Welcher Straftatbestand ?

Wenn man jemand Wohngeld als Einkommen im ALG II für den gesamten Bewilligungszeitraum anrechnet, dieses aber auf der Wohngeldstelle gleichzeitig (am selben Tag wie Bescheiderstellung)sperren lässt, ist zuerst schon einmal Vorsatz anzunehmen … Welchem Straftatbestand entspricht dieser Tatbestand, wenn dadurch ein finanzieller Schaden eingetreten ist ???

MfG Thommy80

Hallo,
ich würde sofort mit dem Sachbearbeiter reden und unbedingt schriftlich den Bescheid anfechten. Außerdem muß der finanzielle Schaden nachgewiesen und geltend gemacht werden. Vielleicht hilft ein Gespräch beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters.
Grundsätzlich: Bescheide, die zum Nachteil des Betroffenen fehlerhaft sind:

Wurde ALG II zu Unrecht nicht oder in zu geringer Höhe gewährt, oder ändern sich die Verhältnisse im Nachhinein, so dass ab der Änderung eine höhere Leistung beansprucht werden kann, so muss die Behörde den ursprünglichen Bescheid nach § 44 Abs. 1 SGB X zurücknehmen bzw. nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X aufheben, und die Leistung bis zu einem Jahr rückwirkend nachzahlen, außer wenn der Betroffene vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hatte.
MfG
KKl

Wenn man jemand Wohngeld als Einkommen im ALG II für den
gesamten Bewilligungszeitraum anrechnet, dieses aber auf der
Wohngeldstelle gleichzeitig (am selben Tag wie
Bescheiderstellung) sperren lässt, ist zuerst schon einmal Vorsatz anzunehmen … Welchem Straftatbestand entspricht
dieser Tatbestand, wenn dadurch ein finanzieller Schaden eingetreten ist ??

MfG Thommy80

Hallo,
tut mir leid, da kann ich Dir nicht helfen.

Uli

Hallo Thommy,
Vorsicht, dünnes Eis!
Hier eine zudem vorsätzliche Straftat zu unterstellen ist gefährlich; man gerät leicht in den Bereich der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede oder der Verleumdung!
Eine Straftat ist eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung oder Unterlassung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, das zur Ahndung eine Strafe vorsieht.
Welche Handlung oder Unterlassung willst Du hier anführen?
Es handelt sich in Deinem Fall um zwei (möglicherweise unabhängige) behördliche Verwaltungsakte, die durch den oder die zuständigen Bearbeiter nach pflichtgemäßer Prüfung und Ermessen erlassen worden sind. Natürlich kann es hierbei zu Fehlern oder Versehen kommen, auch wenn das für den Betroffenen zunächst schmerzlich sein mag. Deshalb hat der Gesetzgeber bei jedem Verwaltungsakt das Rechtsmittel der Beschwerde vorgesehen. Wenn Du Deine entsprechenden Bescheide genau betrachtest so werden diese auch eine Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsbelehrung am Ende enthalten. Aus dieser kannst Du entnehmen, innerhalb welcher Frist (in der Regel 4 Wochen) Du bei welcher Stelle Beschwerde gegen den oder die Bescheide (nicht gegen den Bearbeiter!) einlegen kann. Sollte tatsächlich ein Haar in der Suppe sein bekommst Du einen berichtigten Bescheid; sollte der ursprüngliche Bescheid rechtens sein, wird man Dir erklären, warum.
Auf keinen Fall hat hier jemand versucht, Dir einen Vermögensschaden zu verursachen! Was hätte der denn davon?
Also: nicht mit Kanonen auf Spattzen schießen!
Gruß
Hans

Gespräch mit SB war sinnlos, streitet Sperrverfügung und Falschberechnung ab, obwohl diese bei der WG-Stelle vorliegt … Widerspruch bereits eingereicht, aber kein Geld für 3 Monate (Widerspruchsfrist)!
Eigentlich geht es auch um die vorsätzliche „Verfehlung“ des SB in Bezug auf strafrechtliche Relevanz seines Handelns, da er dadurch eine Person bewusst um zustehendes Geld „betrogen“ hat …

Hallo,
hier sind zu wenig Angaben für mich, um korrekt zu antworten. sorry, damit kann ich nicht helfen.
Gruß und erfolgreiches Neues Jahr

