Welcher Preis gilt bei der Bestellung?

Hi,

Ich habe deine Frage nicht ganz verstanden.

Daran erkennst du, daß ich deinen Ausführungen nicht folgen konnte. Die Differenzierung ist mir nämlich mehr als unklar.

Nehmen wir ein
Stück Käse. Nach meiner (nicht nach der herrschenden!)
Auffassung ist es ein Angebot i.S.v. § 145 BGB, wenn dieses
Stück Käse im Kundenbereich in das Kühlregal gelegt wird.

Mir ist schon klar, daß es sich um deine spezielle Meinung handelt. Diese möchte ich eben kennenlernen.

In http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… wird versucht, den Kern deiner Argumentation zu finden. Ich denke, da sollte es weitergehen, damit die Diskussion in diesem Zweig nicht zu sehr zersplittert wird. Raoul steuert wesentlich besser auf den Punkt zu als ich.

mfg Ulrich

Hallo ihr zwei,

Juristin bin ich keine, aber eure Diskussion interessiert mich sehr.

Hier vor allem habe ich den Eindruck, dass mindestens einer von euch noch nicht in einem klassischen Tante-Emma-Laden war:

Jede Kaufsache, die so in den öffentlichen Kundenbereich
gelegt wird, dass der Kunde sie nehmen und an die Kasse
bringen darf. Es ist völlig realitätsfremd anzunehmen, dass
Supermarkt X den Käse Y nicht an den Kunden Z verkaufen will.

Warum empfindest Du das als so realitätsfremd? Es fängt doch
bereits im kleinen an und muss ja nicht der Supermarkt sein.
Wenn Du sagst, dass Angebot liegt darin, dass eine Sache in
den öffentlicen Kundenbereich gelegt wird kannst Du doch nicht
sagen, dass das nur für Supermärkte gilt. Dann muss das auch
für den Kiosk oder den Tante-Emma-Laden gelten, oder wie
würdest Du eine Differenzierung vornehmen wollen?

In den Kiosken und Tante-Emma-Läden, die ich in meinem Leben aufsuche und aufgesucht habe, liegen die Waren nicht in einem Kundenbereich, und sie werden auch nicht an die Kasse gebracht. Das wären dann nämlich schon (kleine) Supermärkte für mich.

Mich hat „Tante Emma“ immer selber bedient, indem ich zu ihr sagte: „Was kostet denn bei Ihnen“ oder „Ich hätte gerne“. Dann habe ich das Zeug erhalten. Nicht erlaubt war, sich selber was zu grapschen, schon gar bei Obst und Gemüse. Das war oft ein Grund, einfach mal das Begrapschte bezahlen zu lassen und dem Betreffenden deutlich klar zu machen, dass so ein Verhalten unerwünscht sei. Im Wiederholungsfalle gerne auch Hausverbot.

Bei Kiosken, die ich kenne, ist der Platz gar nicht da, dass die Menschen „in den Kiosk“ gehen. Und was nicht zufällig (meistens Zeitschriften, die ja eh Preisbindung haben) außen liegt, kann der Inhaber immer als „hab ich nicht“ deklarieren, auch wenn er vielleicht von etwas Besonderem doch noch ein oder zwei Exemplare für Stammkunden hortet.

Und diese „Nichtverfügbarkeit ohne Zutun des Ladeninhabers oder seiner Mitarbeiter“ wäre doch eine super geeignete Unerscheidung, oder?

Gruß, Karin

In den Kiosken und Tante-Emma-Läden, die ich in meinem Leben
aufsuche und aufgesucht habe, liegen die Waren nicht in einem
Kundenbereich, und sie werden auch nicht an die Kasse
gebracht. Das wären dann nämlich schon (kleine) Supermärkte
für mich.

Wenn also der Kinderriegel vor der Ladentheke (wie zB in Tankstellen) liegt und du diesen in die Hand nimmst und auf die Theke legst ist das bereits ein Supermarkt für Dich???

Mich hat „Tante Emma“ immer selber bedient, indem ich zu ihr
sagte: „Was kostet denn bei Ihnen“ oder „Ich hätte gerne“.
Dann habe ich das Zeug erhalten. Nicht erlaubt war, sich
selber was zu grapschen, schon gar bei Obst und Gemüse. Das
war oft ein Grund, einfach mal das Begrapschte bezahlen zu
lassen und dem Betreffenden deutlich klar zu machen, dass so
ein Verhalten unerwünscht sei. Im Wiederholungsfalle gerne
auch Hausverbot.

Das ist ja alles eine Frage der Aufteilung des Tante-Emma-Lades. Natürlich gibt es solche, bei denen alles hinter der Theke liegt und erst durch Nachfrage vom Verkäufer rausgesucht wird (ich denke in so einem Fall gehen auch Levay und ich vollkommend übereinstimmend vom Vertragsschluss aus). Aber es gibt ja auch solche Tante-Emma-Läden (oder auch der „klassische“ „Türke um die Ecke“) wo an den Wänden die Regal aufgebaut sind und Du Dir das Paket Reis nimmst, den Schritt zur Kasse gehst und dort bezahlst. Ist ja alles eine Frage der Raumaufteilung und Geschäftsgebaren des Ladeninhabers. Ich will ehrlich gesagt auch gar keine „Was ist ein Tante-Emma-Laden“ Diskussion vom Zaun brechen :wink: . Nimm meint wegen auch den kleinen „Gemüse Türken“ am Eck, der neben Obst und Gemüse auch Türkische Spezialitäten hat.

Bei Kiosken, die ich kenne, ist der Platz gar nicht da, dass
die Menschen „in den Kiosk“ gehen. Und was nicht zufällig
(meistens Zeitschriften, die ja eh Preisbindung haben) außen
liegt, kann der Inhaber immer als „hab ich nicht“ deklarieren,
auch wenn er vielleicht von etwas Besonderem doch noch ein
oder zwei Exemplare für Stammkunden hortet.

Nimm ne Tankstelle: Die Gummibärchen liegen auf der Ladentheke, wenn diese Etikettiert sind dürfte es grds keinen Unterschied machen ob sie 500 meter weiter irgendwo im Verkaufsraum liegen oder direkt auf der Ladentheke.

Und diese „Nichtverfügbarkeit ohne Zutun des Ladeninhabers
oder seiner Mitarbeiter“ wäre doch eine super geeignete
Unerscheidung, oder?

Nein, leider nicht. Weil ist es erst durch Zutun des Ladeninhabers oder seiner Mitarbeiter verfügbar, stellt sich das Problem, dass Lebay und ich haben nicht. Dann mach nämlich ich das Angebot wenn ich sage „ich hätte gern das und das“ und der Verkäufer nimmt an.

gruß
Raoul

Gruß, Karin