Hallo,
meinem Dafürhalten gemäß müßte der „Direktivwendung“ „zu Händen“ der Genitiv folgen. So z. B. „zu Händen Herrn Meyers“, „zu Händen Frau Müllers“ etc. Aus für mich unerfindlichen Gründen wird aber allgemein der Nominativ des Adressatennamens verwendet: „zu Händen Herrn Meyer“, „zu Händen Frau Müllers“ etc.
Kann mir bitte jemand, der es weiß, erklären, warum der Wendung „zu Händen“ nicht der Genitiv folgen soll? Wäre das nicht grammatikalisch korrekter als die gängige Nominativ-Version?
(Oder handelt es sich mitnichten um den Nominativ, sondern um den Dativ, dem man das „von“ raubte? Das wäre dann allerdings wiederum ein Argument für die Verwendung des Genitivs, nicht?)
Beste Grüße
Uwe
Post Scriptum: daß es Leute gibt, die diese Wendung, wie allgemein auch und gar korrektes Deutsch als Anachronismus betrachten, ist mir bekannt. Darum soll es hier aber gar nicht gehen.