Hallo Hans,
ich weiss, das dies eine heikle Situation ist und ich niemandem zu Unrecht an Bein will …
Aber mir kann keiner erzählen, das es ein Versehen ist, wenn der selbe SB, der gerade den Bescheid (welcher von Grund auf falsch ist) berechnet und erstellt hat, unmittelbar darauf dieses angerechnete „Einkommen“ sperren lässt … das ist eindeutig Vorsatz! Zudem wurde die Sperre seitens des Amtes verschwiegen, machte sich nur als dickes Minus bei den Kontoauszügen bemerkbar … (Dispozinsen !!!)
Wie ich das sehe, hat man versucht zu Gunsten der Staatskasse den kleinen Bürger um sein zustehendes Geld zu behumsen und zudem einen finanziellen Verlust mindestens billigend in Kauf genommen :frowning:

Hallo,

da kann ich leider nicht weiter helfen…

mfg

Hallo Thommy,
nochmal: es handelt sich hier nicht um einen Straftatbestand!!!
Wenn Du der festen Überzeugung bist, dass der SB Dich (womöglich mit Absicht) unrichtig behandelt, dann handelt es sich um ein Dienstvergehen; dagegen hilft die Dienstaufsichtsbeschwerde, die an den Vorgesetzten oder besser den Behördenleiter gerichtet werden kann.
Mehr ist da beim besten (oder schlechtesten?) Willen nicht zu konstruieren!
Selbst wenn ein und der selbe SB den gleichen Fehler (wenn es denn einer ist) mehrmals macht ist das keine Straftat!!! Da kommt man noch nicht mal so schnell in den Bereich der Ordnungswidrigkeit!
Etwas anderes wäre es, wenn der SB sich durch sein Handeln selbst bereichern würde, aber das kannst Du ja wohl nicht allen Ernstes behaupten wollen, oder?
Mehr kann ich Dir nicht raten: Beschwerde gegen den oder die Bescheide; ggfs Dienstaufsichtsbeschwerde gegen SB (kann ich allerdings erst im Wiederholungsfall oder vermutetem grob pflichtwidrigem Verhalten empfehlen).
Gruß
Hans

Hallo,
kann das nicht beantworten aber schau mal da: http://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/
Dort sitzen Anwälte online!
Auf jeden Fall alle Beweise (Kopien von WG-Stelle über Sperrverfügung) besorgen.
Viel Glück!
MfG
KKl

Gespräch mit SB war sinnlos, streitet Sperrverfügung und :Falschberechnung ab, obwohl diese bei der WG-Stelle vorliegt

Widerspruch bereits eingereicht, aber kein Geld für 3

Monate (Widerspruchsfrist)!
Eigentlich geht es auch um die vorsätzliche „Verfehlung“ des
SB in Bezug auf strafrechtliche Relevanz seines Handelns, da
er dadurch eine Person bewusst um zustehendes Geld „betrogen“
hat …

Hallo Thommy80,

bitte formuliere Deine Frage nochmal so, dass verständlich ist, was Du wissen willst.
WER hat WAS getan, das Deiner Meinung nach strafbar ist?
Geht es um die Strafbarkeit eines Sachbearbeiters vom Arbeitsamt?
Deine Angaben sind leider zu unpräzise, um sinnvolle Antworten geben zu können.

Viele Grüße
OpiWahn

Sorry, Ihre Frage verstehe ich nicht.
mfg
strucki

Hallo.

Gar keinem.

Grüße, Steffen

Hallo keine ahnung.
K.H.

Hallo Thommy 80,

ich bitte um Entschuldigung für die verzögerte Antwort aus technischen und zeitlichen Gründen.

Es ist sehr bedauerlich, was passiert ist. Einen Straftatbestand kann ich hier jedoch nicht ausmachen. Es hört sich wie die berühmte Behördenwillkür an, was ich jedoch hiermit nicht unterstelle. Behördenwillkür ist in aller Munde, ist aber nicht strafbar. Der finanzielle Schaden ist ggf. durch die Einlegung von Widersprüchen gg. die entsprechenden Bescheide aufzufangen bzw. auch durch Klage vor dem Sozialgericht.

Ich wünsche alles Gute, hoffe, hier ein wenig helfen zu können.

Viele Grüße,
Paragraf-X