überall im Internet kann man lesen, dass Stromzähler im geschäftlichen und amtlichen Verkehr geeicht verwendet weren müssen. Wo finde ich die entsprechende gesetzliche Grundlage? Ich habe bereits das MessEG durchforstet, aber nichts passendes finden können…
Dabei geht es aber nur um das Inverkehrbringen neuer Messgeräte oder?
Auch wenn ich bereits installierte Zähler besitze und deren Eichung abgelaufen ist, ist es doch eine Ordnungswidrigkeit diese im geschäftlichen Verkehr zu verwenden oder?
Richtig.
Daher werden die Eichfristen aller Stromzähler, die von Energieversorgungsunternehmen gestellt sind, regelmäßig verlängert.
Da eine Eichung im eingebauten Zustand nicht möglich ist, müssten alle Haushalte alle paar Jahre einen neuen bzw. neu geeichten Zähler bekommen. Wer trüge wohl die Kosten?
Deswegen gibt es dafür das Stichprobenverfahren: http://www.gesetze-im-internet.de/messev/__35.html
Übrigens:
Mechanische Zähler werden meist „altersmilde“, zählen also eher zu wenig als zuviel.