Welcher Mietvertrag die II

Hallo,
angenommen jmd. beabsichtigt eine Whg. anzumieten in der er seiner
freiberuflichen Tätigkeit (mit Publikumsverkehr) nachgehen will …
zur Not auch mal dort übernachten.
Der Vermieter wäre ein Freund von ihm, insofern gäbe es mit hunderten
kleinen Extraregelungen keine Probleme.
Zur Absicherung, sollte der Kumpel mal nicht mehr der Vermieter
sein, hätte er jedoch gerne einen Vertrag in Händen.
Angenommen er hätte noch nirgends einen passenden Vordruck gefunden,
außer man würde diesen mit unzähligen Extras spicken, was wäre zu tun?
Die Frage zu dem fiktiven Fall könnte lauten: könnte er einen ganz formlosen Mietvertrag mit ihm
abschließen, in dem nur das Nötigste stünde, und sich im Falle, sollte
der Vermieter wechseln, darauf berufen dass es bisher „immer“ so war.

Gruß

Hallo!

Die Frage zu dem fiktiven Fall könnte lauten: könnte er einen
ganz formlosen Mietvertrag mit ihm
abschließen, in dem nur das Nötigste stünde, und sich im
Falle, sollte
der Vermieter wechseln, darauf berufen dass es bisher „immer“
so war.

Das halte ich für richtig Ungünstig! Mündliche Absprachen im nachhinein zu Beweisen, ist immer mit Ärger verbunden. Wenn man sicher sein will, schließt man einen Vertrag ab, in dem eben alles geregelt wird. Macht zwar einen Haufen Arbeit, gibt hinterher aber kein Ärger mehr.

Gruß

Auch so
Andreas

O.K., danke erstmal…dass mündliche Absprachen nie so wasserdicht sind wie etwas das schriftlich fixiert worden ist ist klar. Wie könnte denn so ein Mietvertrag aussehen?, es würde sich ja eigentlich um einen Mietvertrag über Wohnraum mit gleichzeitiger gewerblicher bzw. freiberuflicher Nutzung handeln. So einen Mietvertrag gibt es nirgendwo als Vordruck. Könnten die beiden also ganz normal in Textform niederlegen um was es geht und die Konditionen festhalten, oder müsste da eine gewisse „Grundstruktur“ gewahrt bleiben … irgendwelche Klauseln, Gesetze o.ä. die auf alle Fälle rein müssten. Man denke da bspw. an ein Testament, das schon beim Vergessen des Datums komplett unwirksam wird.
Gruß

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Hallo!
Da muss man durch. Als Grundgerüst würde man Mietpreis, Mietdauer und Art der Nutzung vereinbaren (Wohnraum, Gewerbe etc.). Alles andere muss man halt in mühsamer Kleinarbeit ausarbeiten. Aber diese Arbeit macht sich mit Sicherheit irgendwann bezahlt! Wichtig noch, am Ende noch die „Salvatorische Klausel“ einfügen, die im Grunde besagt, dass bei Unwirksamkeit einer Vertragsklausel die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt wird.

Andreas