Welcher Höchstsatz für Incentives etc.?

Hallo Experten, wir möchten in unserer Firma anregen dass Incentives bzw. Unterstützungen eingeführt werden an Stelle von Gehaltserhöhungen, wie zum Beispiel Essensschecks (Restaurantschecks), Jobticket, Zuschuss zu Benzinkosten, etc.
Pro Maßnahme gibt es ja bestimmte Höchstgrenzen die gewährt werden können, zum Beispiel ist das bei den Essenschecks 15 Schecks pro Monat à 5,90 Euro. Bei Jobticket oder Benzinkosten sind es 44 Euro pro Monat die Steuerfrei sind.

Meine Frage ist nun ob man theoretisch diese Freigrenzen kombinieren kann, sprich ob
a) ein Arbeitnehmer Jobticket und Benzingutschein bis zu jeweils 44 Euro (also zusammen 88 Euro) bekommen könnte; oder ob
b) für beide Maßnahmen zusammen 44 Euro Höchstgrenze gelten, oder ob
c) es generell nicht möglich ist beides zu kombinieren (also entweder der Mitarbeiter fährt mit der Bahn, oder er fährt mit dem Auto). Ist es dann trotzdem möglich innerhalb des Betriebes die Mitarbeiter wählen zu lassen ob sie Jobticket oder Benzingutschein bevorzugen?
d) Wie ist es, wenn Jobticket zum Beispiel mit Essensgutschein kombiniert wird?
e) Und wie, wenn es ein erfolgsabhängiges Incentive gibt (z.B. Kinogutschein als Belohnung für Teilnahme am Ersthelfer-Kurs) und der Mitarbeiter schon ein Jobticket erhält, und beides zusammen die Obergrenze überschreitet?

Ich bin für alle Tipps dankbar!

Hallo,

a) ein Arbeitnehmer Jobticket und Benzingutschein bis zu
jeweils 44 Euro (also zusammen 88 Euro) bekommen könnte; oder
ob
b) für beide Maßnahmen zusammen 44 Euro Höchstgrenze gelten,
oder ob
c) es generell nicht möglich ist beides zu kombinieren (also
entweder der Mitarbeiter fährt mit der Bahn, oder er fährt mit
dem Auto). Ist es dann trotzdem möglich innerhalb des
Betriebes die Mitarbeiter wählen zu lassen ob sie Jobticket
oder Benzingutschein bevorzugen?

Zu Sachbezügen: § 8 Abs. 2 EStG: 44 Euro Grenze findet im Monat nur 1x Anwendung, also für Benzingutscheine und Jobticket insgesamt. Bei der Auswahl durch den AN dürfte es m.E. keine Probleme geben. Wer ein Fahrrad hat, braucht kein Benzin.

d) Wie ist es, wenn Jobticket zum Beispiel mit Essensgutschein
kombiniert wird?

Wie gehabt. Bei Gutscheinen aber beachten, dass da keine (GAR KEINE) Geldbeträge drauf stehen dürfen (R 8.1 Abs. 1 S.7 EStG). Also: „Gutschein für 20 Liter Diesel“ ist ok. „Gutschein für Diesel bis max. 44 Euro“ ist nicht ok.

e) Und wie, wenn es ein erfolgsabhängiges Incentive gibt (z.B.
Kinogutschein als Belohnung für Teilnahme am Ersthelfer-Kurs)
und der Mitarbeiter schon ein Jobticket erhält, und beides
zusammen die Obergrenze überschreitet?

Ebenfalls wie gehabt.

Die 44 Euro Freigrenze kann aber mit sog. Gelegenheitsgeschenken zu persönlichen Anlässen des AN kombiniert werden (Hochzeit, Geburtstag, Geburt). Die sind nach 19.6 Lohnsteuerrichtlinie bis vierzig Euro steuerfrei. Diese Freigrenze kann auch mehrfach im Monat angewandet werden (also zum Geburtstag einen Blumenstrauß für 40 Euro und zwei Wochen später zum Hochzeitstag auch nochmal).

Das wäre erstmal das Pauschale. Im Einzelfall muss man dann gezielter gucken, also Belohnungsessen, Incentive-Reisen, etc.

Grüße
Bürostuhlakrobatin