Hallo,
A hat eigenes Einkommen, B erhält Rente sowie Grundsicherung.
Beide wollen günstig ein Haus mieten.
Die Frage: was macht man für einen Mietvertrag als WG ?
Bekommt jeder einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter, oder macht A den alleinigen Mietvertrag und dann mit B einen Untermietvertrag?
Und wenn das so ist, muß A dann evt. die Mieteinnahmen von B, die er im Grunde ja selbst zum Teil für die Miete braucht, versteuern?
Wichtig ist es deshalb, damit A nicht auf einmal für B aufkommen muß, weil der doch noch Grundsicherung erhält.
Kennt sich jemand damit aus?
Liebe Grüße
Wolly
Hallo
Die Frage: was macht man für einen Mietvertrag als WG ?
Bekommt jeder einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter,
oder macht A den alleinigen Mietvertrag und dann mit B einen
Untermietvertrag?
Man kann wohl beides machen. Bei der ersten Möglichkeit ist es m.W. meistens so, dass - falls einer der beiden auszieht - der andere den Mietvertrag normalerweise übernimmt, und dass hinsichtlich der Mietkosten einer für den anderen haftet. Da sollte man aufpassen, was für einen Vertrag man da unterschreibt.
Und wenn das so ist, muß A dann evt. die Mieteinnahmen von B,
die er im Grunde ja selbst zum Teil für die Miete braucht,
versteuern?
A müsste ja nur die Differenz aus den Mieteinnahmen und den dazugehörigen Mietausgaben versteuern.
Wichtig ist es deshalb, damit A nicht auf einmal für B
aufkommen muß, weil der doch noch Grundsicherung erhält.
Ich glaube, mit beiden Formen des Mietvertrages kann man eine Wohngemeinschaft bilden.
Viele Grüße
Simsy