Wenn meine Nichte meine Wohnung erbt, wird dann der Einheitswert zur Berechnung der Erbschaftsteuer herangezogen?
Wenn meine Nichte meine Wohnung erbt, wird dann der
Einheitswert zur Berechnung der Erbschaftsteuer herangezogen?
Nein. Der Einheitswert hat mit der Erbschaftsteuer nichts zu tun.
Vielmehr gelten seit 2008 (d.h. seit der Erbschaftsteuerreform) neue Bewertungsvorschriften auch für das Grundvermögen. In das Bewertungsgesetz sind zu diesem Zweck die §§ 179 bis 198 BewG neu aufgenommen worden.
Nach diesen Vorschriften wird für die Zwecke der Erbschaftsteuer ein Wert ermittelt, welcher dem Verkehrswert angenähert sein soll, diesen jedoch in den meisten Fällen übersteigt. Der Grund liegt darin, dass individuelle Besonderheiten (z.B. hinsichtlich der Lage, der Ausstattung, des Erhaltungszustandes, eines evtl. Reparaturstaus sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Lasten) bei der steuerlichen Bewertung nicht berücksichtigt werden. Als Ausweg bleibt dem Steuerpflichtigen in solchen Fällen nur, ein Verkehrswertgutachten auf den Stichtag des Erbfalls erstellen zu lassen und damit den niedrigeren Wert nachzuweisen (§ 198 BewG).
Ich empfehle dazu auf jeden Fall, die Bewertung durch einen Steuerberater vornehmen zu lassen, der gleichzeitig Sachverständiger für Immobilienbewertung ist.
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. War sehr hilfreich