Welcher Gerichtsstandort ist vorgesehen?

Hallo,

angenommen jemand kauft einen bei Ebay Deutschland angebotenen Artikel. Artikelstandort ist EU-Ausland, Verkäufer verm. auch dort gemeldet.

Aus dem Geschäft ergeben sich Rechtsstreitigkeiten.
In welchem Land, welcher Stadt müsste dann u.U. Klage erhoben und der Fall verhandelt werden, Artikelstandort, Standort Ebay-Zentrale in diesem oder jenem Land oder Verkaufsort oder wo sonst?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten, Paran

Hallo,

im Gegensatz zu dem Hinweis auf die AGB von Ebay, die sich m.E. nur auf Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und Ebay beziehen, habe ich hier eine andere Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-eu…

Dies ist aber nur dann gültig, sofern es sich beim Käufer um eine Privatperson handelt, die den Kauf nicht in einer etwaigen gewerblichen Tätigkeit vollzog.

[Die Antwort mit Bezug auf die Ebay-AGB hast Du wohl direkt erhalten?!?]

Gruß
vdmaster

Hallo,

Danke erstmal für die Antwort.

Leider bezieht sich der Link nur auf Käuferklagen, nicht auf Verkäuferklagen (so unsinnig sie sein mögen).

[Die Antwort mit Bezug auf die Ebay-AGB hast Du wohl direkt
erhalten?!?]

Ebay tut garnichts. Um deren AGB geht es auch nicht.

Der VK hat sich selbst eine „AGB“ (verkauft als Privatperson, ist aber verm. Händler) erdacht, demgemäß innerhalb von drei Kalendertagen die Zahlung auf seinem Konto eingegangen sein muss.
Bietet bei Ebay deutschland an, akzeptiert Überweisungen und verkauft u.A. vor Wochenenden oder auch Feiertagen.
Kurz: die Zahlungsfrist ist nicht angemessen, da teils unmöglich einhaltbar. Für Nichteinhaltung hat sich der Vk eine Strafzahlung von 20 Euro ausgedacht.

Bislang geht es nur um eine Forderungsandrohung von ein paar hundert Euro (keine Ahung, wie die zustande kommen).
Eine Klage hätte keine Erfolgsaussichten - könnte aber bei Reisebedarf trotzdem teuer und vor allem sehr lästig werden. Hin und erläutern wie die Sachlage wirklich ist müsste man wohl schon.

Ich habe einen Job und minderjährige Kinder, kann nicht einfach mal für ein paar Tage ins Ausland reisen, völlig unmöglich.

Bin bislang davon ausgegangen, das Gerichtsort gleich Verkaufsort ist - Verkaufsort war Ebay.De - kenne mich aber mit den Details nicht aus.

Gruß, Paran

Hallo,

da steige ich mal an dieser Stelle aus, da Du gegen die hier geltenden Regeln verstösst.
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Aber Du kannst ja einen ähnlich gelagerten, hypothetischen Fall in einem anderen Artikel erläutern lassen.

Da könnte z.B. stehen: Privater Verkäufer (Wohnort x-land) verkauft über Ebay an Privaten Käufer (Wohntort y-land) folgenden Artikel/Leistung xyz. Etc. pp.

Dann kann man sich über diesen fiktiven Fall austauschen.

Gruß
vdmaster