Welcher Jurist kennt sich im rumänischen Recht aus

ist es nach rumänischen Recht möglich,ein unterschlagenes Fahrzeug, welches mit gefälschten Papieren in Rumänien zugelassen und daraufhin sichergestellt wurde, gutgläubig zu erwerben ?

Nach internationalem Recht ist der Erwerb eines konfliktbehafteten Fahrzeuges dann als gutgläubig zu bewerten, wenn die notwendigen Papier vorliegen und von einem Laien nicht als Fälschung erkannt werden können.

ist es nach rumänischen Recht möglich,ein unterschlagenes
Fahrzeug, welches mit gefälschten Papieren in Rumänien
zugelassen und daraufhin sichergestellt wurde, gutgläubig zu
erwerben ?

Herzlichen Dank für die rasche Antwort.Die Papiere zum Fzg. waren allerdings österreichische gefälschte Papiere und das Fzg. war int. zur Fahndung ausgeschrieben.

ist es nach rumänischen Recht möglich,ein unterschlagenes
Fahrzeug, welches mit gefälschten Papieren in Rumänien
zugelassen und daraufhin sichergestellt wurde, gutgläubig zu
erwerben ?

Hallo,

lies mal bitte und geh dann zu einem Fachanwalt für Zivilrecht, weil es ausschlaggebend sein wird, wo das Auto gekauft wurde, ob hier in Deutschland oder auf rumänischen Boden.
Daraufhin wird auch das Gericht / Rechtsprechung zugeordnet.
Liebe Grüsse von Andrea

Zum heutigen Zivilgesetzbuch und auch zur Notwendigkeit eines neuen Zivilgesetzbuches sind zwei wichtige Bemerkungen zu machen. a) Erstens ist das rumänische Zivilrecht von den Grundsätzen des französischen Zivilgesetzbuches geprägt, vor allem vom Grundsatz des Konsensualismus'. Die Übertragung des Eigentums unbeweglicher Sachen erfolgt durch die formfreie Willensübereinstimmung (Angebot und Annahme) der Ver* Univ.-Doz. Dr., Rechtsanwalt, Universität "Vasile Goldis"Arad ­ Rumänien. C hr i sti an Al un a ru ERCL 2/2010 tragsparteien.1 Erforderlich ist weder eine zusätzliche sachenrechtliche Einigung, noch die Beurkundung oder die Schriftform. Die Eintragung des allein durch diese Einigung erworbenen dinglichen Rechts im Liegenschaftsregister (das, wie im französischen Rechtssystem vor der Reform der Publizität der Grundstücksrechte von 1955,2 ein Register zur Eintragung und Bekanntmachung der Grundstücksgeschäfte und kein Grundbuch im deutschen und österreichischen Sinne war) ist nur für die Wirkung gegenüber Dritten vonnöten. Bei beweglichen Sachen beruht die Eigentumsübertragung auch nur auf der Willensübereinstimmung der Vertragsparteien, aber diese wirkt sowohl inter partes als auch erga tertios. Die Tradition (Übergabe der Sache) dient nur dazu, dem Käufer den Besitz der Sache zu verschaffen (§ 1314 rumänisches ZGB). Vergleicht man das rumänsche Recht mit dem österreichischen Recht, so fällt auf, dass der für den Rechtserwerb erforderliche Modus’ fehlt ­ die Übergabe für bewegliche Sachen und die grundbuchliche Eintragung für Liegenschaften.3 Der Grundsatz des Konsensualismus' im rumänischen Recht bedeutet viel mehr als der Grundsatz der Formfreiheit’4 (§ 883 ABGB), mehr als dass der Abschluss des Rechtsgeschäftes an keine besondere Form gebunden ist.5 Aus dem Grundsatz, dass die Übertragung des Eigentumsrechtes beispielweise an einem Gebäude durch einfache mündliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers möglich ist, ergibt sich, dass so ein Rechtsgeschäft gleichzeitig Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft in einem ist. Es fehlt also die `Zweiaktigkeit’ des sachenrechtlichen Rechtsgeschäfts6 (§ 380 L. Pop, Dreptul de proprietate si dezmembramintele sale (Das Eigentumsrecht und die beschränkten dinglichen Rechte) (Bukarest: Verlag Lumina lex, 2001) 46 ­ 48. Da der damals gültige Code Napoléon dem rumänischen Zivilgesetzbuch als Vorbild diente, gab es sowohl im französischen als auch im rumänischen Recht dasselbe Publizitätssystem für Sachenrechte an Grundstücken. Inzwischen hat sich aber die französische Gesetzgebung diesbezüglich in Richtung eines modernen, europäischen Publizitätssystems entwickelt, während das rumänische Zivilgesetzbuch unverändert blieb. Durch

