Ein Bauherr (B), ein Genralunternehmer (GU) und ein Maler (M) sind beteiligt.
M soll für GU tätig werden, M macht mündlich GU ein Angebot über Farbaufschläge in 4 Preisklassen. M erläutert ebenfalls B die Preisgestaltung der Farbaufschläge. Nachdem die Wandbeläge bestimmt sind und die gewünschten Farben M mitgeteilt wurden macht M schriftlich ein Angebot über die Farbaufschläge. Nun fordert M für alle Preisklassen den höchsten Farbaufschlag.
Der GU macht B einen Kostenvoranschlag mit dem höchsten Preisaufschlag.
B verlangt aber die Ausführung der Arbeiten mit der Preisgestaltung nach den ihm mündlich mitgeteilten Preisklassen.
Welcher Preis ist nun bindend ?
Vielen Dank im Voraus für die Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung.
Ebeth
zuerst gibt M sowohl B als auch GU die Farbaufschläge in verschiedenen Preisklassen mündlich an. GU gibt B diese Preisklassen ebenfalls an.
Zwei Wochen später als die Farbauswahl abgeschlossen ist, dies M schriftlich mitgeteilt wird, gibt M die Preise schriftlich an den GU und der an B, hier jetzt mit einem einheitlichen Preis, der dem der höchsten Preisklasse entspricht.
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