sagen wir mal jemand hätte bei der Alten Leipziger eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Und möchte die nun verklagen, nachdem das aussergerichtlich nicht weiter geht.
Die Schreiben die man von Ihnen erhalten hat, kommen alle von der Rechtsschutz Union (Unterzweig der Alten Leipziger).
Wer ist jetzt genau richtiger Klagegener?
leider ist die Situationsbeschreibung zu Deiner Frage so unergiebig, dass die nachfolgende Antwort ein erhebliches Fehlerpotential aufweisen kann:
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll der eigene Rechtsschutzversicherer verklagt werden (…damit er irgendetwas tut oder lässt?), richtig?
Hierzu ist es wichtig zu klären, wer denn nun der Vertragspartner bei der Versicherung ist. ENTWEDER es ist die Alte Leipziger ODER es ist die Rechtsschutz Union. (Es kann übrigens durchaus sein, dass man vor langer Zeit einmal einen Vertrag mit ersterem Versicherer geschlossen, dieser dann seine RS-Sparte in den zweiten Versicherer ausgelagert (und den Kunden hierüber informiert hat) und nun seine RS-Verträge über die Union führt).
Selbst wenn keine Vertragsunterlagen vorliegen, müsste ein Anruf beim Versicherer unter Angabe der Vertragsnummer Klarheit bringen.