Welcher Zeitpunkt ausschlagend für Aufenthalt(sbeginn)

Wenn bei der Einbürgerung eines hier verheirateten Ausländers der Aufenthalt mindestens 3Jahre sein muss,wann „beginnt“ dieser Aufenthalt?
Ist es der Aufenthalt seit Anmeldung der Adresse beim Bürgeramt oder mit Beantragung des Aufenthaltstitels?Wobei die Beantragung ja nur mit gültiger Anmeldung vorgenommen werden kann.Zum Beispiel war Anmeldung am 06.06.2018,könnte da die Einbürgerung -frühestens-am 06.06.2021 sein?

Mit besten Grüßen,
David

Mit dem Datum kannst du immer rechnen. Aber sicherlich war er auch schon vorher im Inland und könnte das irgendwie nachweisen, also was war zwischen Tag der Einreise (Visum ?) und Anmeldung ? Da könnte ja noch einige Tage/Wochen zusammenkommen.

MfG
duck313

„…Gemäß dieser Vorschrift sollen Ehegatten und Lebenspartner Deutscher nach
Maßgabe des § 8 StAG eingebürgert werden, wenn gewährleistet ist, dass er sich
in die deutschen Lebensverhältnisse einordnet. Es genügt, dass die Einordnung
in die deutschen Lebensverhältnisse nach den Umständen des Einzelfalles mit
Sicherheit zu erwarten ist. Diese Erwartung gründet sich auf den
Inlandsaufenthalt und auf den Bestand der Ehe mit dem deutschen Ehegatten
oder Lebenspartner. Deshalb ist eine gewisse Dauer des Inlandsaufenthaltes
und der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft erforderlich. In der Regel soll ein
Inlandsaufenthalt als ausreichend angesehen werden, wenn er 3 Jahre
angedauert hat und die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht. Die
Ehe oder Lebenspartnerschaft muss für den deutschen Rechtskreis gültig
geschlossen sein und im Zeitpunkt der Einbürgerung noch bestehen. Der
deutsche Ehegatte oder Lebenspartner des Einbürgerungsbewerbers muss in
diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger sein…“

Naja er war vor der tatsächlichen Anmeldung am 06.06.2018 im Bürgeramt bereits zwei mal zu Besuch und kann das ja auch per Visumsstempel in seinem Pass nachweisen.Was ich meinte ist dann der tatsächliche ,dauerhafte ,nicht unterbrochene Aufenthalt,das wäre dann erst ab Oktober 2018.Ich weiß Ja fachlich nicht ,welchen Stichtag die Einbürgerungsbehörde nun tatsächlich nimmt …

David

Wann war die Eheschließung, denn ass die Dauer der Ehe unmittelbar damit zusammen hängt, haste aber gelesen oder? ramses90

Eheschließung war im Januar 2018,die Besntragung des Aufenthaltstitels in der Ausländerbehörde (dazu ist die Anmeldebestätigung des Bürgeramtes vorzulegen)war am 06.06.2018,gleichzeitige Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung .Diese bescheinigt die Beantragung des Aufenthaltstitels und ist meistens 6 Monate gültig.

Gruß,David