Mahlzeit!
Mal angenommen, der Vater eines Kindes will sich von einem Anwalt beraten lassen, weil er evtl. alleiniges Sorgerecht beantragen will (Chancen und Möglichkeiten besprechen). Bestandteil des „Problems“ ist u.a. die Vorgehensweise einer MA des zuständigen Jugendamtes sowie die fragwürdige „elterliche Sorge“ der Mutter.
Welches Fachgebiet ist dafür zuständig? Familienrecht? Sozialrecht?
Danke im Voraus!
Vincent.