Welcher Tatbestand?

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
A ist Vertreter („Klinkenputzer“). Um in Mehrfamilienhäuser zu gelangen wendet A von Zeit zu Zeit einen Trick an: A klingelt bei einer beliebigen Person u gibt sich als Paketbote aus. Das dient aber nur dem Zweck, ins Haus zu gelangen u dann alle Haushalte einzeln abzuklappern u irgendwelche Produkte an den Mann bzw die Frau zu bringen.

Ist das Vorgehen von A strafbar oder nicht?
Wenn ja, welcher Tatbestand ist hier erfüllt?
Unerlaubtes Betreten? Vortäuschung falscher Tatsachen?

Sollte man sich evtl mit dem „Auftraggeber“ (grosser Staubsaugerhersteller) in Verbindung setzen, um diesem Treiben Einhalt zu gebieten?

Oder vllt gleich die Polizei holen, wenns wieder vorkommt? Darf man A solange festhalten, bis der „Trachtenverein Grün-Weiss e.V.“ da ist?

Gruss

Mutschy

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
A ist Vertreter („Klinkenputzer“). Um in Mehrfamilienhäuser zu
gelangen wendet A von Zeit zu Zeit einen Trick an: A klingelt
bei einer beliebigen Person u gibt sich als Paketbote aus. Das
dient aber nur dem Zweck, ins Haus zu gelangen u dann alle
Haushalte einzeln abzuklappern u irgendwelche Produkte an den
Mann bzw die Frau zu bringen.

Ist das Vorgehen von A strafbar oder nicht?

Nein. Es sei denn er wurde vorher des Hauses verwiesen, dann Hausfriedensbruch.

Wenn ja, welcher Tatbestand ist hier erfüllt?
Unerlaubtes Betreten? Vortäuschung falscher Tatsachen?

Keiner.

Sollte man sich evtl mit dem „Auftraggeber“ (grosser
Staubsaugerhersteller) in Verbindung setzen, um diesem Treiben
Einhalt zu gebieten?

Naja - wenn diese etwas gegen den Verkauf ihrer Produkte haben…
Aber ggf. mal die Verbraucherzentrale anrufen, die koennen sagen in wie fern hier zivilrechtlich etwas zu machen ist.

Oder vllt gleich die Polizei holen, wenns wieder vorkommt?

Nein.

Darf man A solange festhalten, bis der „Trachtenverein
Grün-Weiss e.V.“ da ist?

Nein fuer Trachtenvereine darf man niemanden festhalten.

DM

Reicht es, wenn in einer gesamten Gemeinde „Bettel- und Hausierverbot“ besteht?

Oder im Eingangsbereich der Wohnanlage befindet sich dieser Hinweis? Dann ist der Hausierer (mit dem ich wirklich nicht tauschen möchte, es kann sehr erniedrigend sein …) ja schon drauf hingewiesen worden, dass er nicht erwünscht ist.

Gruß, Artefakt