Welcher Fußbodenbelag ist hier geeignet?

Wir wohnen im Souterrain eines 1910 errichteten Stadthauses, welches ca. 2004 saniert wurde. Unsere Wohnung nimmt etwa ein Viertel der Grundfläche des Kellergeschosses ein und befindet sich etwa 30 cm unter dem Fußboden der umliegenden Kellerräume. Bei der Sanierung wurde die Wohnung nicht in eine Wanne gesetzt, sodass mehrmals Feuchtigkeit durch die Wände drang. Nun wurde mit Flüssigwachs eine Sperrschicht hergestellt, sodass man hoffen kann, dass die Wohnung jetzt trocken bleibt. Diese Erklärungen vorab. Nun die Frage:
Im Schlafzimmer befindet sich ein geklebter Teppich, der nun durch die Arbeiten stark beschädigt, zuvor aber auch schon durch andere Arbeiten lädiert und durch die Feuchtigkeit stockig und schimmlig geworden ist. Der Teppich kommt raus und unter ihm befindet sich Estrich und sicherlich wird es Klebereste geben.

Wir favorisieren nun einen Belag, der keine Feuchtigkeit aufnimmt und abwischbar und damit auch Allergien mindernd ist. Einen neuen Teppich würden wir ungern einkleben lassen aber der Belag sollte in der Lage sein, eventuelle Misserfolge bei der Trockenlegung möglichst schadlos zu überstehen - also nicht zu stocken oder schimmeln.

Außerdem sollte er nicht zu kalt sein, da es sich ja um ein Schlafzimmer handelt und auch, damit sich kein Kondenswasser absetzt. Belastbar soll er außerdem sein, denn die Wohnung sollte später weiter vermietet werden können, was bedingt, dass keine Abdrücke im Belag sind.

Die letzte Bedingung ist, dass die ganze Sache nicht höher als ein Teppich sein sollte, weil sonst die Tür nicht mehr zu geht und sich ein Absatz zwischen Schlafzimmer und Flur bildet.

Haben Sie Ideen oder Vorschläge, welche Beläge in Frage kommen könnten oder welche Vorbehandlungen? Ich würde mich sehr freuen.

Hallo „dossi“,
Deine Anfrage ist sehr komplex!
Zunächst sollte unterstellt werden, dass mit dem Umbau der Wohnung in 2004 der damalige (hohe) Stand der Technik eingebaut wurde. Das musste er!
Heißt: Wenn der neue Raum als Wohnraum dienen sollte, musste der Standard auch wäredämmtechnisch aktualisiert werden. Abgesehen von der Notwendigkeit, den Raum lüften zu können. Dann aber kann der Aspekt der Taupunktproblematik wie auch der Schimmelbildung im Prinzip nicht zutreffen.
Feuchtigkeit darf dann auch nicht von außen in den Raum dringen; weder über den Fußboden noch über die Wandflächen.
Hier gibt es also keinen Tipp abzugeben, wie man sich an Deiner Stelle „durchwurschtelt“, sondern es gilt die generelle Frage, ob der Raum für Wohnzwecke geeignet ist!!
Wenn ich nun die „Lösung“ mit der Wachsschicht" lese, dann habe ich mir -als Sachverständiger- meine Meinung hierzu allerdings bereits gebildet.
Den Fußboden könnte man nachträglich in de Weise absperren, dass

  • der Altbelag entfernt
  • die Klebstoffreste durch Schleifen entfernt
  • die Fußbodenfläche gründlich abgesaugt
  • eine als Sperrschicht geeignete EP-Grundierung (2-fach, obere abgesandet)
  • mit einer Spachtelmasse egalisiert wird.
    Hierauf kann ein Bodenbelag nach Wahl aufgebracht werden, ob nun verklebt oder lose verlegt bzw. nur fixiert.
    Sicherlich ist ein textiler Bodenbelag am Besten für Fußwärme geeignet; Holzwerkstoffe oder Kork sollten wegen hoher Luftfeuchte nicht eingesetzt werden.
    Dennoch gibt es außer anorganischen Belägen keinen, der nicht zu Schimmelbesatz führen könnte, wennn denn die Rahmenbedingungen hierfür „günstig“ sind.
    Ein Belag, der absolut keine Feuchtigkeit aufnimmt und nicht schimmelt, das sind nur keramische Fliesen. Aber die sind nicht fußwarm.
    Es sein denn, man integriert in die Kleberschicht eine elektrische Folienheizung. Die ist ca. 3mm hoch - und recht effektiv.

Abdrücke im Belag (wir sprechen hier vom Resteindruck) dürfen nach erfolgter Nutzung durchaus sein! Dafür gibt es eine Reihe von Regelwerken (von denen ich Dich hier verschonen möchte …)

Letztendlich ist das alles aber ein grundsätzliches Problem, für welches Dein Vermieter zeichnet.
Der Mieter kann (und darf) nicht in die Bausubstanz eingreifen. Das aber wäre der Fall, wenn feste Bauteile geändert werden. Und dazu gehört auch eine Grundierung bzw. eine Sperrschicht aus Reaktionsharz!!
-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus

Hallo!

