Welcher Parkplatz?

Schönen guten Abend.

Mal angenommen man fährt einen guten Freund besuchen.Auf dem Hof sind nebeneinander Parkplätze angeordnet,welche einen dazugehörigen,abschließbaren Poller(Pfeiler)haben.Außer, dass die Parkplätze durchnummeriert sind,gibt es keine anderen Hinweise auf Zugehörigkeit(Kennzeichen,Name),außer dass einige abgeschlossen sind(der Pfeiler steht aufrecht).Man stellt sich also auf einen offenen Parkplatz,welcher aber doch einem Mieter gehört(was nicht ersichtlich war) und wird im Auftrag des Mieters abgeschleppt.Hat er das Recht dazu?Wer müsste die Kosten tragen?

Freu mich auf eure Antworten

Hallo Völler,

Wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt und da auch noch Pöller sind, dann geht m.E. der gesunde Menschenverstand davon aus, daß es sich um Privatparkplätze handelt.(Bitte jetzt nicht persönlich nehmen)
Wenn an der Grundstückseinfahrt ein Schild steht, auf dem irgendwas von „…kostenpflichtig abgeschleppt“ zu lesen ist, darf er dich abschleppen lassen.
Allerdings weiß ich nicht, ob er die Abschleppkosten auf dich abwälzen kann, weil er m.W. hätte die Polizei rufen müssen. Soviel ich weiß, darf nur die Polizei oder das Ordnungsamt Autos so abschleppen lassen, daß der Halter die Kosten bezahlen muß.
Kann aber auch sein, daß ich da etwas verwechsle.
Ich bin allerdings eher dafür, daß man ersteinmal versucht, den Falschparker ausfindig zu machen (je nach größe der Wohnanlage durchaus zumutbar) und ihn freundlich bitten sollte, sich doch einen anderen Parkplatz zu suchen.

Gruß
Sticky
(begeisterter Polizei-Reportagen-Glotzer) :wink:

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Hallo,

Allerdings weiß ich nicht, ob er die Abschleppkosten auf dich
abwälzen kann, weil er m.W. hätte die Polizei rufen müssen.
Soviel ich weiß, darf nur die Polizei oder das Ordnungsamt
Autos so abschleppen lassen, daß der Halter die Kosten
bezahlen muß.

Die Ordnungshüter sind nur für öffentlichen Grund und Boden verantwortlich. Der Stellplatzinhaber darf sofort abschleppen lassen auf seine Kosten, die er sich dann vom Halter, meist per Zivilklage, zurückholt.

Ich finde es besser, wenn man sich erst gar nicht auf so einen Platz stellt (denn meist ist das Bequemlichkeit), wenn ein Notfall vorliegt (und man sich auf so einen Privatparkplatz hinstellen muß), dann bleibt der Inhaber des Platzes auf seinen Kosten sitzen. Auch sollte man immer seine Telefonnummer sichtbar ins Auto legen, damit man angerufen werden kann, wenn das Auto weg muß. Dies gilt ebenso für zugeparkte Ausfahrten. Auch die Masche, sofort abschleppen lassen ohne Rücksicht auf Verluste, ist falsch, aber eben rechtens.

Seid nett miteinander bei solchen Sachen, schon wirds Leben leichter!

Gruß
André

Kann aber auch sein, daß ich da etwas verwechsle.
Ich bin allerdings eher dafür, daß man ersteinmal versucht,
den Falschparker ausfindig zu machen (je nach größe der
Wohnanlage durchaus zumutbar) und ihn freundlich bitten
sollte, sich doch einen anderen Parkplatz zu suchen.

Gruß
Sticky
(begeisterter Polizei-Reportagen-Glotzer) :wink:

Hallo
Ich glaub ich hab mich ein wenig falsch ausgedrückt.Mir geht es um eine Wohnanlage,mit ca.700 Mietparteien.Und es ist kein Schild irgendwo angebracht, auf welchem steht,dass die Parkplätze nicht zu benutzen sind.Die Plätze können von der Wohnungsverwaltung angemietet werden.Ich bin davon ausgegangen,dass die abgeschlossenen Parkplätze vermietet sind,und die offenen frei.Wenn jetz ein offener doch vergeben ist,wie verhält es sich dann?

Hi

Ich glaub ich hab mich ein wenig falsch ausgedrückt.Mir geht
es um eine Wohnanlage,mit ca.700 Mietparteien.Und es ist kein
Schild irgendwo angebracht, auf welchem steht,dass die
Parkplätze nicht zu benutzen sind.

Aber die Parkplätze sind eindeutig als der Wohnanlage zugehörig zu erkennen?
Wenn ja, dann müßtest Du eigentlich davon ausgehen, daß für die Parkplätze spezielle Regeln herrschen - vorallem weil ja alle Parkplätze versperrbar sind.

Wohnungsverwaltung angemietet werden.Ich bin davon
ausgegangen,dass die abgeschlossenen Parkplätze vermietet
sind,und die offenen frei.

Selbst wenn es so wäre. Wenn die Parkplätze eindeutig zu der Wohnhausanlage gehören, kannst Du Dich nicht einfach auf einen freien Parkplatz stellen. Ist ja dann kein öffentliches, sondern ein Privatgrundstück.

Gruß
Edith

Hallo!

Auch sollte man immer seine
Telefonnummer sichtbar ins Auto legen, damit man angerufen
werden kann, wenn das Auto weg muß.

Das halte ich wiederum für keine gute Idee, denn dann ist auch noch klar, dass man vorsätzlich dort steht und nicht einfach unaufmerksam war. Ganz schlecht ist dies insbesondere auf einem öffentlichen Grund, auf dem Halteverbot mit Abschleppen besteht - den bei Vorsatz ist die Strafe ja höher. Die Telefonnummer zu hinterlassen kann daher nach Hinten losgehen.

Gruß
Tom