Angenommen, eine der Mann einer Familie hat einen Mietvertrag abgeschlossen mit einem Mietpreis von (damals noch) 1000 DM. Die Vermieterin ist Teil einer Erbengemeinschaft, hat aber den Vertrag allein unterschrieben. Frage 1 : durfte die das allein oder kann jemand aus der Erbengemeinschaft dem widersprechen, wenn ja, wie lang hätte man für nen Widerspruch Zeit??
Weitere Frage: die o. g. Familie kann nach nem halben Jahr nicht mehr soviel zahlen, mann einigt sich auf Mietminderung um 100 DM auf 900 DM, dazu wird ein neuer Vertrag mit Ehemann und -frau und der Erbengemeinschaft abgeschlossen.
Frage 2 : Welcher Vertrag gilt jetzt, wenn gekündigt werden soll?? Kann sich einer der Mieter auf den 1. Vertrag berufen, dann wäre ja fast immer zuwenig gezahlt worden, müsste dann nicht,wenn man sich auf diesen 1. Vertrag beruft, zumindest ein Teil des Differenzbetrags nachgezahlt werden??
Bis wann muss die Miete eigentlich eingegangen sein, gibts dafür Termine, z.B. bis zum 6. eines Monats oder so??
LG Erika (bin weder Mieter noch Vermieter, und wenn ich sowas höre, auch froh drüber *gg*)
