn die breitgetretenen Daten nicht erweislich wahr sind. Wenn sie wahr sind, geht es hier wohl eher um Datenschutz oder Persönlichkeitsrecht.
Vielen Dank @ Simsy_Mone,
die Fragestellung zielte darauf ab, dass die Behauptungen NICHT wahr sind. Aber den Hinweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrecht, falls eine von tausend Fakten zutreffen sollte, finde ich sehr gut. Danke!
Hi,
also hier erstmal der Paragraph der die Üble Nachrede regelt: #
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Empfehlen würde sich in dieser Sache ein RA der auf Strafrecht spezialisiert ist und zwar auf s.g. Opferstrafrecht. Das machen i.d.R. die meisten Strafrechtskanzleien. Ich warne immer davor „Alleskönner“ also s.g. Wald-und-Wiesen Anwälte zu nehmen. Du solltest in dieser Sache daher wirklich einen Fachanwalt für Strafrecht heranziehen. #
Herzliche Grüße
D-T