Wir wohnen im Souterrain eines 1910 errichteten Stadthauses,
welches ca. 2004 saniert wurde. Unsere Wohnung nimmt etwa ein
Viertel der Grundfläche des Kellergeschosses ein und befindet
sich etwa 30 cm unter dem Fußboden der umliegenden
Kellerräume. Bei der Sanierung wurde die Wohnung nicht in eine
Wanne gesetzt, sodass mehrmals Feuchtigkeit durch die Wände
drang. Nun wurde mit Flüssigwachs eine Sperrschicht
hergestellt, sodass man hoffen kann…

Nach dieser Schilderung gehe ich davon aus, dass die Räumlichkeiten als Wohnung ungeeignet sind und sich eine Eignung mit irgend vertretbarem Aufwand nicht herstellen lässt. Es geht nicht nur um die Abdichtung gegen von außen eindringendes Wasser, sondern um die thermische Isolation auf der Außenseite erdberührter Bauwerksteile. Selbst im Fall einer gelungenen vollständigen Abdichtung gegen Feuchtigkeit bleiben Fußkälte und Unterschreitung des Taupunkts mit Kondensat- und Schimmelbildung. Man kann mit elektrischen, flächigen Wand- und Fußbodenheizungen etwas bewirken, aber die Betriebskosten solcher ganzjährig zu betreibenden Einrichtungen werden den vertretbaren Rahmen sprengen.

Ferndiagnosen ohne Kenntnis der Verhältnisse vor Ort sind immer mit Vorsicht zu genießen. Das gilt natürlich auch für meine Aussage an dieser Stelle. Mit dieser Einschränkung lautet mein Rat: Ausziehen!

Abgesehen von wenigen Ausnahmen und von Lagen mit bestimmten günstigen Bodenverhältnissen sind Keller in aller Regel nur in Häusern der letzten etwa 20 Baujahre für Wohnzwecke geeignet und dann auch nur, wenn die Nutzungsart bereits bei der Herstellung des Kellers berücksichtigt wurde.

Gruß
Wolfgang

Vielen Dank schon einmal für diese genauen Ausführungen und auch die des anderen Beitrages. Ich sollte die Wohnung und Verhältnisse wohl ein wenig erklären.

Die Wohnung befindet sich auf der Süd- und Westseite des Hauses und ist bis auf eine Wand im Windfang vollständig freigelegt - es verläuft also eine Terrasse von der Wohnungstür bis zum Schlafzimmerfenster. Das Wohnzimmer ist ca. 30 qm groß und hat eine Fußbodenheizung unter den Fliesen, sowie noch einen Heizkörper an der Wand. Die Küche befindet sich offen daneben, ist momentan nicht beheizbar aber hier ist eine Heizung unter dem Fenster in Planung, weil die Feuchtigkeit des ganzen Wohnzimmers stets in der Küche kondensierte.

Das Schlafzimmer ist ca. 25 qm groß (zeichnet ein „L“) und hat zwei Doppelflügelfenster, die bis zum Fußboden reichen, über die man also auch auf die Terrasse gelangen würde. Hier gibt es nur einen Heizkörper in der Ecke neben dem linken Fenster, der die Wärme in den langen Teil des „L“ strahlt. Die kurze Seite ist grundsätzlich etwa einen Grad kälter aber da wir hier unser Bett haben, stört das nicht. Im langen L befindet sich auch eine Arbeitsecke mit Schreibtisch und Computer, sowie die beiden Schränke, sodass im kurzen Teil nur das Bett steht. Dazwischen befindet sich ein Vorhang, der nur selten geschlossen wird (nur wenn ich Besucher mit in die Arbeitsecke nehmen muss). Das Schlafzimmer hat keine Fußbodenheizung, neben ihm (quasi in ihm eingebaut aber nicht über das Schlafzimmer, sondern über den Flur zu erreichen) befindet sich das Bad - dieses auch mit Fliesen und Fußbodenheizung - und die Wand neben dem Bett geht zu unserem Keller, der wie gesagt höher liegt.

Die Feuchtigkeitseinbrüche kamen bisher ausnahmslos durch Regenwasser zu Stande. 2007 war ein Fallrohr kaputt und verursachte das Eindringen von Wasser, danach wurde diese letzte Wand (1 Meter) auch noch freigelegt. 2009 war es die überlaufende Dachrinne und 2011 ist es wieder die überlaufende Dachrinne. Die Eigentümer kümmern sich einfach nicht um die Säuberung. Nun ist aber diesen Sommer so viel Wasser über die Dachrinnen getreten, dass sich Feuchtigkeit unter der Sperrschicht des höher gelegenen Kellers gesammelt hat - also an unsere Schlafzimmerwand drückte und dort eine Putzblase bildete.

Bisher haben die Wachsgüsse geholfen - nass wurde es stets nur dort, wo kein Wachs gegossen wurde. Diesmal wurde überall Wachs gegossen aber natürlich habe ich nicht so viel Vertrauen, da jetzt etwas hinein legen zu lassen und zu hoffen, dass es nicht wieder nass wird.

Ums Geld geht es mir gar nicht so sehr. Die Eigentümer haben die Wachs- und Spachtelarbeiten bezahlt und bezahlen natürlich auch den Austausch des beschädigten Fußbodens. Mir geht es nur darum, einen Fußboden zu bekommen, der im Falle erneuter Feuchtigkeit nicht gleich wieder raus muss. Ich will einfach nicht alle paar Monate das Schlafzimmer ausräumen müssen. Und natürlich möchte ich als Mieter eine pflegeleichte und nicht zusätzlich allergiefördernde Variante. Das mit den Abdrücken ist ja soweit geklärt.

Drum kümmern muss ich mich - die Eigentümer sitzen im Ländle und ich an der Ostsee. Das hat aber bisher immer so sein müssen und funktionierte meistens auch gut, sodass das nicht unser Problem ist.

LG Martin