Hallo,
wird jemand mit folgenden Symptomen einen GdB erhalten, wenn ja welchen ungefähr:
- Knorpelschäden, vor allem an den Kniegelenken (Osteochondrosis dissecans und Arthrose),
- beidseitiger Keratokonus, Sehfähigkeit links ca. 50% und rechts ca. 10%, Hornhauttransplantation noch nicht vorgenommen,
- Wirbelsäulenschäden (Bandscheibenvorfall und degenerativer Rundrücken).
- mehrere Allergien,
- arterielle Hypertonie, medikamentös gut eingestellt.
genau wirds mir natürlich keiner sagen können, aber ich würde mich über eine ungefähre Einschätzung freuen.
LG,
Markus
Hallo,
auch Hallo,
wird jemand mit folgenden Symptomen einen GdB erhalten, wenn
ja welchen ungefähr:
- Knorpelschäden, vor allem an den Kniegelenken
GdB 20-30
(Osteochondrosis dissecans und Arthrose),
- beidseitiger Keratokonus, Sehfähigkeit links ca. 50% und
rechts ca. 10%, Hornhauttransplantation noch nicht
vorgenommen,
GdB 20-30
- Wirbelsäulenschäden (Bandscheibenvorfall und degenerativer
Rundrücken).
GdB 30 maximal
GdB 20-?, kaum einzuschätzen
- arterielle Hypertonie, medikamentös gut eingestellt.
GdB 0
genau wirds mir natürlich keiner sagen können, aber ich würde
mich über eine ungefähre Einschätzung freuen.
LG,
Markus
Maximal Gesamt-GdB 50, außer die Allegien sind extrem schlimm.
Google mal nach „Anhaltspunkte“ und „Schwerbehindertenrecht“, da kann man alles in Ruhe selbst nachlesen.
Gruss
Andreas
Hallo,
leider ist deine Berechnung nicht richtig. Im allgemeinen zählt nur die schwerste Erkrankung und das auch nicht immer. Hier ist man sehr auf die Bewertung der medizinischen Dienste und Gutachter angewiesen.
Die Tendenz der Versorgungsämter liegt darin, daß sie sogar die GdB drastisch reduzieren wollen, wie ich selbst am eigenen Leibe verspürt habe und es auch durch Erzählungen von Ärzten weiß.
Habe selbst einen jahrelangen Kampf gegen das Versorgungsamt geführt, um einen GdB von 50 zu erreichen.
Gruss
Heinz-Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
1 „Gefällt mir“
Vielen Dank für Eure Antworten !
Hallo,
Hallo,
leider ist deine Berechnung nicht richtig. Im allgemeinen
zählt nur die schwerste Erkrankung und das auch nicht immer.
Nein, es wird grundsätzlich beachtet, ob Behinderungen Wechselwirkungen haben, dann wird entsprechend höher eingestuft.
Beispiel:
Sehbehinderung GdB 30
Leberschaden GdB 30
Gesamt-GdB 40
Wirbelsäulenschaden GdB 30
Hüftgelenksleiden GdB 30
Gesamt-GdB 50
Der WS- und der Hüftgelenksschaden wirken sich gegenseitig negativ aus, daher höherer GdB.
Hier ist man sehr auf die Bewertung der medizinischen Dienste
und Gutachter angewiesen.
Die Tendenz der Versorgungsämter liegt darin, daß sie sogar
die GdB drastisch reduzieren wollen, wie ich selbst am eigenen
Leibe verspürt habe und es auch durch Erzählungen von Ärzten
weiß.
Habe selbst einen jahrelangen Kampf gegen das Versorgungsamt
geführt, um einen GdB von 50 zu erreichen.
Gruss
Heinz-Jürgen
stimmt nicht.
Gruss
Andreas
Seit 1980 Sachbearbeiter im Bereich Schwerbehindertenrecht
1 „Gefällt mir“