Welcher Teil des Vertrags gilt nun für die Kündigung?

Hallo zusammen,

ich benötige einmal kurz Hilfe - stehe denktechnisch vielleicht grad auf dem Schlauch - so versucht es mir zumindest der Vertragsaussteller einzureden:

Kind geht zur Eingewöhnung seit 2 Wochen in die Krippe. Die Mitgliedschaft des Vertrags begann im August. Ebenso wie der Eintritt zum Verein, dem der Kindergarten angehört.

Das Vertragsverhältnis wird aus persönlichen Gründen gekündigt. Im Vertrag steht nun Folgendes:

„Probezeit: Die ersten sechs Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate kann vereinbart werden. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten spätestens bis zum 3. eines jeden Monats zum Monatsende gekündigt werden.

Abmeldung/Kündigung:
Der Krippenplatz kann nur zum 31.07., 31.10., 31.01. oder 31.04. unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfristen für den Verein Bla Bla sind in der Satzung festgelegt. “

Wenn ich die Kündigung heute noch absende, kommt sie noch rechtzeitig an, so dass die 6 Wochen gelten würden (vorausgesetzt, die Post ist zuverlässig, aber davon gehen wir mal aus).
Aber was ist mit der Probezeit?
Eigentlich besteht doch noch die Probezeit und so wie ich das verstehe, kann da ja bis zum 03. eines jeden Monats gekündigt werden.
Oder habe ich da was falsch verstanden?

Vielen Dank für die Hilfe.

Ja. Eine heute abgeschickte Kündigung würde dazu führen, dass der Vertrag zum 31.10. endet. Denn der nächste „3. des Monats“ wäre ja der 3. Oktober.

Gruß,

Kannitverstan

Genau so hab ich das auch verstanden.

Dankeschön!

hast Du auch bedacht, das es wohl 2 getrennte Verträge sind, einmal Krippe, einmal Verein ?
Hast Du beide gekündigt ? Und gilt auch für Verein die Probezeit ?

Sehr nett von dir, Duck.
Ja, da hab ich dran gedacht. :- )