Welcher Status wenn MV gekündigt und kein Auszug

Hallo,

wie würdet Ihr folgenden Fall sehen:
MV wird vom Mieter mit Kündigungsfrist gekündigt. Dieser zieht aber nicht aus weil man er neues Objekt gefunden hat.

Welchen vertraglichen oder rechtlichen Status hat dieser Mieter?

Danke&Gruß

Er hat das Recht dem Vermieter den wöchentlichen/ monatlichen Schadenersatz zu erstatten.

Dieser Schadensersatz könnte sich aus folgendem Szenario begründen:
Vermieter hat neuen Mieter gefunden. Neuen Mieter zieht aus alter Wohung aus und kann in die neue Wohung nicht rein, weil da der noch Mieter nicht raus will (weil der noch nichts neues gefunden hat)

Also muss Neumieter solange im Hotel wohnen. Diese Kosten kann er dem Vermieter weiter berechnen- welche diese Kosten natürlich auf den Mieter weiter berechnet, der diesen Svhaden verursacht hat …

LG Jasmin

Hat dieser Mieter überhaupt Rechte die sonst im MV verankert sind?
Kann er sich auf eine Nichtzahlung der Miete oder Betriebskosten berufen da er keinen Vertrag hat?

Kann er einfach auziehen oder muss er erneut kündigen wenn er doch ausziehen will?

Wie sollte es ablaufen wenn dieser jetzt zB seinen Auszug ankündig und vorsorglich kündigt (selbst wenn es irnoisch klingt).

Danke&Gruß

Hallo,

Hat dieser Mieter überhaupt Rechte die sonst im MV verankert
sind?

Nein. Kein einziges. Er hat nämlich keinerlei Mietvertrag mehr. Den hat er schließlich selber gekündigt. Er ist vielmehr eine Art Hausbesetzer.

Kann er sich auf eine Nichtzahlung der Miete oder
Betriebskosten berufen da er keinen Vertrag hat?

Das wäre ja lustig. Dann würden einfach alle Mieter ihre Mietverträge kündigen und müssten nichts mehr zahlen.
Natürlich schulden sie Miete für die benutzung der Wohnung, dazu alles, was sie verbrauchen und obendrauf alles, was der Vermieter an Schaden durch diese Angelegenheit hat. Zum Beispiel alle Anwaltskosten, Gerichtsgebühren etc… Neben dem, was schon genannt wurde. Siehe §571BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/571.html).

Kann er einfach auziehen oder muss er erneut kündigen wenn er
doch ausziehen will?

Er kann nicht einfach ausziehen, er muss. Und zwar so schnell wie möglich. Je länger er drin bleibt, desto teurer wird es für ihn.

Wie sollte es ablaufen wenn dieser jetzt zB seinen Auszug
ankündig und vorsorglich kündigt (selbst wenn es irnoisch
klingt).

Ankündigen darf man so oft wie man will. Interessant wird es erst bei der auf jeden Fall schriftlich zu erfolgenden Kündigung. Mündliche Kündigungen sind ungültig (siehe §568 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html).
Wenn er mal gekündigt hat, muss er zum entsprechenden Termin raus. Was sonst?

Aber sag mal, kann es sein, dass Du das eigentliche Problem noch gar nicht geschildert hast?

Gruß
loderunner (ianal)

Frage:
Ist hier nicht auch http://bundesrecht.juris.de/bgb/__545.html von Belang?

vnA

Ganz bestimmt! (owt)
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__545.html