Hallo, in einer Zeitung suchte eine Firma einen Finanzbuchhalter im Alter von 25 - ca. 40 Jahren. Das verstösst heute gegen AGG. Genau darum hat wohl diese Firma eine Chiffreanzeige draus gemacht. Allerdings sandte diese Firma einer Bewerberin ihre Unterlagen zurück, sie würde nicht passen (dabei betriebswirtschaftliche Ausbildung + Studium, allerdings älter als 40). Nun könnte diese Bewerberin gegen diese Firma klagen, denn nun hat sie die Anschrift. Welcher Rechtsanwalt macht das bzw. versteht was davon? Das AGG ist ja noch nicht so alt.
die Miezekatze
Moin Katze!
Also meines Erachtens nach, müsste die jeweilige Bewerberin erst mal beweisen, dass sie auf Grund ihres Alters nicht angenommen wurde. Außerdem steht es noch immer jeder Firma frei zu entscheiden, wen sie nimmt und wen nicht; da könnte ja sonst jeder sofort klagen und mit dem Anwalt drohen, wenn man nicht eingestellt wird +augenroll+
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Mal etwas für unsere österreichischen Freunde 
Hi!
http://www.gwa.de/Kurzfassung_zum_AGG.2469.0.html
LG
Guido
Hallo,
ein Fachanwalt für Arbeitsrecht macht das.
Die Stellenanzeige ist allerdings nicht mehr als ein Indiz für Altersdiskriminierung. Die Bewerberin ist überqualifiziert für die Stelle, insofern die Prozeßaussichten meines Erachtens nicht so dolle.
Grüße
EK
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Hallo Katze,
du schreibst, du hättest ein Studium absolviert. Ich nehme daher an, dass man, um Finanzbuchhalter werden zu können, ein Studium braucht?
Daher nehme ich gleichzeitig an, dass man mit etwa 25 mit dem Studium fertig ist und ab dem Zeitpunkt in den Beruf gehen kann. Von daher ist das Alter „suche … Finanzbuchhalter … ab 25“ keine Diskriminierung in meinen Augen.
Stellenbeschreibungen beinhalten meistens auch Wünsche der Arbeitgeber, die nicht immer zu 100% von jedem Bewerber erfüllt werden können. Trotzdem kann es sein, dass jemand eingestellt wird, der nicht perfekt ins Profil passt. Der Bewerber könnte ja andere interessante Qualitäten oder Fähigkeiten haben, die den Arbeitgeber überzeugen.
Vielleicht ist das mit dem Alter „bis ca. 40 Jahre“ nur etwas unglücklich ausgedrückt, oder ist das O-Ton? Steht vielleicht etwas von „zeingend notwendiger Berufserfahrung“ drin, oder wirklich nur „… bis ca. 40 Jahre“?
Ich denke, abschließend kann dir deine Frage nur ein Rechtsanwalt beantworten, wobei ich denke, dass sich der Arbeitgeber auf jeden fall auf da CIRCA berufen würde, so nach dem Gedanken: „Wir haben keine GENAUE Altersabgrenzung für unsere Bewerber gemacht.“
Habe irgendwann in diesem Jahr einen tollen Fernsehbericht gesehen, in dem es darum ging, dass es für Unternehmen einen großen Vorteil bringt, wenn Jung und Alt gemeinsam arbeiten und voneinander lernen. Die Älteren Arbeitnehmer (Erfahrung, Wissen, eine gewisse Voraussicht, wissen, wie man Kunden behandelt, kennen sich aus, sind super eingearbeitet) bringen den jüngeren Kollegen (dynamischer, körperlich belastbarer, evtl. flexibler usw.) richtig was bei und arbeiten Hand in Hand. Das wissen inzwischen viele Arbeitgeber zu schätzen, schließlich hat jedes Alter etwas zu bieten, was ihn für den Betrieb interessant macht.
Wer weiß, ob das Unternehmen, bei dem du dich beworben hast, nicht vielleicht ein ähnliches betriebliches Ziel verfolgt? Es ist ziemlich schwierig, sowas zu beweisen.
Oder kann es sein, dass sich das Unternehmen keinen „teureren“ Älteren Arbeitnehmer leisten kann? Liegen die Gründe also vielleicht doch nicht alleine im Alter, sondern könnte es betriebswirtschaftliche/finanzielle Hintergründe haben? (Wie das dann mit dem AGG ist, wäre noch herauszufinden, aber ich glaube, dass das AGG kein Freibrief ist, einfach mal zu klagen).
Es ist immer bedrückend, Absagen zu bekommen. Aber mit deinen glänzenden Qualifikationen wirst du sicher einen guten Job bekommen, in dem man dich und deine Berufserfahrung schätzt.
Wünsche dir viel Glück dabei.
Liebe Grüße!
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Mich nicht *g*, solche Mandate würde ich ablehnen
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Hi Guido
Aaah ok
Interessant +g+ Danke für den Link 
Nun gut, nichts desto trotz wird das aber sicher nichts daran ändern, dass man dann trotzdem noch beweisen müsste, dass man wegen dem Alter (etc.) NICHT genommen wurde und/oder in die engere Wahl gekommen ist?!
Oder täusche ich mich da jetzt?
mfg PN
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Hi!
Nun gut, nichts desto trotz wird das aber sicher nichts daran
ändern, dass man dann trotzdem noch beweisen müsste, dass man
wegen dem Alter (etc.) NICHT genommen wurde und/oder in die
engere Wahl gekommen ist?!Oder täusche ich mich da jetzt?
Du, das Gesetz ist mir noch zu neu, als dass ich mich da zu einer Aussage hinreißen lassen möchte.
LG
Guido
Nun gut, nichts desto trotz wird das aber sicher nichts daran
ändern, dass man dann trotzdem noch beweisen müsste, dass man
wegen dem Alter (etc.) NICHT genommen wurde und/oder in die
engere Wahl gekommen ist?!Oder täusche ich mich da jetzt?
Ja.
Die Beweislast wird umgekehrt. Wenn die Stellenanzeige Anhaltspunkte für eine Altersdiskriminierung liefert, dann muss der AG beweisen, dass keine Altersdiskriminierung vorgelegen hat, der „zu alte“ Bewerber also aus nicht verpönten Gründen abgelehnt worden ist.
Grüße
EK