Welcher Preis ist bindend ?

Ein Bauherr (B), ein Genralunternehmer (GU) und ein Maler (M) sind beteiligt.

M soll für GU tätig werden, M macht mündlich GU ein Angebot über Farbaufschläge in 4 Preisklassen. M erläutert ebenfalls B die Preisgestaltung der Farbaufschläge. Nachdem die Wandbeläge bestimmt sind und die gewünschten Farben M mitgeteilt wurden macht M schriftlich ein Angebot über die Farbaufschläge. Nun fordert M für alle Preisklassen den höchsten Farbaufschlag.

Der GU macht B einen Kostenvoranschlag mit dem höchsten Preisaufschlag.
B verlangt aber die Ausführung der Arbeiten mit der Preisgestaltung nach den ihm mündlich mitgeteilten Preisklassen.

Welcher Preis ist nun bindend ?

Vielen Dank im Voraus für die Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung.
Ebeth

B verlangt aber die Ausführung der Arbeiten mit der
Preisgestaltung nach den ihm mündlich mitgeteilten
Preisklassen.

Wo wurden die ihm mündlich mitgeteilt?
Hierbei?

M erläutert ebenfalls B
die Preisgestaltung der Farbaufschläge.

Hallo Paul,

zuerst gibt M sowohl B als auch GU die Farbaufschläge in verschiedenen Preisklassen mündlich an. GU gibt B diese Preisklassen ebenfalls an.

Zwei Wochen später als die Farbauswahl abgeschlossen ist, dies M schriftlich mitgeteilt wird, gibt M die Preise schriftlich an den GU und der an B, hier jetzt mit einem einheitlichen Preis, der dem der höchsten Preisklasse entspricht.

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