Ein Pferdebesitzer beauftragt einen Verkäufer mit dem Verkauf
eines Pferdes. Der Verkäufer hat Preis X dafür zu
erzielen. Der darüber hinausgehende Verkaufserlös
ist seine Provision.
Der Verkäufer verkauft das Pferd über mehrere
weitere Vermittler B, C, D und E an den Käufer Z.
Mit wem hat der Pferdebesitzer einen Vertrag?
Welcher Vertragspartner hat welchen Nachweis zu
erbringen?
Vielen Dank und Grüße
V.M.
Der Verkäufer verkauft das Pferd über mehrere
weitere Vermittler B, C, D und E an den Käufer Z.
Was bedeutet denn „verkauft das Pferd über weitere Vermittler […]“ genau??
Mit wem hat der Pferdebesitzer einen Vertrag?
Das ergibt sich vermutlich aus der Beantwortung meiner o.g. Frage. Wie unterscheidest Du hier genau einen Verkäufer und einen Vermittler?
Welcher Vertragspartner hat welchen Nachweis zu
erbringen?
Um was denn genau wem gegenüber zu belegen?
Vielen Dank und Grüße
LG
Bommel
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Verkauf über weitere Vermittler heißt, dass der ursprünglich beauftragte
Vermittler/Verkäufer das Geschäft nicht direkt mit dem schlussendlichen Käufer abgewickelt hat, sondern weitere Vermittler den Kontakt zum Käufer hergestellt haben. Es ist davon auszugehen, dass jeder Vermittler eine Provision für sich einbehalten hat.
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Als Verkäufer wird der ursprüngliche Besitzer des Pferdes bezeichnet.
Als Vermittler werden diejenigen bezeichnet, die durch das Vorhandensein verschiedener Kontakte das Geschäft mit dem letztendlichen Käufer zustande gebracht haben.
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Mal angenommen, der Verkäufer hat Summe 10 tsd. EUR für das Pferd erhalten. Dies muss er nun belegen, da er Unternehmer ist.
Hat er eine Rechnung zu schreiben, oder hat der Vermittler eine
Rechnung über seine Provision zu schreiben?
Wer muss hier wem gegenüber einen Beleg ausstellen ?
Vielen Dank und Grüße
V.M.
Hallo,
Mit wem hat der Pferdebesitzer einen Vertrag?
Vertrag 1 mit dem Vermittler. Letzterer stellt Rechnung an Verkäufer über die Provision.
Vertrag 2 mit dem Käufer. Verkäufer stellt an Käufer eine Rechnung (oder schreibt Quittung über erhaltenen Kaufbetrag), welche gleichzeitig den Nachweis für die Provisionsabrechnung darstellt.
Franz