Hallo,
ich würde sofort mit dem Sachbearbeiter reden und unbedingt schriftlich den Bescheid anfechten. Außerdem muß der finanzielle Schaden nachgewiesen und geltend gemacht werden. Vielleicht hilft ein Gespräch beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters.
Grundsätzlich: Bescheide, die zum Nachteil des Betroffenen fehlerhaft sind:
Wurde ALG II zu Unrecht nicht oder in zu geringer Höhe gewährt, oder ändern sich die Verhältnisse im Nachhinein, so dass ab der Änderung eine höhere Leistung beansprucht werden kann, so muss die Behörde den ursprünglichen Bescheid nach § 44 Abs. 1 SGB X zurücknehmen bzw. nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X aufheben, und die Leistung bis zu einem Jahr rückwirkend nachzahlen, außer wenn der Betroffene vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hatte.
MfG
KKl
Wenn man jemand Wohngeld als Einkommen im ALG II für den
gesamten Bewilligungszeitraum anrechnet, dieses aber auf der
Wohngeldstelle gleichzeitig (am selben Tag wie
Bescheiderstellung) sperren lässt, ist zuerst schon einmal Vorsatz anzunehmen … Welchem Straftatbestand entspricht
dieser Tatbestand, wenn dadurch ein finanzieller Schaden eingetreten ist ??
MfG Thommy80