Welcher Vertrag ?

Hallo,

habe einen Vertrag bei einer Firma unterschrieben.

Nun gehört dieser Firma zu einem großen Konzern und macht die Einstellung von einem positiven Background Check abhängig. Trotzdem unterschriebn ist unterschrieben, oder ?

Deshalb hat man mir nach Unterzeichnung gesagt ich solle, falls ich einverstanden bin, erstmal über eine Zeitarbeitsfirma für diese Firma arbeiten und nach dem Background Check erhalte ich direkt einen Vertrag bei Ihnen ?

Ich bin nun echt verwirrt, was ich davon halten soll ? Es liegt ja bereits ein gültiger Vertrag vor. Den Vertrag von der Zeitarbeitsfirma habe ich noch nicht unterzeichnet und habe es auch nicht vor.

Gruß
Aaliyah

Auch hallo.

***Beitrag wurde nach FAQ:1129 umgestellt***

Hallo,

A habe einen Vertrag bei einer Firma unterschrieben.

Nun gehört diese Firma zu einem großen Konzern und macht die
Einstellung von einem positiven Background Check abhängig.
Trotzdem: unterschrieben ist unterschrieben, oder ?

Eigentlich schon, aber da wird es auf die Branche ankommen.
In der Sicherheitsbranche sind polizeiliche Führungszeugnisse üblich.

Deshalb hat man A nach Unterzeichnung gesagt, A solle,
falls A einverstanden sei, erstmal über eine
Zeitarbeitsfirma für diese Firma arbeiten und nach dem
Background Check erhalte A direkt einen Vertrag bei Ihnen ?

Klar: für den Fall, dass der Background check negativ verläuft kann man
A so etwas einfacher wieder loswerden. Ausserdem kann der A auch unwahre
Angaben gemacht haben, die das Arbeitsverhältnis direkt betreffen. Was
durchaus einen Kündigungsgrund darstellen kann.
Quelle: leider keine… Ansonsten: arbeitsrecht.de, http://www.ra-kotz.de/arbeitsr.htm (irgendwo)

A sei nun echt verwirrt, was er/sie davon halten soll ? Es
liegt ja bereits ein gültiger Vertrag vor. Den Vertrag von der
Zeitarbeitsfirma habe A noch nicht unterzeichnet und habe es
auch nicht vor.

Dann kann es passieren, dass der schon unterschriebene Vertrag wieder
aufgehoben wird (=Aufhebungsvertrag).

HTH
mfg M.L.

Was meinst Du ? Sollte ich den Vertrag von der Zeitarbeit unterzeichnen ? Dann habe ich doch 2 Verträge unterschrieben ? Welche gilt dann ? Gelten beide ? Habe ich Anspruch auf zwei Gehälter ?

Gruß
Aaliyah

Hallo

So wie Du es schilderst, wäre es ganz sinnvoll, den Wortlaut aus dem ersten Vertrag zu kennen…

Gruß,
LeoLo

HI!

Welcher Wortlaut. Die Konditionen sind die gleichen. Bei der Zeitarbeit habe ich noch zusätlich Anspruch auf tgl. Aufwandserstattung von 1 Euro. Außerdem ist das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage innerhlab von 1 Tag kündbar. Des weiteren weicht die Berufsbezeichnung verglichen mit dem ersten Vertrag ab.

Gruß
Aaliyah

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HI!

Welcher Wortlaut.

Hallo

Den Wortlaut von dem Vertrag, von dem Du schreibst „habe einen Vertrag bei einer Firma unterschrieben.“ Zudem wäre interessant, ob in der Firma ein BR existiert und ob er Deiner Anstellung auch zugestimmt hat.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

habe einen Vertrag bei einer Firma unterschrieben.

Nun gehört dieser Firma zu einem großen Konzern und macht die
Einstellung von einem positiven Background Check abhängig.
Trotzdem unterschriebn ist unterschrieben, oder ?

Dieser „Konzern“ wird diesen Einstellungsvorbehalt ja doch irgendwo im Vertrag stehen haben. Und Du folglich erst nach dem positiv befundenen Check angestellt bist steht da sicher auch dabei.

Insofern bindet DEINE Unterschrift wohl vorerst nur Dich. Wie lange - keine Ahnung.
Teile doch mal den Wortlaut mit.
Und wer sagt!! nun, dass Du doch besser erst über eine Zeitfirma für die arbeiten solltest?
Gruß
Peter

Betriebsrat müsste existieren, da Kapitalgesellschaft und über 10 Mitarbeiter. Zustimmung weiss nicht.

Gruß
Aaliyah

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