In einem Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen) sollen die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip nun gegen HKV über Funk ausgetauscht werden.
Der Heizkostenverteilerschlüssel war immer 50 % Fläche, 50 % Verbrauch. Muss dieser Schlüssel beibehalten werden oder muss auf 30 % Fläche und 79 % Verbrauch umgestellt werden.
Die Umstellung 30/70 ist eigentlich nicht sehr gerecht, da die EG Wohnung (75 qm) über einem ungedämmten Keller liegt und somit sehr viel geheizt werden muss. Da wäre 30/70 ungerecht gegenüber der OG Wohnung (75 qm) , die ja von der EG Wohnung mitgeheizt wird.
Aber andererseits ist die DG Wohnung kleiner (50 am) als die anderen und da sind 50/50 ungerecht.
Wie soll nun vorgegangen werden, um allen Mietern gerecht zu werden.?
Hallo!
Mit gerecht hat das aber nichts zu tun, es muss nur ein einheitlicher Maßstab gewählt werden. Das einzelne Wohnungen baulich benachteiligt sind, ist bedauerlich(für die dortigen Mieter). Das müsste dann durch die Miethöhe ausgeglichen werden.
Und da ist 50/50 der Regelfall.
Die mögliche Änderung des Verteilschlüssels hat aber mit dem Tausch der Abrechnungsgeräte nichts zu tun. Deswegen kann alles so bleiben.
Man kann sich ja mal die Mühe machen und den Vorjahresverbrauch mit der 50/50-Regelung mit einem anderen Maßstab nachrechnen, wie es sich auf die 3 Whg. pos. oder neg. auswirken würde.
Rechne mit 40/60 oder 30/70.
Irgendwer ist immer scheinbar oder tatsächlich schlechter dran.
MfG
duck313
Hallo Namenloser,
zur Info:
Es gibt eine „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten in der Fassung vom 01. Januar 2009“.
§ 7 regelt die 50/50 bzw. 70/30 Regelung.
Deine Abrechnungsfirma (Brunata, Ista …) wird (kann) Dich (hoffentlich) umfassend beraten
Gruß
- Volker Wolter -