Welcher Tag gilt als Stichtag (Vertragsabschluss)?

Hi

Ich habe letztens eine schriftliche Anmeldung über eine Domänen-Anmeldung per Brief abgeschickt.
Nun habe ich zwei Tage vor der Konnektierung per email gekündigt. Zusätzlich ging Tags darauf (ein Tag vor der Konnektierung)ein eingeschriebener Brief an den Domain-Anbieter.
Da das Wochenende dazwischen war bekam dieser erst am Montag den eingeschriebenen Brief. Inzwischen war die Domäne eingerichtet. Der Anbieter verlangt im Falle einer Stornierung die Einrichtungsgebühren zurückerstattet.
Frage: Wann gilt nun die Kündigung, am Absendetag oder am Tag des Brieferhalts durch den Anbieter?

Danke im voraus

Dumm gelaufen!
Hi Daniel,

eMails gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel (Arndt Frederik hat gerade vor kurzem etwas zu Signaturen & Co. geschrieben).

Hättest Du die Künigung bloß per Fax geschickt und Dir den Erhalt ebenfalls per Fax bestätigen lassen.

Frage: Wann gilt nun die Kündigung, am Absendetag oder am Tag
des Brieferhalts durch den Anbieter?

Absendetag wäre natürlich überaus praktisch. Dummerweise ist es aber die Variante 2: also Zugang beim Empfänger, der auch beweisen kann, daß ihm das Schreiben tatsächlich erst am Montag, soundwovielten, zugestellt wurde.

Die Einrichtungsgebühr wirst Du wohl zahlen/erstatten müssen.

So long

Tessa

Hi Tessa

eMails gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen als
Beweismittel (Arndt Frederik hat gerade vor kurzem etwas zu
Signaturen & Co. geschrieben).

hmmm, bei verträgen geht es ja wohl erst im streitfall um „beweisen“. Schließlich schließen wir auch mündlich jeden tag duzendweise verträge, ohne gleich alles schriftlich machen zu müssen.

Was steht denn in den AGBs des providers? Ist das einer von denen die alles elektronisch machen?

Hättest Du die Künigung bloß per Fax geschickt und Dir den
Erhalt ebenfalls per Fax bestätigen lassen.

Das setzt auch einen gewissen „goodwill“ von seiten des gekündigten vertragspartners voraus, oder? Mir würde nicht im traum einfallen, ein stornofax auch noch zu bestätigen. Wozu einem abgesprungenen kunden auch noch telefongebühren hinterherwerfen? :wink:

Frage: Wann gilt nun die Kündigung, am Absendetag oder am Tag
des Brieferhalts durch den Anbieter?

Absendetag wäre natürlich überaus praktisch. Dummerweise ist
es aber die Variante 2: also Zugang beim Empfänger, der auch
beweisen kann, daß ihm das Schreiben tatsächlich erst am
Montag, soundwovielten, zugestellt wurde.

Hmm, un wie war das mit der email? Warum darf er seinen willen nicht per email kundtun? Und warum geht diese erklärung des willens nicht zu?

Die Einrichtungsgebühr wirst Du wohl zahlen/erstatten müssen.

Nun, das ist eine realistische einschätzung der durchsetzbarkeit im kaufmännischen sinne.

Einen schönen abend noch
Rossi

Hi,

Hmm, un wie war das mit der email? Warum darf er seinen willen
nicht per email kundtun? Und warum geht diese erklärung des
willens nicht zu?

Er darf schon, aber eMail ohne Signatur ist nicht beweiskräftig, da diese ja jeder schicken kann - und eine Unterschrift (Signatur) ist ja auch nicht drunter. Als kleinen Beweis schicke ich Dir gern mal ein Mail mit einem Absender Deiner Wahl :wink:).

Gruß,
Micha

Könnte es sein…
dass es bei der frage „zahlen oder nicht“ auf den tag des zugangs deiner kündigung gar nicht ankommt?

Frage: Wann gilt nun die Kündigung, am Absendetag oder am Tag
des Brieferhalts durch den Anbieter?

Im prinzip bei zugang deiner kündigung.

Aber Gegenfrage: Wie ist das in den Provider-AGBs geregelt? Die Vertragskündigungen sollte bei einem vernünftigen Provider eigentlich per AGB geregelt sein. Es könnten darin Kündigungsfristen und Regelungen zu Stornogebühren vorgesehen sein.
Ciao Rossi