Welcher Paragraph regelt die Eichpflicht für Stromzähler?

Hallo zusammen,

überall im Internet kann man lesen, dass Stromzähler im geschäftlichen und amtlichen Verkehr geeicht verwendet weren müssen. Wo finde ich die entsprechende gesetzliche Grundlage? Ich habe bereits das MessEG durchforstet, aber nichts passendes finden können…

vielen Dank!

Hallo!

§ 25 Abs. 1 Nr. 1a EichG

Es betrifft alle Geräte nach denen im „geschäftlichen Verkehr“ abgerechnet werden soll.

Das ist die Wasseruhr, der Stromzähler, ein Wärmemengenzähler, die Waage beim Kaufmann usw.

Und dazu gehört auch die Nebenkostenabrechnung in einem Mietshaus.

MfG
duck313

Das EichG gilt ja seit Ende 2014 nicht mehr. Dort habe ich den Satz auch gefunden…

Ich bin nun im neuen Eichrecht (MessEG und MessEV) auf der Suche nach diesem Satz.
Danke!!

Ich bin nun im neuen Eichrecht (MessEG und MessEV) auf der
Suche nach diesem Satz.

§ 6, § 2 MessEG

Dabei geht es aber nur um das Inverkehrbringen neuer Messgeräte oder?
Auch wenn ich bereits installierte Zähler besitze und deren Eichung abgelaufen ist, ist es doch eine Ordnungswidrigkeit diese im geschäftlichen Verkehr zu verwenden oder?

Richtig.
Daher werden die Eichfristen aller Stromzähler, die von Energieversorgungsunternehmen gestellt sind, regelmäßig verlängert.

Da eine Eichung im eingebauten Zustand nicht möglich ist, müssten alle Haushalte alle paar Jahre einen neuen bzw. neu geeichten Zähler bekommen. Wer trüge wohl die Kosten?
Deswegen gibt es dafür das Stichprobenverfahren:
http://www.gesetze-im-internet.de/messev/__35.html

Übrigens:
Mechanische Zähler werden meist „altersmilde“, zählen also eher zu wenig als zuviel.