Guten Tag, ich habe mir per Immowelt einige Exposees via email (pdf) von Maklers schicken lassen, und seitdem versorgen mich mehrere Makler mit einer Grosszahl an Exposees, was an sich ganz praktisch ist, um einen guten Ueberblick zu bekommen, und interessante Objekte zu finden.
Problem ist, dass oft dieselben Objekte von verschiedenen Maklern geboten bekomme. Nach Geschaeftsbedingungen soll ich mich darauf „unverzueglich“ bei den Maklern melden, deren Objekt ich schon kenne. Bei der Zahl von Exposees (hunderten) ist es allerdings schwierig, den Uberblick zu behalten, so dass das realistisch nicht machbar ist (waere fast ein Vollzeitjob…).
Ich will natuerlich nicht mehreren Maklern die Provision bezahlen muessen. Wie sieht es aus, wenn mir Makler A ein Exposee schickt (als Teil einer Scatter-email mit einer zweistelligen Zahl von Exposees), das ich aber aufgrund der Vielzahl der geschickten Exposees uebersehe, dann spaeter mit Makler B einen Besichtungstermin ausmache, und das Objekt dann kaufe. Wenn man den AGB strikt folgt waeren dann wohl zwei Provisionen noetig, aber da muss es ja wohl eine Moeglichkeit geben; da ich natuerlich nie ein Objekt kaufen wuerde, fuer das ich zweimal Maklerprovision bezahlen muesste, und dann gehen beide Makler und der Verkaeufer leer aus. (eine lose-lose-lose Situation sozusagen). PDFs sind fuer mich als Kaeufer praktisch, aber fuer den Makler natuerlich voellig kostenfrei zu verschicken, so dass Sie natuerlich gerne ihre Provision durch schnelles Verschicken vieler Dokumente sichern.
Waere sehr an der Sichtweise von Maklern interessiert, und natuerlich auch wenn jemand entsprechende Gerichtsentscheidungen kennt.
Vielen Dank
Als erstes muss ich mich sehr wundern, dass Du zu einem Objekt bei mehreren Maklern anfragst.
Offensichtlich sind es Objekte, die nicht einem Makler zugeordnet sind. Also erhält der Makler die Provision, der Dir vom Datum her das älteste Exposé zugeschickt hat. Leider ist es nun Deine Aufgabe, (da Du auf Kosten von diversen Maklern Dir das Leben leicht machen wolltest), für das Objekt, welches Du kaufen willst, das älteste Exposé zu finden. Wieviele Makler könnten es Dir geschickt haben? 1; 2 oder mehr…
Hallo,
also dies ist natürlich - wie immer - keine rechtsverbindliche Auskunft.
Makler haben grundsätzlich nur Anspruch auf Provision, wenn ein Maklervertrag geschlossen wurde.
Regelmäßig keinen Anspruch auf Provision haben Makler für Angebote, die sie Ihren (Alt-)Interessenten ungefragt (sprich auf Anforderung) oder nach vorheriger Absprache unter Nennung der Bedingungen, zusenden. (Hinweis: Regelmäßig heißt nicht grundsätzlich. Deshalb -sofern ein schriftl. Vertrag besteht- nachsehen ob etwas abweichendes vereinbart wurde)
Dies wird -meist aus Unkenntnis - zwar von vielen Maklern anders gesehen und vertreten, aber -falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde- gilt: Jedes Angebot bedingt einen „eigenen Vertrag“ (sprich Angebot und dessen Annahme). Sie müssen kein Angebot annehmen und auch nicht zurückweisen, WENN, ja wenn Sie dies nicht ausdrücklich angefordert oder vereinbart haben (wodurch ein Maklervertrag zustande gekommen wäre: Ihre Anfrage/Antrag; Maklers Annahme durch Lieferung Expose). Dann gilt die meist verwandte AGB-Regelung: Ist das Angebot bereits aus anderer Quelle bekannt, ist dies unverzüglich mitzuteilen (Quellenangabe ist da im Zweifelsfall hilfreich).
Ne Quelle für ein entspr. Urteil habe ich zwar gerade nicht zur Hand, aber m.E. gibt es da mind. eines.
Problem ist, dass oft dieselben Objekte von verschiedenen
Maklern geboten bekomme. Nach Geschaeftsbedingungen soll ich
mich darauf „unverzueglich“ bei den Maklern melden, deren
Objekt ich schon kenne. Bei der Zahl von Exposees (hunderten)
ist es allerdings schwierig, den Uberblick zu behalten, so
dass das realistisch nicht machbar ist (waere fast ein
Vollzeitjob…).
Ich will natuerlich nicht mehreren Maklern die Provision
bezahlen muessen. Wie sieht es aus, wenn mir Makler A ein
Exposee schickt (als Teil einer Scatter-email mit einer
zweistelligen Zahl von Exposees), das ich aber aufgrund der
Vielzahl der geschickten Exposees uebersehe, dann spaeter mit
Makler B einen Besichtungstermin ausmache, und das Objekt dann
kaufe. Wenn man den AGB strikt folgt waeren dann wohl zwei
Provisionen noetig, aber da muss es ja wohl eine Moeglichkeit
geben; da ich natuerlich nie ein Objekt kaufen wuerde, fuer
das ich zweimal Maklerprovision bezahlen muesste, und dann
gehen beide Makler und der Verkaeufer leer aus. (eine
lose-lose-lose Situation sozusagen). PDFs sind fuer mich als
Kaeufer praktisch, aber fuer den Makler natuerlich voellig
kostenfrei zu verschicken, so dass Sie natuerlich gerne ihre
Provision durch schnelles Verschicken vieler Dokumente
sichern.
Waere sehr an der Sichtweise von Maklern interessiert, und
natuerlich auch wenn jemand entsprechende
Gerichtsentscheidungen kennt.
Vielen Dank
Ich antworte gerne, aber lieber telefonisch, Sie erreichen mich unter 0173-4863267
Vielen Dank.
Ralph Bleister