Welcher Unterschied entsteht
beim Erlaubnispflichtigem Verkaufen von Kunst
oder dem Erlaubnisfreiem Verbreiten von Kunst.
odsr wird verlangt dass das Verbreiten, vermitteln und kommunizieren der Kunst Umsonst geleistet wird?
Suppgrupp
Welcher Unterschied entsteht
beim Erlaubnispflichtigem Verkaufen von Kunst
oder dem Erlaubnisfreiem Verbreiten von Kunst.
odsr wird verlangt dass das Verbreiten, vermitteln und kommunizieren der Kunst Umsonst geleistet wird?
Suppgrupp
Hallo
Kannst du deine Frage vielleicht etwas verständlicher formulieren?
Wer erlaubt wem was?
Oder wer wem was nicht?
In welchen Zusammenhängen (Kunsthandel, Internet, privat oder was)?
Das würde die Chance auf eine Antwort wohl deutlich erhöhen!
Rolf
Zb die Stadt Düsseldorf Erlaubt nicht das Herstellen und Verkaufen von Kunst in einer Fußgängerzone. aber Per Gesetz und Gerichtsbeschluss Ist kein Kunstmaler Verpflichtet der Absicht und Tätigkeit in einer Füsgängerzone kunbst herzustellen und zu verkaufen, Eine Erlaubnis einzuholen, der Stadt Düsseldorf kümmert das einen Dreck, die Behauptet einfach nur das Verbreiten, vermitteln und Komunizieren Von Kunst sei hier von Art.5 Abs.3 GG. geschutzt, nicht aber das Verkaufen. deshalb die Frage was ist der Unterschied von Verkaufen und vermitteln von Kunst.