ist es nach rumänischen Recht möglich,ein unterschlagenes
Fahrzeug, welches mit gefälschten Papieren in Rumänien
zugelassen und daraufhin sichergestellt wurde, gutgläubig zu
erwerben ?

Da kenne ich mich leider nicht aus. sorry daß ich nicht weiterhelfen kann.

Gruß
Ulrike

ist es nach rumänischen Recht möglich,ein unterschlagenes
Fahrzeug, welches mit gefälschten Papieren in Rumänien
zugelassen und daraufhin sichergestellt wurde, gutgläubig zu
erwerben ?

Bei der zuständigen Anwaltskammer kann man einen Anwalt erfragen, der sich damit auskennt.

ich kenne das rumaenische recht nicht

ist es nach rumänischen Recht möglich,ein unterschlagenes
Fahrzeug, welches mit gefälschten Papieren in Rumänien
zugelassen und daraufhin sichergestellt wurde, gutgläubig zu
erwerben ?

Ich habe keine Ahnung. Würde mich - ggf. über die Uni Freiburg oder Straßburg - nach Rechtsanwälten (oder Studenten) mit Schwerpunkt >Internationales Recht

Danke für die Antwort,werde mich mal bei der Uni Frbg. umhören.Die Versicherung interessiert sich gar nicht dafür,da Unterschlagung nicht versicherbar ist.
Grüße
Uwe

Hallo Uwe,
die genannten Umstände spielen keine Rolle.
Welches Gericht ist denn zuständig?
Beziehungsweise wo wurde das Fahrzeug zur internationalen Fahndung ausgeschrieben?
MfG - Ernst

Herzlichen Dank für die rasche Antwort.Die Papiere zum Fzg.
waren allerdings österreichische gefälschte Papiere und das
Fzg. war int. zur Fahndung ausgeschrieben.

Hallo,
zuständig ist das Gericht in Satumare/ Rumänien. Zur Fahndung wurde das Fzg. in Deutschland ausgeschriebn und zwar international.Zugelassen wurde das Fzg. mit gefälschten österreichischen Papieren.Ich bin seit 12 Jahren in dieser Branche rärig überwiegend in Italien,aber solche Zustände wie in Rumänien gibt es noch nicht einmal im tiefsten Sizilien!
Gruß
Uwe

Grüß Dich!
Hier liegt ja eine recht „windige“ Sache vor.
Der Betroffene sollte die Entwicklung abwarten und sich zum gegebenen Zeitpunkt die Hilfe eines Anwaltes vor Ort suchen.
Gruß - Ernst

Grüß Dich!
Hier liegt ja eine recht „windige“ Sache vor.
Der Betroffene sollte die Entwicklung abwarten und sich zum
gegebenen Zeitpunkt die Hilfe eines Anwaltes vor Ort suchen.
Gruß - Ernst

Hallo Ernst,
zunächst einmal herzlichen Dank dafür,dass Du Dich so intensiv bemühst.
Abwarten geht leider nicht,da der " windige " Erwerber" bereits einen Antrag beim rumänischen Gericht auf Herausgabe des Fzg. gestellt hat. Grund : gutgläubiger Erwerb .Somit ist der rechtmässige Besitzer - die Autovermietung in Deutschland - im Zugzwang.Liegt von diesem kein Antrag beim Gericht vor, wird das Fzg. an den " gutgläubigen " Antragsteller heraus gegeben.Dies, da ihm das Fzg. zur weiteren Nutzung bereits überlassen wurde .Willkommen in der EU, Rumänien !!!Einen Anwalt vor Ort habe ich bereits, mal schauen , was der außer Rechnung stellen, alles so macht.
Ciao
Uwe

Hallo,
rumänisches Recht kenne
Mit freundlichen Grüßen,
S.

ich nicht.